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Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Das Amtsgericht Bielefeld hat am 28.08.2026 um 11:21 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Lasertec Faber GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRB 10914, vorläufige Maßnahmen angeordnet (§§ 21, 22 InsO). Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Kimon Phillip Kantis bestellt worden. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Den Drittschuldnern wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen; der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen sind einstweilen eingestellt.
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