Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Langhoff, Uwe
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Schleswig-Holstein
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Lübeck HRA 2373
EUID
DEX1721R.HRA2373
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Lübeck - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
53b IN 365/07
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Sven Krüger
Adresse
Roeckstraße 40, 23568 Lübeck
Termine & Fristen
Anordnung Schlusstermin
12.01.2026
Aufhebung Beschluss
10.03.2026
Fristende Einwendungen
12.03.2026
Anordnung Schlusstermin
12.05.2026
Fristende Einwendungen
12.07.2026
Festsetzung Vergütung
25.08.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Uwe Langhoff wird vom Amtsgericht Lübeck behandelt. Zunächst wurde der Beschluss zur Anberaumung eines Schlusstermins vom 12.01.2026 aufgehoben. Später wurde die Vornahme der Schlussverteilung gemäß § 196 Abs. 2 InsO zugestimmt und ein Schlusstermin im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Frist zur Stellungnahme, Einwendungserhebung oder Antragstellung endete ursprünglich am 12.03.2026, wurde jedoch durch eine spätere Bekanntmachung auf den 12.07.2026 verlängert. Das auf der Geschäftsstelle niedergelegte Verzeichnis weist teilnehmende Forderungen in Höhe von 1.589.936,61 EUR aus. Die zur Verteilung stehenden Beträge wurden zunächst mit 62.176,42 EUR und später nachträglich mit 54.176,42 EUR angegeben. Hiervon sind Gerichtskosten sowie die Vergütung des Verwalters abzusetzen.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Uwe Langhoff wird vom Amtsgericht Lübeck behandelt. Der Schuldner ist Inhaber der Firma Richard Langhoff, Inhaber Uwe Langhoff e.K. Im Verlauf des Verfahrens wurden mehrere Beschlüsse zur Anordnung und Aufhebung von Schlussterminen sowie zur Zustimmung zur Schlussverteilung …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Uwe Langhoff wird vom Amtsgericht Lübeck behandelt. Der Schuldner ist Inhaber der Firma Richard Langhoff, Inhaber Uwe Langhoff e.K. Im Verlauf des Verfahrens wurden mehrere Beschlüsse zur Anordnung und Aufhebung von Schlussterminen sowie zur Zustimmung zur Schlussverteilung gefasst. Ursprünglich war ein Schlusstermin für den 12.03.2026 angeordnet worden, dieser Beschluss wurde jedoch am 10.03.2026 aufgehoben. Stattdessen wurden weitere Termine zur Erörterung der Schlussrechnung und Einwendungen angesetzt, wobei Fristen bis zum 12.07.2026 genannt wurden. Es soll eine Schlussverteilung stattfinden, bei der Forderungen in Höhe von 1.589.936,61 EUR beteiligt sind. Der zu verteilende Betrag wurde zunächst mit 62.176,42 EUR und später mit 54.176,42 EUR angegeben. Die Vergütung des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Sven Krüger wurde festgesetzt; dabei war von einem Vermögenswert in Höhe von 138.465,74 EUR auszugehen. Gegen die Festsetzung der Vergütung können Rechtsbehelfe eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
53b IN 365/07
Insolvenzverfahren über das Vermögen des
Uwe Langhoff, geboren am 19.03.1942,
Tannenredder 59d, 23627 Groß Grönau,
vormals wohnhaft: Tannenredder 59c, 23627 Groß Grönau
und als Inhaber der Richard Langhoff, Inhaber Uwe Langhoff e.K.
(Registergericht: Amtsgericht Lübeck, HRA 2373 HL),
- Schuldner -
Beschlu…
53b IN 365/07
Insolvenzverfahren über das Vermögen des
Uwe Langhoff, geboren am 19.03.1942,
Tannenredder 59d, 23627 Groß Grönau,
vormals wohnhaft: Tannenredder 59c, 23627 Groß Grönau
und als Inhaber der Richard Langhoff, Inhaber Uwe Langhoff e.K.
(Registergericht: Amtsgericht Lübeck, HRA 2373 HL),
- Schuldner -
Beschluss:
Der Beschluss des Amtsgerichts Lübeck vom 12.01.2026 über die Anberaumung des Schlusstermins wird aufgehoben.
Amtsgericht Lübeck - Insolvenzgericht - 10.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des
Uwe Langhoff, geboren am 19.03.1942,
Haffkamp 93, 23730 Schashagen / OT Brodau,
vormals wohnhaft: Tannenredder 59c, 23627 Groß Grönau
und als Inhaber der Richard Langhoff, Inhaber Uwe Langhoff e.K.
(Registergericht: Amtsgericht Lübeck, HRA 2373 HL),
- Schuldner -
soll die…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des
Uwe Langhoff, geboren am 19.03.1942,
Haffkamp 93, 23730 Schashagen / OT Brodau,
vormals wohnhaft: Tannenredder 59c, 23627 Groß Grönau
und als Inhaber der Richard Langhoff, Inhaber Uwe Langhoff e.K.
(Registergericht: Amtsgericht Lübeck, HRA 2373 HL),
- Schuldner -
soll die Schlussverteilung stattfinden.
Nach dem auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Lübeck
- Insolvenzgericht - 53b IN 365/07
niedergelegten Verzeichnis betragen die an der Verteilung teilnehmenden Forderungen 1.589.936,61 EUR.
Verteilt werden soll ein Betrag von 62.176,42 EUR.
Hiervon abzusetzen sind die Gerichtskosten sowie die Vergütung des Verwalters.
