Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Langmesser UG & Co.KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Hammerstraße 39, 48153 Münster
Handelsregister
Amtsgericht Münster (Westfalen) HRA 11166
EUID
DER2713.HRA11166
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Münster
Aktenzeichen
81 IN 47/21
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Dr. Ria Brüninghoff
Adresse
Ludgeristraße 54, 48143 Münster
Termine & Fristen
Berichtigung Beschluss
28.02.2022
Prüfungstermin
21.03.2025
Fristende Stellungnahme
20.11.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Langmesser UG & Co.KG wird vom Amtsgericht Münster unter dem Aktenzeichen 81 IN 47/21 durchgeführt. Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRA 11166 eingetragen. Gesetzlich vertreten wird sie durch den persönlich haftenden Gesellschafter, die Langmesser UG (haftungsbeschränkt), HRB 18972, deren Geschäftsführer Herr Tino Langmesser ist. Die Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Dr. Ria Brüninghoff. Im Verfahrensverlauf wurde ein Beschluss vom 28.02.2022 wegen offenbarer Unrichtigkeit berichtigt. Am 13.10.2025 hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt und die Vergütung sowie Auslagen der Insolvenzverwalterin festgesetzt. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO belaufen sich auf 120.811,72 EUR, wovon ein Betrag von 2.326,56 EUR zur Verteilung steht. Ein weiterer Beschluss vom 13.10.2025 ordnete die Durchführung des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren an und gab Beteiligten Gelegenheit bis zum 20.11.2025 Stellung zu nehmen. Zudem wurde eine nachträglich angemeldete Forderung (lfd. Nr. 15) geprüft, wobei der Prüfungsstichtag der 21.03.2025 war.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 81 IN 47/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRA 11166 eingetragenen Langmesser UG & Co.KG, Hammer Straße 39, 48153 Münster, gesetzlich vertreten durch den persönlich haftenden Gesellschafter, den im Register des Amtsger…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 81 IN 47/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRA 11166 eingetragenen Langmesser UG & Co.KG, Hammer Straße 39, 48153 Münster, gesetzlich vertreten durch den persönlich haftenden Gesellschafter, den im Register des Amtsgerichts Münster unter HRB 18972 eingetragenen Langmesser UG (haftungsbeschränkt), Hammer Straße 39, 48153 Münster, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Tino Langmesser, Esch 3, 49525 Lengerich,
wird der Beschluss vom 28.02.2022 gemäß § 4 InsO i. V. m. § 319 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass es im Rubrum richtig lauten muss: .
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRA 11166 eingetragenen Langmesser UG & Co.KG, Hammer Straße 39, 48153 Münster, gesetzlich vertreten durch den persönlich haftenden Gesellschafter, den im Register des Amtsgerichts Münster unter HRB 18972 eingetragenen Langmesser UG (haftungsbeschränkt), Hammer Straße 39, 48153 Münster, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Tino Langmesser, Esch 3, 49525 Lengerich,
Münster, 25.03.2024
Amtsgericht
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 81 IN 47/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRA 11166 eingetragenen Langmesser UG & Co.KG, Hammer Straße 39, 48153 Münster, gesetzlich vertreten durch den persönlich haftenden Gesellschafter, den im Register des Amtsger…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 81 IN 47/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRA 11166 eingetragenen Langmesser UG & Co.KG, Hammer Straße 39, 48153 Münster, gesetzlich vertreten durch den persönlich haftenden Gesellschafter, den im Register des Amtsgerichts Münster unter HRB 18972 eingetragenen Langmesser UG (haftungsbeschränkt), Hammer Straße 39, 48153 Münster, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Tino Langmesser, Esch 3, 49525 Lengerich,
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige der Insolvenzverwalterin betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 120.811,72 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 2.326,56 EUR zur Verfügung. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 200 B zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
81 IN 47/21
Amtsgericht Münster, 14.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 81 IN 47/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRA 11166 eingetragenen Langmesser UG & Co.KG, Hammer Straße 39, 48153 Münster, gesetzlich vertreten durch den persönlich haftenden Gesellschafter, den im Register des Amtsger…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 81 IN 47/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRA 11166 eingetragenen Langmesser UG & Co.KG, Hammer Straße 39, 48153 Münster, gesetzlich vertreten durch den persönlich haftenden Gesellschafter, den im Register des Amtsgerichts Münster unter HRB 18972 eingetragenen Langmesser UG (haftungsbeschränkt), Hammer Straße 39, 48153 Münster, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Tino Langmesser, Esch 3, 49525 Lengerich,
Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Dr. Ria Brüninghoff, Ludgeristraße 54, 48143 Münster
werden die Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin wie folgt festgesetzt:
Vergütung x €
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen x €
Zwischensumme x €
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von x € x €
Endbetrag x €
Der festgesetzte Betrag kann der Insolvenzmasse entnommen werden.
