Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
LAUREOS Ambulante Pflege und Betreuung GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Westfälische Straße 44, 59174 Kamen
Handelsregister
Amtsgericht Hamm HRB 9832
Stammkapital
25.000,00 EUR
EUID
DER2404.HRB9832
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dortmund
Aktenzeichen
252 IN 29/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Dr. Sabine Aldermann
Adresse
Landgrafenstr. 2a, 44139 Dortmund
Termine & Fristen
Prüfungstermin
23.04.2024
Prüfungstermin
10.06.2025
Prüfungstermin
16.07.2025
Gegenstand des Unternehmens
das Betreiben eines ambulanten Pflegedienstes, insbesondere die Leistungen der Pflege und Betreuung, die hauswirtschaftliche Versorgung, die medizinische Versorgung sowie die pflegerische und soziale Beratung der Kunden nebst Angehörigen. Weiterhin umfasst der Gegenstand den Betrieb von ambulanten und teilstationären Dienstleistungseinrichtungen wie z.B. ambulante Wohngemeinschaften sowie die der Tagespflege.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Pflege & Soziales
Subbranche
Ambulante Pflege
Geschäftstätigkeit
Betrieb eines ambulanten Pflegedienstes mit Pflege, hauswirtschaftlicher Versorgung sowie Tagespflege und ambulanten Wohngemeinschaften
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der LAUREOS Ambulante Pflege und Betreuung GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRB 9832, ist eröffnet und läuft. Das Verfahren wird vom Amtsgericht Dortmund unter dem Aktenzeichen 252 IN 29/23 geführt. Die gesetzlich vertretungsberechtigte Geschäftsführerin ist Frau Nicola Barbara Dreisewerd. Im Rahmen des Verfahrens werden nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft. Dabei wurden Forderungen mit den laufenden Nummern 36, 37, 38 bis 41 sowie 42 geprüft bzw. sind zur Prüfung vorgesehen. Für die Forderungen lfd. Nr. 36 und 37 war der Prüfungsstichtag der 23.04.2024. Für die Forderungen lfd. Nr. 38-41 ist der Prüfungsstichtag der 10.06.2025. Für die Forderung lfd. Nr. 42 ist der Prüfungsstichtag der 16.07.2025. An diesen Stichtagen müssen schriftliche Widersprüche gegen die zu prüfenden Forderungen bei Gericht eingehen. Die Tabellen mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden liegen zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.205, nieder. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der LAUREOS Ambulante Pflege und Betreuung GmbH ist beim Amtsgericht Dortmund unter dem Aktenzeichen 252 IN 29/23 anhängig. Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRB 9832 eingetragen und hat ihren Sitz in Kamen. Rechtsanwältin Dr. Sabine Aldermann is…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der LAUREOS Ambulante Pflege und Betreuung GmbH ist beim Amtsgericht Dortmund unter dem Aktenzeichen 252 IN 29/23 anhängig. Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRB 9832 eingetragen und hat ihren Sitz in Kamen. Rechtsanwältin Dr. Sabine Aldermann ist als Insolvenzverwalterin bestellt. Im Verfahrensverlauf wurden nachträglich angemeldete Forderungen geprüft. Für die lfd. Nr. 42 lag der Prüfungsstichtag am 16.07.2025, für die lfd. Nr. 38-41 am 10.06.2025 und für die lfd. Nr. 36 und 37 am 23.04.2024. Die entsprechenden Tabellen und Urkunden waren zur Einsicht niedergelegt. Zudem wurden Vergütungen für Mitglieder des Gläubigerausschusses, Stefanie Boczkowski und Stefan Jung, jeweils in Höhe von 1.470 € festgesetzt. Die Bekanntgaben der Festsetzungen erfolgten am 24.09.2026.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 252 IN 29/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRB 9832 eingetragenen LAUREOS Ambulante Pflege und Betreuung GmbH, Westfälische Str. 44 , 59174 Kamen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Nicola Barbara Dre…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 252 IN 29/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRB 9832 eingetragenen LAUREOS Ambulante Pflege und Betreuung GmbH, Westfälische Str. 44 , 59174 Kamen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Nicola Barbara Dreisewerd, Hainallee 42 , 44139 Dortmund
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen (Rang 0 lfd. Nr. 42) einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 16.07.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.205 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
252 IN 29/23
Amtsgericht Dortmund, 04.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 252 IN 29/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRB 9832 eingetragenen LAUREOS Ambulante Pflege und Betreuung GmbH, Westfälische Str. 44 , 59174 Kamen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Nicola Barbara Dre…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 252 IN 29/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRB 9832 eingetragenen LAUREOS Ambulante Pflege und Betreuung GmbH, Westfälische Str. 44 , 59174 Kamen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Nicola Barbara Dreisewerd, Hainallee 42 , 44139 Dortmund
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen lfd. Nr. 36 und 37 einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 23.04.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.205 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
