Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
LASER Bearbeitungs- und Beratungszentrum NRW GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Gutenbergstr. 29, 52511 Geilenkirchen
Handelsregister
Amtsgericht Aachen HRB 9322
EUID
DER3101.HRB9322
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Aachen
Aktenzeichen
91 IN 49/26
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Frank Graaf
Adresse
Augustastr. 91, 52070 Aachen
Telefon
0241/4636280
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
25.02.2026 , 11:48 Uhr
Eröffnung
01.04.2026 , 09:46 Uhr
Forderungsanmeldefrist
19.05.2026
Berichtstermin
23.06.2026 , 10:00 Uhr
Prüfungstermin
23.06.2026 , 10:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb von Lasern und damit verbundenen Arbeitsvorrichtungen sowie alle hiermit zusammenhängenden Tätigkeiten, die Durchführung von Laser-Anwendungen einschließlich der Entwicklung und Konzeption entsprechender Anlagen für Handwerk und Industrie sowie die Erbringung von Beratungsleistungen, die im Zusammenhang mit Laseranwendung stehen. Die Gesellschaft ist in Zusammenarbeit mit wissenschaftlichen Einrichtungen des Landes NRW sowie mit privaten und halb öffentlichen Forschungsgesellschaften zur Durchführung von Forschungsvorhaben auf dem Gebiet der Laser-Entwicklung und Anwendung berechigt. Sie darf Handelsgeschäfte tätigen, die im Zusammenhang mit ihrer Anwendungs-, Entwicklungs-, Forschungs- und Beratungstätigkeit stehen. Die Gesellschaft ist außerdem zu allen branchenverwandten Tätigkeiten befugt. Sie kann andere Unternehmen oder Beteiligungen an solchen erwerben. Sie kann Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten, soweit die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der LASER Bearbeitungs- und Beratungszentrum NRW GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 9322, ist am 01.04.2026 um 09:46 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Die Eröffnung erfolgte aufgrund eines Antrags der Schuldnerin, der am 24.02.2026 bei Gericht eingegangen war. Bereits am 25.02.2026 waren vorläufige Insolvenzmaßnahmen angeordnet und Rechtsanwalt Frank Graaf zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Mit der Verfahrenseröffnung ist Rechtsanwalt Frank Graaf nunmehr als endgültiger Insolvenzverwalter ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 19.05.2026 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Ein gemeinsamer Termin für die Gläubigerversammlung (Berichtstermin) und die Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist für den 23.06.2026 um 10:00 Uhr im Amtsgericht Aachen angesetzt. In diesem Termin sollen unter anderem über die Bestätigung des Insolvenzverwalters, die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie den Fortgang des Verfahrens beschlossen werden. Die Tabelle mit den Forderungen wird ab dem 01.06.2026 zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 91 IN 49/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 9322 eingetragenen LASER Bearbeitungs- und Beratungszentrum NRW GmbH, Gutenbergstr. 29, 52511 Geilenkirchen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Dipl.-Ing. Ulrich Berners, ebenda
Ges…
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 91 IN 49/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 9322 eingetragenen LASER Bearbeitungs- und Beratungszentrum NRW GmbH, Gutenbergstr. 29, 52511 Geilenkirchen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Dipl.-Ing. Ulrich Berners, ebenda
Geschäftszweig: Betrieb von Lasern u.a.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.04.2026, um 09:46 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 24.02.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Frank Graaf, Augustastr. 91, 52070 Aachen, Telefon: 0241/4636280, Fax: 0241/46362811.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 19.05.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Dienstag, 23.06.2026, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen, 1. Etage, Sitzungssaal D 1.409.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 01.06.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen, Zimmer Nr. D 2.402 niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Aachen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
91 IN 49/26
Amtsgericht Aachen, 01.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 91 IN 49/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 9322 eingetragenen LASER Bearbeitungs- und Beratungszentrum NRW GmbH, Gutenbergstr. 29, 52511 Geilenkirchen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn D…
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 91 IN 49/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 9322 eingetragenen LASER Bearbeitungs- und Beratungszentrum NRW GmbH, Gutenbergstr. 29, 52511 Geilenkirchen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Dipl.-Ing. Ulrich Berners, ebenda
Geschäftszweig: Betrieb von Lasern u.a.
ist am 25.02.2026, um 11:48 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Frank Graaf, Augustastr. 91, 52070 Aachen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
91 IN 49/26
Amtsgericht Aachen, 25.02.2026
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