Gründe:
Die Insolvenzverwalterin übt ihr Amt seit dem 28.02.2022 aus. Nach § 63 InsO hat sie Anspruch auf Vergütung für ihre Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Für den Fall der Aufhebung des Insolvenzverfahrens durch Bestätigung eines Insolvenzplans oder einer vorzeitigen Beendigung durch eine Verfahrenseinstellung ist die Vergütung nach dem Schätzwert der Masse zurzeit der Beendigung des Verfahrens zu berechnen (§ 1 Abs. 1 InsVV).
Die Vergütung wird nach einem Regelsatz ermittelt, der gestaffelt aufgebaut ist. Der Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentwert der Insolvenzmasse (§ 2 Abs. 1 InsVV).
Der auf der Grundlage der Teilungsmasse berechnete Regelsatz der Vergütung beträgt demnach x € (§ 2 Abs. 1 InsVV).
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 17.07.2025 verwiesen.
Neben der Vergütung sind nach § 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann die Insolvenzverwalterin nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch x EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit des Verwalters. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.
Neben dem Pauschbetrag waren die der Verwalterin infolge der Übertragung der Zustellungen entstandenen Auslagen festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Münster statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Münster eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 200 B eingesehen werden.
81 IN 47/21
Amtsgericht Münster, 13.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 81 IN 47/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRA 11166 eingetragenen Langmesser UG & Co.KG, Hammer Straße 39, 48153 Münster, gesetzlich vertreten durch den persönlich haftenden Gesellschafter, den im Register des Amtsger…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 81 IN 47/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRA 11166 eingetragenen Langmesser UG & Co.KG, Hammer Straße 39, 48153 Münster, gesetzlich vertreten durch den persönlich haftenden Gesellschafter, den im Register des Amtsgerichts Münster unter HRB 18972 eingetragenen Langmesser UG (haftungsbeschränkt), Hammer Straße 39, 48153 Münster, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Tino Langmesser, Esch 3, 49525 Lengerich,
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
20.11.2025
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung der Verwalterin;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 200 B aus.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
81 IN 47/21
Amtsgericht Münster, 13.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 81 IN 47/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRA 11166 eingetragenen Langmesser UG & Co.KG, Hammer Straße 39, 48153 Münster, gesetzlich vertreten durch den persönlich haftenden Gesellschafter, den im Register des Amtsger…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 81 IN 47/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRA 11166 eingetragenen Langmesser UG & Co.KG, Hammer Straße 39, 48153 Münster, gesetzlich vertreten durch den persönlich haftenden Gesellschafter, den im Register des Amtsgerichts Münster unter HRB 18972 eingetragenen Langmesser UG (haftungsbeschränkt), Hammer Straße 39, 48153 Münster, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Tino Langmesser, Esch 3, 49525 Lengerich,
soll die nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderung lfd. Nr. 15 im schriftlichen Verfahren geprüft werden (§ 177 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 21.03.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 200 B niedergelegt.
81 IN 47/21
Amtsgericht Münster, 21.02.2025
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