Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Langheinrich Vertriebs GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Handelsregister
Amtsgericht Gießen HRB 6919
EUID
DEM1406.HRB6919
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Gießen
Aktenzeichen
6 IN
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dirk Ritzenhoff
Kanzlei
Flöther & Wissing Insolvenzverwaltung Fulda GbR
Adresse
Agnes-Huenninger-Straße 2-4, 36041 Fulda
Telefon
0661/292895-0
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
12.03.2025 , 13:45 Uhr
Forderungsanmeldefrist
26.05.2025
Stichtag
12.06.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Langheinrich Vertriebs GmbH mit Sitz in Schlitz ist am 12.03.2025 um 13:45 Uhr eröffnet worden. Der Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dirk Ritzenhoff. Gläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 26.05.2025 unter Beachtung des § 174 InsO schriftlich beim Insolvenzverwalter anzumelden. Ein Stichtag für Einwendungen oder Anträge gegen die Entscheidungen des Insolvenwalters ist der 12.06.2025.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 196/24:
Über das Vermögen der
Langheinrich Vertriebs GmbH, Bahnhofstraße 26, 36110 Schlitz (AG Gießen , HRB 6919), vertr. d.: Burkhard Oel, Bahnhofstraße 26, 36110 Schlitz, (Geschäftsführer),
ist am 12.03.2025 um 13:45 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter …
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 196/24:
Über das Vermögen der
Langheinrich Vertriebs GmbH, Bahnhofstraße 26, 36110 Schlitz (AG Gießen , HRB 6919), vertr. d.: Burkhard Oel, Bahnhofstraße 26, 36110 Schlitz, (Geschäftsführer),
ist am 12.03.2025 um 13:45 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dirk Ritzenhoff, c/oFlöther & Wissing Insolvenzverwaltung Fulda GbR, Agnes-Huenninger-Straße 2-4, 36041 Fulda, Tel.: 0661/292895-0, Fax: 0661/292895-18, E-Mail: fulda@floether-wissing.de .
Insolvenzforderungen sind bis zum 26.05.2025 unter Beachtung des § 174 InsO bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin sind gegenüber dem Insolvenzverwalter mitzuteilen, Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin sind an den Insolvenzverwalter zu erfüllen (§ 28 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 S. 1 InsO.
Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 12.06.2025. Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie folgende Anträge müssen bis zu diesem Termin schriftlich bei dem Insolvenzgericht eingegangen sein:
- Wirksamkeit der Erklärung des Insolvenzverwalters über die Freigabe der schuldnerischen selbständigen Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO)
- Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
- Umfang der Zwischenrechnungslegung des Insolvenzverwalters (§ 66 Abs. 3 InsO)
- Wahl bzw. Beibehaltung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
- Gewährung von Unterhalt aus der Masse (§§ 100, 101 InsO)
- Bestimmung zur Hinterlegung oder Anlegung der Insolvenzmasse (§ 149 InsO)
- Entscheidung über die Fortführung des Geschäftsbetriebes sowie Beauftragung des Insolvenzverwalters zur Ausarbeitung eines Insolvenzplanes (§ 157 InsO)
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert
- Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO)
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO)
Ist die Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig bzw. werden bis zum Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben, gilt die Zustimmung hinsichtlich der Beschlussfassung nach § 160 InsO als erteilt.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungen werden innerhalb der gesetzlichen Fristen des § 175 Abs. 1 S. 2 InsO auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt, § 179 Abs. 3 S. 3 InsO.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Gießen, den 13.03.2025
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