Berichts- und PrüfungsterminNiedersachsenHRB 206669
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Xin & Hua GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Isenbüttler Weg 42, 38518 Gifhorn
Handelsregister
Amtsgericht Hildesheim HRB 206669
EUID
DEP2408.HRB206669
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Gifhorn
Aktenzeichen
35 IN 159/21
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführerin Xinyao Fu
Adresse
Isenbütteler Weg 42, 38518 Gifhorn
Termine & Fristen
Stichtag Prüfung
08.04.2026
Gegenstand des Unternehmens
Betrieb von Restaurants, Hotels und Kindervergnügungseinrichtungen, Immobilienverwaltung, Import und Export von Waren aller Art, insbesondere Autozubehör, Autoersatzteile, medizinische Geräte, Drogerieartikel, Lebensmittel und Fabrikationsmaschinen sowie Sprachkursangebote
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Xin & Hua GmbH ist eröffnet. Das Amtsgericht Gifhorn hat angeordnet, dass die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO erfolgt. Als Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wurde der 08.04.2026 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die verspätet angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingehen. Die ergänzte Insolvenztabelle sowie die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht niedergelegt. Der vollständige Beschluss ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts einsehbar.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
35 IN 159/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Xin & Hua GmbH, Isenbütteler Weg 42, 38518 Gifhorn (AG Hildesheim, HRB 206669), vertr. d.: Xinyao Fu, Isenbütteler Weg 42, 38518 Gifhorn, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im sc…
35 IN 159/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Xin & Hua GmbH, Isenbütteler Weg 42, 38518 Gifhorn (AG Hildesheim, HRB 206669), vertr. d.: Xinyao Fu, Isenbütteler Weg 42, 38518 Gifhorn, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 08.04.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Gifhorn, 16.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
35 IN 159/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Xin & Hua GmbH, Isenbütteler Weg 42, 38518 Gifhorn (AG Hildesheim, HRB 206669), vertr. d.: Xinyao Fu, Isenbütteler Weg 42, 38518 Gifhorn, (Geschäftsführerin), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Hans-Joachim Berne…
35 IN 159/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Xin & Hua GmbH, Isenbütteler Weg 42, 38518 Gifhorn (AG Hildesheim, HRB 206669), vertr. d.: Xinyao Fu, Isenbütteler Weg 42, 38518 Gifhorn, (Geschäftsführerin), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Hans-Joachim Berner festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Gifhorn eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Mindestvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO i. V. m. § 2 Abs. 2 InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 25.10.2024 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
I.
Die Mindestvergütung beträgt gemäß § 63 Abs. 3 InsO i. V. m. § 2 Abs. 2 InsVV EUR.
II.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Gifhorn, 38516 Gifhorn einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Gifhorn, 38516 Gifhorn einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Gifhorn, 29.10.2024
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