Lübeck, 15.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
53b IN 365/07
Insolvenzverfahren über das Vermögen des
Uwe Langhoff, geboren am 19.03.1942,
Haffkamp 93, 23730 Schashagen / OT Brodau,
vormals wohnhaft: Tannenredder 59c, 23627 Groß Grönau
und als Inhaber der Richard Langhoff, Inhaber Uwe Langhoff e.K.
(Registergericht: Amtsgericht Lübeck, HRA 2373 HL),
- Schuldner -
B…
53b IN 365/07
Insolvenzverfahren über das Vermögen des
Uwe Langhoff, geboren am 19.03.1942,
Haffkamp 93, 23730 Schashagen / OT Brodau,
vormals wohnhaft: Tannenredder 59c, 23627 Groß Grönau
und als Inhaber der Richard Langhoff, Inhaber Uwe Langhoff e.K.
(Registergericht: Amtsgericht Lübeck, HRA 2373 HL),
- Schuldner -
Beschluss
Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO wird angeordnet für:
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
- Anhörung der Insolvenzgläubiger und des Schuldners zum Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters
- Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 12.03.2026 zu den vorgenannten Punkten beim Insolvenzgericht schriftlich Stellung zu nehmen, Einwendungen vorzubringen oder Anträge zu stellen.
Hinweise:
Die Unterlagen zur Rechnungslegung, der Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters und das Schlussverzeichnis können auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Jerusalemsberg 8, 23568 Lübeck, Zimmer 201 bis 205, eingesehen werden.
Amtsgericht Lübeck - Insolvenzgericht - 12.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
53b IN 365/07
Insolvenzverfahren über das Vermögen des
Uwe Langhoff, geboren am 19.03.1942, Tannenredder 59d, 23627 Groß Grönau,
vormals wohnhaft: Tannenredder 59c, 23627 Groß Grönau
und als Inhaber der Richard Langhoff, Inhaber Uwe Langhoff e.K.
(Registergericht: Amtsgericht Lübeck, HRA 2373 HL),
- Schuldner -
Beschlu…
53b IN 365/07
Insolvenzverfahren über das Vermögen des
Uwe Langhoff, geboren am 19.03.1942, Tannenredder 59d, 23627 Groß Grönau,
vormals wohnhaft: Tannenredder 59c, 23627 Groß Grönau
und als Inhaber der Richard Langhoff, Inhaber Uwe Langhoff e.K.
(Registergericht: Amtsgericht Lübeck, HRA 2373 HL),
- Schuldner -
Beschluss
Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO wird angeordnet für:
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
- Anhörung der Insolvenzgläubiger und des Schuldners zum Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters
- Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 12.07.2026 zu den vorgenannten Punkten beim Insolvenzgericht schriftlich Stellung zu nehmen, Einwendungen vorzubringen oder Anträge zu stellen.
Hinweise:
Die Unterlagen zur Rechnungslegung, der Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters und das Schlussverzeichnis können auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Jerusalemsberg 8, 23568 Lübeck, Zimmer 201 bis 205, eingesehen werden.
Amtsgericht Lübeck - Insolvenzgericht - 12.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des
Uwe Langhoff, geboren am 19.03.1942, Tannenredder 59d, 23627 Groß Grönau,
vormals wohnhaft: Tannenredder 59c, 23627 Groß Grönau
und als Inhaber der Richard Langhoff, Inhaber Uwe Langhoff e.K.
(Registergericht: Amtsgericht Lübeck, HRA 2373 HL),
- Schuldner -
soll die Schlu…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des
Uwe Langhoff, geboren am 19.03.1942, Tannenredder 59d, 23627 Groß Grönau,
vormals wohnhaft: Tannenredder 59c, 23627 Groß Grönau
und als Inhaber der Richard Langhoff, Inhaber Uwe Langhoff e.K.
(Registergericht: Amtsgericht Lübeck, HRA 2373 HL),
- Schuldner -
soll die Schlussverteilung stattfinden.
Nach dem auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Lübeck
- Insolvenzgericht - A. 53b IN 365/07
niedergelegten Verzeichnis betragen die an der Verteilung teilnehmenden Forderungen 1.589.936,61 EUR.
Verteilt werden soll ein Betrag von 54.176,42 EUR.
Hiervon abzusetzen sind die Gerichtskosten sowie die Vergütung des Verwalters.
Lübeck, 01.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
53b IN 365/07
Insolvenzverfahren über das Vermögen des
Uwe Langhoff, geboren am 19.03.1942,Tannenredder 59d, 23627 Groß Grönau,
Inhaber der Richard Langhoff, Inhaber Uwe Langhoff e.K., Lübeck,
Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRA 2373 HL,
- Schuldner -
Beschluss
Die Vergütung und die zu erstattenden Au…
53b IN 365/07
Insolvenzverfahren über das Vermögen des
Uwe Langhoff, geboren am 19.03.1942,Tannenredder 59d, 23627 Groß Grönau,
Inhaber der Richard Langhoff, Inhaber Uwe Langhoff e.K., Lübeck,
Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRA 2373 HL,
- Schuldner -
Beschluss
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Sven Krüger, Roeckstraße 40, 23568 Lübeck, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Gesamtbetrag
in Abzug zu bringender Vorschuss
Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 07.05.2026.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 138.465,74 EUR auszugehen.
Die Regelvergütung war gemäß § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 250,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Lübeck
Am Burgfeld 7
23568 Lübeck
oder bei dem
Landgericht Lübeck
Am Burgfeld 7
23568 Lübeck
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Lübeck
Am Burgfeld 7
23568 Lübeck
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Lübeck - Insolvenzgericht - 25.08.2026
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