Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Lauta UG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Hessen
Adresse
Sprendlinger Landstraße 181 D, 63069 Offenbach am Main
Handelsregister
Amtsgericht Offenbach am Main HRB 52204
EUID
DEM1114.HRB52204
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 457/23
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Ulrich Hassinger
Adresse
Herrnstraße 53, 63065 Offenbach am Main
Telefon
069/450034-0
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
29.01.2024 , 14:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
12.03.2024
Einreichung von Anträgen/Einwendungen
29.03.2024
Widerspruchsfrist
06.06.2025
Gegenstand des Unternehmens
Ausführung von Dienstleistungen im Rahmen von Hausmeistertätigkeiten sowie generelle Objektbetreuung von Immobilien inklusive Schließdienst, Gebäudereinigungsarbeiten, Überwachung der Funktionstüchtigkeit und Instandhaltung, Winterdienst, Gehölzpflegearbeiten, Garten- und Landschaftsbau sowie alle artverwandten Geschäfte, die dem Gesellschaftszweck dienlich sind. Ausgenommen sind Dienstleistungen, die einer besonderen Erlaubnis bzw. Genemigung bedürfen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lauta UG mit Sitz in Offenbach am Main ist am 29.01.2024 um 14:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Ulrich Hassinger bestellt worden. Die Anmeldefrist für Insolvenzforderungen endet am 12.003.2024. Gläubiger wurden aufgefordert, Sicherungsrechte unverzüglich mitzuteilen und Anträge oder Einwendungen zu den Tagesordnungspunkten der Gläubigerversammlung bis zum 29.03.2024 beim Insolvenzgericht einzureichen. Im Rahmen des Verfahrens wurde die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Für diese Prüfung besteht eine Widerspruchsfrist bis zum 06.06.2025 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang der zu prüfenden Forderung beim Amtsgericht Offenbach am Main.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäftsnummer: 8 IN 457/23
Am 29.01.2024 um 14:00 Uhr, ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen des Lauta UG, Sprendlinger Landstraße 181 D, 63069 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 52204), vertr. d.: Daniela-Marinela Lautarevic-Girleanu, (Geschäftsführer),.
Zum Insolvenzverwalter ist R…
Geschäftsnummer: 8 IN 457/23
Am 29.01.2024 um 14:00 Uhr, ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen des Lauta UG, Sprendlinger Landstraße 181 D, 63069 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 52204), vertr. d.: Daniela-Marinela Lautarevic-Girleanu, (Geschäftsführer),.
Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Ulrich Hassinger, (OF - Fach 30), Herrnstraße 53, 63065 Offenbach am Main, Tel.: 069/450034-0, Fax: 069/450034-333, E-Mail: u.hassinger@conscienta.de, bestellt worden.
Gemäß § 5 Absatz 2 InsO wird das Verfahren schriftlich angeordnet.
Anmeldefrist: 12.03.2024.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich und unter Beachtung des § 174 der Insolvenzordnung anzumelden bis: 12.03.2024.
b) Dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterläßt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Absatz 3 InsO).
Zudem wird schriftlicher Prüfungstermin zur Prüfung der Forderungen sowie eine schriftliche Gläubigerversammlung zu folgenden Tagesordnungspunkten:
die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters ( § 57 InsO),
< über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses (§§ 67, 68 InsO),
< die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung
§§ 66 Absatz 3 InsO,
< abweichende Regelung zur Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und
Kostbarkeiten (§ 149 Absatz 2 InsO),
< die Unwirksamkeit der Erklärung des Insolvenzverwalters bzgl. der Freigabe gem.
§ 35 Absatz 2 InsO. (Übt der Schuldner eine selbstständige Tätigkeit aus oder
beabsichtigt er, demnächst eine solche Tätigkeit ausüben, hat der Insolvenzver-
walter ihm gegenüber zu erklären, ob Vermögen aus der selbstständigen Tätigkeit
zur Insolvenzmasse gehört und ob Ansprüche aus dieser Tätigkeit im Insolvenzver-
fahren geltend gemacht werden können, § 35 Absatz 2 Satz 1 InsO).
