Einstellung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 10188
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Insolvenzprofil
Lange Verwaltungsgesellschaft mbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Siegen HRB 10188
EUID
DER2909.HRB10188
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Siegen
Aktenzeichen
25 IN 238/16
Phase
Einstellung des Verfahrens
Termine & Fristen
Fristende Kostenvorschuss
13.10.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lange Verwaltungsgesellschaft mbH ist beim Amtsgericht Siegen anhängig. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat mitgeteilt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Verfahrenskosten zu decken. Daher wird das Verfahren mangels Masse eingestellt, sofern bis zum 13.10.2026 kein Kostenvorschuss in Höhe von 300,00 EUR bei der Zahlstelle Siegen eingezahlt wird. Die Schlussrechnung mit dem Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters und des Verwalters ist zur Einsicht niedergelegt. Beteiligte können bis zum genannten Datum schriftlich Stellung nehmen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 238/16
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Siegen unter HRB 10188 eingetragenen Lange Verwaltungsgesellschaft mbH, Zur Vogelstange 11, 57489 Drolshagen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Frank Lange
Verfahrensbevollmächt…
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 238/16
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Siegen unter HRB 10188 eingetragenen Lange Verwaltungsgesellschaft mbH, Zur Vogelstange 11, 57489 Drolshagen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Frank Lange
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte KPMG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, THE SQUAIRE, Am Flughafen, 60600 Frankfurt am Main
reicht nach Mitteilung des Insolvenzverwalters die Insolvenzmasse nicht aus, um die Kosten des Verfahrens zu decken (§§ 207, 54 InsO). Falls nicht einer der Beteiligten bis zum 13.10.2026 einen Kostenvorschuss in Höhe von 300,00 EUR bei der Zahlstelle Siegen, Postbank IBAN DE06440100460000184461 einzahlt, wird das Verfahren mangels Masse eingestellt.
Die Schlussrechnung mit dem Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters und des Verwalters ist zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen, Zimmer Nr. 2135 niedergelegt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum genannten Datum schriftlich Stellung zu nehmen (§ 207 Abs. 2 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Siegen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
25 IN 238/16
Amtsgericht Siegen, 15.09.2026
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