Einstellung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 98093
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Insolvenzprofil
LAV Capital GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Industrieweg 9-15, 51429 Bergisch Gladbach
Handelsregister
Amtsgericht Köln HRB 98093
Stammkapital
25.000,00 EUR
EUID
DER3306.HRB98093
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
70f IN 229/21
Phase
Einstellung des Verfahrens
Termine & Fristen
Einsichtnahme Forderungsunterlagen
13.04.2025
Prüfungstermin
13.05.2025
Einstellung
10.09.2026 , 16:22 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
die Verwaltung eigenen Vermögens sowie der Betrieb von Sport- und Freizeitanlagen.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Sport & Freizeit
Subbranche
Sportanlagen
Nebenbranche
Holding & Beteiligungen
Geschäftstätigkeit
Betrieb von Sport- und Freizeitanlagen sowie Verwaltung eigenen Vermögens
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der LAV Capital GmbH ist anhängig. Das Amtsgericht Köln hat angeordnet, dass die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen im schriftlichen Verfahren gemäß § 177 InsO geprüft werden. Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist auf den 13.05.2025 festgesetzt. Bis zu diesem Datum muss ein etwaiger schriftlicher Widerspruch gegen die zu prüfenden Forderungen bei Gericht eingehen. Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen sowie die Anmeldungsunterlagen werden ab dem 13.04.2025 zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln niedergelegt. Gegen den Beschluss steht der Rechtsbehelf der Erinnerung gemäß § 11 Abs. 2 RPflG innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung zu.
Originalbekanntmachung · Einstellung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der LAV Capital GmbH ist Gegenstand zweier Bekanntmachungen des Amtsgerichts Köln. In der ersten Bekanntmachung vom 10.02.2025 wird die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren gemäß § 177 InsO angekündigt. Der Prüfungsstichtag ist auf den 13.05.2…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der LAV Capital GmbH ist Gegenstand zweier Bekanntmachungen des Amtsgerichts Köln. In der ersten Bekanntmachung vom 10.02.2025 wird die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren gemäß § 177 InsO angekündigt. Der Prüfungsstichtag ist auf den 13.05.2025 festgelegt, an dem ein schriftlicher Widerspruch bei Gericht eingehen muss. Die Unterlagen zur Einsicht liegen ab dem 13.04.2025 auf der Geschäftsstelle des Gerichts nieder. In der zweiten Bekanntmachung vom 10.09.2026 wird die Einstellung des Insolvenzverfahrens zum 10.09.2026 um 16:22 Uhr nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit gemäß § 211 InsO verkündet.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70f IN 229/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 98093 eingetragenen LAV Capital GmbH, Industrieweg 9-15, 51429 Bergisch Gladbach, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herr Jens Liewald, c/o LAV Capital GmbH, Assel…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70f IN 229/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 98093 eingetragenen LAV Capital GmbH, Industrieweg 9-15, 51429 Bergisch Gladbach, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herr Jens Liewald, c/o LAV Capital GmbH, Asselborner Mühle 11, 51429 Bergisch Gladbach
sollen die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden (§ 177 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 13.05.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Haben Gläubiger vorgetragen, die Forderung stamme aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung der Schuldnerin, aus einer vorsätzlich pflichtwidrigen Verletzung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht oder einer Steuerstraftat des Schuldners nach §§ 370, 373 oder § 384 der Abgabenordnung so hat die Schuldnerin im Widerspruch zusätzlich anzugeben, ob sie diesen Vortrag bestreitet.
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 13.04.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1218 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
70f IN 229/21
Amtsgericht Köln, 10.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70f IN 229/21
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 98093 eingetragenen LAV Capital GmbH, Industrieweg 9-15, 51429 Bergisch Gladbach, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jens Liewald, Nördlicher Rundweg 12, 47551 …
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70f IN 229/21
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 98093 eingetragenen LAV Capital GmbH, Industrieweg 9-15, 51429 Bergisch Gladbach, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jens Liewald, Nördlicher Rundweg 12, 47551 Bedburg-Hau
wird heute, am 10.09.2026, um 16:22 Uhr nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit eingestellt (§ 211 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
70f IN 229/21
Amtsgericht Köln, 10.09.2026
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