Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Latifi Bau GmbH vertr. d. d. GF
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Heisterkamp 3, 38518 Gifhorn
Handelsregister
Amtsgericht Hildesheim HRB 206466
EUID
DEP2408.HRB206466
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Gifhorn
Aktenzeichen
35 IN 51/21
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Nermin Sahin
Adresse
Theaterstraße 6, 30159 Hannover
Telefon
0511/35771030
E-Mail
Termine & Fristen
Festsetzung Vergütung Antrag
09.12.2025
Bekanntmachung Stellungnahme Frist
10.12.2025
Beschluss Bekanntmachung
16.03.2026
Schlusstermin
07.05.2026
Gegenstand des Unternehmens
Maurer- und Betonarbeiten
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Latifi Bau GmbH ist eröffnet. Die Insolvenzverwalterin, Rechtsanwältin Nermin Sahin, hat dem Gericht die Durchführung der Schlussverteilung angezeigt. Der verfügbare Massebestand beträgt 30.481,06 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen in Höhe von 284.800,55 EUR sind zu berücksichtigen. Das Amtsgericht Gifhorn hat der Zustimmung zur Schlussverteilung gemäß § 196 InsO stattgegeben. Der Stichtag für den Schlusstermin und die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen ist der 07.05.2026. Bis zu diesem Datum können Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen, Einwendungen gegen die Schlussrechnung sowie Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung bei Gericht eingereicht werden. Die Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin wurden festgesetzt; die Berechnungsmasse beträgt 34.358,31 EUR. Eine Erhöhung der Regelvergütung um 15 % wurde genehmigt. Zustellungskosten in Höhe von 14,00 EUR nebst Umsatzsteuer wurden festgesetzt. Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
35 IN 51/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Latifi Bau GmbH vertr. d. d. GF, Am Windmühlenberg 18 a, 38518 Gifhorn (AG Hildesheim, HRB 206466), vertr. d.: Lavdrim Latifi, Am Windmühlenberg 18 a, 38518 Gifhorn, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf de…
35 IN 51/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Latifi Bau GmbH vertr. d. d. GF, Am Windmühlenberg 18 a, 38518 Gifhorn (AG Hildesheim, HRB 206466), vertr. d.: Lavdrim Latifi, Am Windmühlenberg 18 a, 38518 Gifhorn, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Gifhorn zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Die Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Nermin Sahin, Theaterstraße 6, 30159 Hannover, Tel.: 0511/35771030, Fax: 0511/35771059, E-Mail: hannover@bsb-inso.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 30.481,06 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 284.800,55 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Gifhorn, 16.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
35 IN 51/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Latifi Bau GmbH vertr. d. d. GF, Am Windmühlenberg 18 a, 38518 Gifhorn (AG Hildesheim, HRB 206466), vertr. d.: Lavdrim Latifi, Am Windmühlenberg 18 a, 38518 Gifhorn, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 19…
35 IN 51/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Latifi Bau GmbH vertr. d. d. GF, Am Windmühlenberg 18 a, 38518 Gifhorn (AG Hildesheim, HRB 206466), vertr. d.: Lavdrim Latifi, Am Windmühlenberg 18 a, 38518 Gifhorn, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, ist der 07.05.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
d) Anträge der Gläubiger auf Versagung der Restschuldbefreiung nach § 290 InsO, ggf. Anträge zur Beauftragung des Treuhänders, die Erfüllung der Obliegenheiten der Schuldnerin zu überwachen (§ 292 Abs. 2 InsO)
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Gifhorn, 38516 Gifhorn einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Gifhorn, 38516 Gifhorn ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Gifhorn, 16.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
35 IN 51/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Latifi Bau GmbH vertr. d. d. GF, Am Windmühlenberg 18 a, 38518 Gifhorn (AG Hildesheim, HRB 206466), vertr. d.: Lavdrim Latifi, Am Windmühlenberg 18 a, 38518 Gifhorn, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Ne…
35 IN 51/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Latifi Bau GmbH vertr. d. d. GF, Am Windmühlenberg 18 a, 38518 Gifhorn (AG Hildesheim, HRB 206466), vertr. d.: Lavdrim Latifi, Am Windmühlenberg 18 a, 38518 Gifhorn, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Nermin Sahin festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Gifhorn eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
um 15 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Die Insolvenzverwalterin wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 09.12.2025 beantragte die Insolvenzverwalterin die Festsetzung ihrer Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 34.358,31 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Die Insolvenzverwalterin hat beantragt, die Regelvergütung um 15 % zu erhöhen.
Unter Beachtung der erläuterten Gründe ist in jedem Einzelfall zu ermitteln, welche Erhöhung angemessen ist.
Dem Antrag konnte mit Rücksicht auf die Tätigkeit des Verwalters und den Umfang des Verfahrens entsprochen werden.
Für die Tätigkeit der Insolvenzverwalterin wurden folgende Zuschläge auf
die Vergütung beantragt:
Buchungssätze/Buchführung und steuerliche Angelegenheiten
Im Rahmen des Insolvenzverfahrens wurde die die komplette Buchführung der Schuldnerin vorgenommen sowie die erforderlichen Steuererklärungen durch die Mitarbeiter der Unterzeichnerin abgegeben. Somit wurde die Insolvenzmasse nicht zusätzlich belastet.
Steuerliche Angelegenheiten können ausnahmsweise eine zuschlagsfähige Sonderaufgabe isd § 4 Abs. 1 S. 3 InsVV darstellen und bei der Selbstvornahme mit einem außergewöhnlich hohen Aufwand auch einen Zuschlag begründen.
(Haarmeyer/Mock, 7. Aufl. 2024, InsVV § 3 Rn. 250, beck-online)
IV.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 14,00 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 4 erfolgten Zustellungen sind gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV, Nr. 9002 KV GKG je Zustellung 3,50 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Gifhorn, 38516 Gifhorn einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Gifhorn, 38516 Gifhorn einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Gifhorn, 16.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
35 IN 51/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Latifi Bau GmbH vertr. d. d. GF, Am Windmühlenberg 18 a, 38518 Gifhorn (AG Hildesheim, HRB 206466), vertr. d.: Lavdrim Latifi, Am Windmühlenberg 18 a, 38518 Gifhorn, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor de…
35 IN 51/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Latifi Bau GmbH vertr. d. d. GF, Am Windmühlenberg 18 a, 38518 Gifhorn (AG Hildesheim, HRB 206466), vertr. d.: Lavdrim Latifi, Am Windmühlenberg 18 a, 38518 Gifhorn, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag der Insolvenzverwalterin Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 4 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Gifhorn, 10.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
35 IN 51/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Latifi Bau GmbH vertr. d. d. GF, Am Windmühlenberg 18 a, 38518 Gifhorn (AG Hildesheim, HRB 206466), vertr. d.: Lavdrim Latifi, Am Windmühlenberg 18 a, 38518 Gifhorn, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldet…
35 IN 51/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Latifi Bau GmbH vertr. d. d. GF, Am Windmühlenberg 18 a, 38518 Gifhorn (AG Hildesheim, HRB 206466), vertr. d.: Lavdrim Latifi, Am Windmühlenberg 18 a, 38518 Gifhorn, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 22.10.2024 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Gifhorn, 20.09.2024
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