< die Stilllegung oder vorläufige Fortführung des Unternehmens der Schuldnerin. Sie
kann den Insolvenzverwalter beauftragen, einen Insolvenzplan auszuarbeiten, und
ihm das Ziel des Plans vorgeben. Sie kann ihre Entscheidung in späteren
Terminen ändern (§ 157 InsO),
< besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO)
insbesondere:
1. wenn das Unternehmen, ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen oder ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand veräußert werden soll,
2. wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde,
3. wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich
4. oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll,
< die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung
unter Wert (§§ 162,163 InsO),
abgehalten.
Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, eventuelle Anträge bzw. Einwendungen zu den Tagesordnungspunkten schriftlich bis zum 29.03.2024 beim Insolvenzgericht einzureichen.
Spätestens an diesem Tag müssen schriftliche Anträge zur Tagesordnung und gegen Forderungen bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung ihrem Grund und/oder ihrer Höhe nach bestritten wird.
Hinweis:
Gemäß § 160 Absatz 1 Satz 3 InsO gilt die Zustimmung als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden nicht benachrichtigt.
Amtsgericht Offenbach am Main, 01.02.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 457/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Lauta UG, Sprendlinger Landstraße 181 D, 63069 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main, HRB 52204),
vertreten durch: Daniela-Marinela Lautarevic-Girleanu, (Geschäftsführer),
wird heute um 14:00 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahl…
8 IN 457/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Lauta UG, Sprendlinger Landstraße 181 D, 63069 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main, HRB 52204),
vertreten durch: Daniela-Marinela Lautarevic-Girleanu, (Geschäftsführer),
wird heute um 14:00 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Ulrich Hassinger, (OF - Fach 30), Herrnstraße 53, 63065 Offenbach am Main, Tel.: 069/450034-0, Fax: 069/450034-333, E-Mail: u.hassinger@conscienta.de.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Schuldnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 29.01.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 457/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lauta UG, Sprendlinger Landstraße 181 D, 63069 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 52204), vertr. d.: Daniela-Marinela Lautarevic-Girleanu, Bieberer Straße 84, 63071 Offenbach am Main, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der nachträglich angemeldete…
8 IN 457/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lauta UG, Sprendlinger Landstraße 181 D, 63069 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 52204), vertr. d.: Daniela-Marinela Lautarevic-Girleanu, Bieberer Straße 84, 63071 Offenbach am Main, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Absatz 1 Satz 2 InsO).
Die Verfahrensbeteiligten können bis zum 06.06.2025 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main, Justizzentrum, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K 18), 63065 Offenbach am Main, schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die Eintragung des Prüfungsergebnisses in die Tabelle erfolgt nach Ablauf der Widerspruchsfrist.
Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.
Amtsgericht Offenbach am Main, 18.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 457/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lauta UG, Sprendlinger Landstraße 181 D, 63069 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 52204), vertr. d.: Daniela-Marinela Lautarevic-Girleanu, Bieberer Straße 84, 63071 Offenbach am Main, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenz…
8 IN 457/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lauta UG, Sprendlinger Landstraße 181 D, 63069 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 52204), vertr. d.: Daniela-Marinela Lautarevic-Girleanu, Bieberer Straße 84, 63071 Offenbach am Main, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Ulrich Hassinger ergänzend festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Offenbach am Main eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag abzüglich der bereits entnommenen Vergütung (Beschluss vom 08.12.2025) in Höhe von EUR der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 02.07.2026 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse Es ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des Insolvenzverwalters sind bei der Festsetzung der Vergütung zu berücksichtigen. Durch Abweichung vom Regelsatz kann dem Umfang und der Schwierigkeit der Geschäftsführung in Form von Zu- und Abschlägen gem. § 3 InsVV Rechnung getragen werden. Es wird ein Zuschlag in Höhe von 15 % für das ungeordnete Belegwesen und die Anfechtungsdursetzung gewährt. Hinsichtlich der Begründung wird vollumfänglich auf den Antrag vom 14.11.2025 verwiesen.
IV.
Der Insolvenzverwalter hat weiterhin Anspruch auf Auslagenersatz nach § 8 InsVV. Der Insolvenzverwalter kann anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen einen Pauschsatz fordern, § 8 Abs. 3 S. 1 InsVV. Der Pauschsatz darf 30 % der Regelvergütung nicht übersteigen § 8 Abs.3 S. 2 InsVV.
V.
Die geltend gemachten Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO sind in Höhe von 119,00 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV, § 4 Abs. 2 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 09.07.2026
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