Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Lavie mariee UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Elberfelder Straße 53, 58095 Hagen
Handelsregister
Amtsgericht Hagen HRB 10873
EUID
DER2602.HRB10873
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hagen
Aktenzeichen
100 IN 140/22
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Prüfungstermin
11.04.2025
Fristende Stellungnahme
16.10.2026
Gegenstand des Unternehmens
Vertrieb und die Herstellung von Braut- und Abendgarderobe
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lavie mariee UG (haftungsbeschränkt) ist beim Amtsgericht Hagen anhängig. Die Insolvenzverwalterin Tanja Kreimer übt ihr Amt seit dem 27.12.2022 aus. Das Gericht hat einen Vorschuss auf die Vergütung der Verwalterin bewilligt, der sich nach dem gegenwärtigen Wert der Masse und den Regelsätzen richtet. Im weiteren Verfahrensverlauf wurden nachträglich angemeldete Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft. Der Prüfungsstichtag für diese Forderungen war der 11.04.2025. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen liegt zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Gerichts aus.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lavie mariee UG (haftungsbeschränkt) wird vom Amtsgericht Hagen unter dem Aktenzeichen 100 IN 140/22 bearbeitet. Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB 10873 eingetragen und wird durch die Geschäftsführerin Frau Manuela Patricia Kriewen vertr…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lavie mariee UG (haftungsbeschränkt) wird vom Amtsgericht Hagen unter dem Aktenzeichen 100 IN 140/22 bearbeitet. Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB 10873 eingetragen und wird durch die Geschäftsführerin Frau Manuela Patricia Kriewen vertreten. Als Insolvenzverwalterin wurde Tanja Kreimer bestellt. Im Verlauf des Verfahrens wurden verschiedene Beschlüsse ergangen: Zunächst wurde ein Vorschuss auf die Vergütung der Insolvenzverwalterin bewilligt. Später erfolgte die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren, wobei der Prüfungsstichtag auf den 11.04.2025 festgelegt wurde. Im weiteren Verlauf wurden die endgültige Vergütung und die Auslagen der Insolvenzverwalterin festgesetzt; dabei war ein bereits bewilligter Vorschuss in Höhe von 31.900,90 Euro anzurechnen. Das Verfahren befindet sich nun im Stadium der Schlussverteilung. Der Schuldner hat bis zum 16.10.2026 Gelegenheit, im schriftlichen Verfahren zur Schlussrechnung und zum Schlussverzeichnis Stellung zu nehmen. Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 100 IN 140/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Hagen unter HRB 10873 eingetragenen Lavie mariee UG (haftungsbeschränkt), Bergischer Ring 1, 58095 Hagen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Manuela Patricia Kriewen, Voßhöfener…
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 100 IN 140/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Hagen unter HRB 10873 eingetragenen Lavie mariee UG (haftungsbeschränkt), Bergischer Ring 1, 58095 Hagen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Manuela Patricia Kriewen, Voßhöfener Str. 104 b, 58300 Wetter (Ruhr)
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Grünert , Kaiserstr. 155, 58300 Wetter
Insolvenzverwalterin: Tanja Kreimer, Hauptstr. 8, 58313 Herdecke
wird auf das Entgelt der Insolvenzverwalterin folgender Vorschuss bewilligt:
Vorschuss auf Vergütu g
xxx €
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen xxx €
Zwischensumme xxx €
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von xxx € xxx €
Vorschuss
xxx €
Der Vorschuss kann in Höhe der noch nicht erhaltenen xxx € der Insolvenzmasse entnommen werden. Er wird bei der endgültigen Festsetzung der Vergütung und der Auslagen angerechnet.
Gründe:
Die Verwalterin übt ihr Amt seit dem 27.12.2022 aus. Nach Abschluss der Tätigkeit hat sie Anspruch auf Vergütung für ihre Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Im Hinblick auf die lange Dauer des Verfahrens und den erforderlichen hohen Arbeits- und Verwaltungsaufwand kann das Gericht einen Vorschuss bewilligen (§ 9 InsVV). Es ist sachgerecht, im vorliegenden Verfahren von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Angaben über die entstandenen Auslagen sind glaubhaft.
Der Vorschuss auf die Vergütung beruht auf folgender Berechnung:
Gegenwärtiger Wert der Ma se:
xxx €
Regelsat :
xxx€
Angemessener Vergütungsvorschuss inkl. Auslagen und Mehrwer steuer:
xxx €
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind.
Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hagen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung.
Die Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
100 IN 140/22
Amtsgericht Hagen, 28.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 100 IN 140/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Hagen unter HRB 10873 eingetragenen Lavie mariee UG (haftungsbeschränkt), Bergischer Ring 1, 58095 Hagen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Manuela Patricia Kriewen, Voßhöfener…
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 100 IN 140/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Hagen unter HRB 10873 eingetragenen Lavie mariee UG (haftungsbeschränkt), Bergischer Ring 1, 58095 Hagen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Manuela Patricia Kriewen, Voßhöfener Str. 104 b, 58300 Wetter (Ruhr)
Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwälte Grünert Rechtsanwälte, Kaiserstr. 155, 58300 Wetter,
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 11.04.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen, Zimmer Nr. 291 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hagen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
100 IN 140/22
Amtsgericht Hagen, 11.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 100 IN 140/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Hagen unter HRB 10873 eingetragenen Lavie mariee UG (haftungsbeschränkt), Bergischer Ring 1, 58095 Hagen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Manuela Patricia Kriewen, Voßhöfener…
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 100 IN 140/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Hagen unter HRB 10873 eingetragenen Lavie mariee UG (haftungsbeschränkt), Bergischer Ring 1, 58095 Hagen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Manuela Patricia Kriewen, Voßhöfener Str. 306 , 58300 Wetter (Ruhr)
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Grünert Rechtsanwälte, Kaiserstr. 155, 58300 Wetter
Insolvenzverwalterin: Tanja Kreimer, Hauptstr. 8, 58313 Herdecke
werden die Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin wie folgt festgesetzt:
Vergütung xxx €
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen xxx €
Zwischensumme xxx €
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von xxx€ xxx€
Endbetrag xxx€
Auf die Vergütung sind folgende bereits bewilligte Vorschüsse anzurechnen:
Festsetzungsdatum: 18.07.2025, festgesetzter Vorschuss 31.900,90 Euro.
Der Restbetrag i. H. v.xxx € kann der Insolvenzmasse entnommen werden.
Gründe:
Die Insolvenzverwalterin übt ihr Amt seit dem 27.12.2022 aus. Nach § 63 InsO hat sie Anspruch auf Vergütung für ihre Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Die Vergütung wird nach einem Regelsatz ermittelt, der gestaffelt aufgebaut ist. Der Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentwert der Insolvenzmasse (§ 2 Abs. 1 InsVV).
Der Regelsatz soll mindestens xxx EUR betragen. Er kann sich in Abhängigkeit von der Anzahl der Gläubiger, die ihre Forderungen angemeldet haben, erhöhen (§ 2 Abs. 2 InsVV).
Je nach Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung kann die Vergütung den Regelsatz überschreiten oder hinter ihm zurückbleiben (§ 3 InsVV).
Nach der Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin beträgt die Masse xxx €.
Der auf der Grundlage der Teilungsmasse berechnete Regelsatz der Vergütung beträgt demnach 23.689,15 € (§ 2 Abs. 1 InsVV). Demgegenüber beläuft sich die Mindestvergütung nach § 2 Abs. 2 InsVV unter Berücksichtigung von 11 Gläubigern auf xxx €. Maßgebend für die Festsetzung ist der ermittelte höhere Regelsatz.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 03.07.2026 verwiesen.
Neben der Vergütung sind nach § 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.
Neben dem Pauschbetrag waren die der Verwalterin infolge der Übertragung der Zustellungen entstandenen Auslagen festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Hagen statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hagen eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hagen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen, Zimmer Nr. 291 eingesehen werden.
100 IN 140/22
Amtsgericht Hagen, 18.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 100 IN 140/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Hagen unter HRB 10873 eingetragenen Lavie mariee UG (haftungsbeschränkt), Bergischer Ring 1, 58095 Hagen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Manuela Patricia Kriewen, Voßhöfener…
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 100 IN 140/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Hagen unter HRB 10873 eingetragenen Lavie mariee UG (haftungsbeschränkt), Bergischer Ring 1, 58095 Hagen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Manuela Patricia Kriewen, Voßhöfener Str. 306 , 58300 Wetter (Ruhr)
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Grünert Rechtsanwälte, Kaiserstr. 155, 58300 Wetter
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
16.10.2026
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung der Verwalterin;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
- Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse;
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen, Zimmer Nr. 291 aus.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hagen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
100 IN 140/22
Amtsgericht Hagen, 18.08.2026
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.