252 IN 29/23
Amtsgericht Dortmund, 19.03.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 252 IN 29/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRB 9832 eingetragenen LAUREOS Ambulante Pflege und Betreuung GmbH, Westfälische Str. 44 , 59174 Kamen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Nicola Barbara Dre…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 252 IN 29/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRB 9832 eingetragenen LAUREOS Ambulante Pflege und Betreuung GmbH, Westfälische Str. 44 , 59174 Kamen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Nicola Barbara Dreisewerd, Hainallee 42 , 44139 Dortmund
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen lfd. Nr. 38-41 einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 10.06.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.205 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
252 IN 29/23
Amtsgericht Dortmund, 06.05.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 252 IN 29/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRB 9832 eingetragenen LAUREOS Ambulante Pflege und Betreuung GmbH, Westfälische Str. 44 , 59174 Kamen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Nicola Barbara Dre…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 252 IN 29/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRB 9832 eingetragenen LAUREOS Ambulante Pflege und Betreuung GmbH, Westfälische Str. 44 , 59174 Kamen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Nicola Barbara Dreisewerd, Hainallee 42 , 44139 Dortmund
Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Dr. Sabine Aldermann, Landgrafenstr. 2a, 44139 Dortmund
wird die Vergütung für das Mitglied des vorläufigen Gläubigerausschusses Stefanie Boczkowski wie folgt festgesetzt:
Vergütung 1.470 €
Endbetrag 1.470 €
Gründe:
Gemäß § 73 der Insolvenzordnung haben die Mitglieder des vorläufigen Gläubigerausschusses Anspruch auf eine Vergütung für ihre Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen. Dabei ist dem Zeitaufwand Rechnung zu tragen.
Nach § 17 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung beträgt die Vergütung regelmäßig zwischen 50 € und 300 € je Stunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes ist der Umfang der Tätigkeit zu berücksichtigen.
Das Insolvenzgericht geht davon aus, dass unter Berücksichtigung der tatsächlichen und rechtlichen Probleme des vorliegenden Verfahrens, der Verantwortung und des Haftungsrisikos des Ausschussmitglieds sowie seiner Qualifikation ein Stundensatz von 70 € angemessen ist. Für 21 Stunden näher dargelegten Zeitaufwands war die Vergütung daher festzusetzen auf 1.470 €.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. §§ 4 InsO, § 569 ZPO i.V.m. § 11 Abs. 1 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch den Beschluss beeinträchtigt sind. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Dortmund, Gerichtsstraße 22, 44135 Dortmund schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.205 eingesehen werden.
252 IN 29/23
Amtsgericht Dortmund, 24.09.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 252 IN 29/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRB 9832 eingetragenen LAUREOS Ambulante Pflege und Betreuung GmbH, Westfälische Str. 44 , 59174 Kamen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Nicola Barbara Dre…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 252 IN 29/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRB 9832 eingetragenen LAUREOS Ambulante Pflege und Betreuung GmbH, Westfälische Str. 44 , 59174 Kamen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Nicola Barbara Dreisewerd, Hainallee 42 , 44139 Dortmund
Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Dr. Sabine Aldermann, Landgrafenstr. 2a, 44139 Dortmund
wird die Vergütung für das Mitglied des Gläubigerausschusses Stefan Jung wie folgt festgesetzt:
Vergütung 1.470 €
Endbetrag 1.470 €
Gründe:
Gemäß § 73 der Insolvenzordnung haben die Mitglieder des Gläubigerausschusses Anspruch auf eine Vergütung für ihre Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen. Dabei ist dem Zeitaufwand Rechnung zu tragen.
Nach § 17 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung beträgt die Vergütung regelmäßig zwischen 50 € und 300 € je Stunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes ist der Umfang der Tätigkeit zu berücksichtigen.
Das Insolvenzgericht geht davon aus, dass unter Berücksichtigung der tatsächlichen und rechtlichen Probleme des vorliegenden Verfahrens, der Verantwortung und des Haftungsrisikos des Ausschussmitglieds sowie seiner Qualifikation ein Stundensatz von 70 € angemessen ist. Für 21 Stunden näher dargelegten Zeitaufwands war die Vergütung daher festzusetzen auf 1.470 €.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. §§ 4 InsO, § 569 ZPO i.V.m. § 11 Abs. 1 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch den Beschluss beeinträchtigt sind. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Dortmund, Gerichtsstraße 22, 44135 Dortmund schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.205 eingesehen werden.
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