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In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Langer Verwaltungs GmbH, Ostlandstr. 10, 26452 Sande, ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 28.09.2026 mangels Masse abgewiesen worden. Die Entscheidung stützt sich auf § 26 Abs. 1 InsO. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Die Rechtsmittelbelehrung informiert, dass die Entscheidung von der Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden kann. Die Frist für die Einlegung der Beschwerde beträgt zwei Wochen und beginnt mit der Zustellung bzw. Verkündung der Entscheidung. Bei Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung beginnt die Frist zwei Tage nach der Veröffentlichung. Die Beschwerde ist beim Amtsgericht Wilhelmshaven - Insolvenzgericht -, Marktstr. 15-17, 26382 Wilhelmshaven, einzulegen. Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen sechs Monaten nach Rechtskraft der Entscheidung in der Hauptsache Beschwerde eingelegt werden, sofern der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Die Beschwerde soll begründet werden. Das Amtsgericht Wilhelmshaven hat den Beschluss am 28.09.2026 erlassen.
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