Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Layer Four Group GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Kurt-Schumacher-Straße 27, 34117 Kassel
Handelsregister
Amtsgericht Kassel HRB 19670
Stammkapital
89.611,00 EUR
EUID
DEM1607.HRB19670
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Kassel
Aktenzeichen
666 IN 260/26 e
Phase
Einstellung des Verfahrens
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
03.08.2026 , 12:10 Uhr
Abweisung des Antrags
10.09.2026
Aufhebung der vorläufigen Verwaltung
10.09.2026
Festsetzung der Vergütung
07.10.2026
Gegenstand des Unternehmens
Eingehen, Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen und von eigenem Vermögen, insbesondere von eigenem Grundbesitzvermögen, im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte einschl. Management-Dienstleistungen (strategische Steuerung, Personalmanagement auf Führungsebene, Steuerung des Kapitalflusses, etc.) für die Tochtergesellschaften der Gesellschaft/verbundene Unternehmen.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Holding & Beteiligungen
Subbranche
Holdinggesellschaften
Geschäftstätigkeit
Halten und Verwalten von Beteiligungen sowie Management-Dienstleistungen für Tochtergesellschaften
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Antragsverfahren über das Vermögen der Layer Four Group GmbH ist am 03.08.2026 um 12:10 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Franz-Ludwig Danko bestellt worden. Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten. Gegen die Entscheidung kann von der Antragstellerin sowie gegebenenfalls von Gläubigern innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Layer Four Group GmbH in Kassel ist am 03.08.2026 mit der Anordnung vorläufiger Maßnahmen begonnen worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Franz-Ludwig Danko bestellt worden. Das Verfahren ist am 10.09.2026 mangels Masse abgewiesen und die vorläufigen…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Layer Four Group GmbH in Kassel ist am 03.08.2026 mit der Anordnung vorläufiger Maßnahmen begonnen worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Franz-Ludwig Danko bestellt worden. Das Verfahren ist am 10.09.2026 mangels Masse abgewiesen und die vorläufigen Verfügungsbeschränkungen sowie die Anordnung der vorläufigen Verwaltung sind aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung · Einstellung des Verfahrens
Bekanntmachung
Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Layer Four Group GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Jan Jürgen Scheller, ist am 03.08.2026 um 12:10 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Zugleich sind Verfügungen der Antragstellerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalter…
Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Layer Four Group GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Jan Jürgen Scheller, ist am 03.08.2026 um 12:10 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Zugleich sind Verfügungen der Antragstellerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Franz-Ludwig Danko aus Frankfurt am Main bestellt worden. Die Schuldner der Antragstellerin wurden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten. Am 10.09.2026 ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen worden. Gleichzeitig sind die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom 03.08.2026 aufgehoben worden. Am 07.10.2026 sind die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters in Höhe von 1.915,90 EUR festgesetzt worden. Der Betrag ist gegen die Antragstellerin festgesetzt, dem Verwalter wird gestattet, diesen nach Rechtskraft der Insolvenzmasse zu entnehmen. Die Entscheidung enthält eine Rechtsmittelbelehrung mit einer Notfrist von zwei Wochen für die sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Kassel.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
666 IN 260/26 e: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Layer Four Group GmbH, Kurt-Schumacher-Straße 27, 34117 Kassel (AG Kassel, HRB 19670), vertr. d.: Jan Jürgen Scheller, (Geschäftsführer), ist am 03.08.2026 um 12:10 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. …
666 IN 260/26 e: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Layer Four Group GmbH, Kurt-Schumacher-Straße 27, 34117 Kassel (AG Kassel, HRB 19670), vertr. d.: Jan Jürgen Scheller, (Geschäftsführer), ist am 03.08.2026 um 12:10 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Franz-Ludwig Danko, 60570 Frankfurt am Main, Tel.: 069/27315612-0, Fax: 069/27315612-15, E-Mail: info@danko-insolvenzverwaltung.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Kassel, Frankfurter Straße 9, 34117 Kassel einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Kassel, 03.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
666 IN 260/26 e: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Antragstellerin Layer Four Group GmbH, Kurt-Schumacher-Straße 27, 34117 Kassel (AG Kassel, HRB 19670), vertr. d.: Jan Jürgen Scheller, (Geschäftsführer), sind die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom 03.08.2026 …
666 IN 260/26 e: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Antragstellerin Layer Four Group GmbH, Kurt-Schumacher-Straße 27, 34117 Kassel (AG Kassel, HRB 19670), vertr. d.: Jan Jürgen Scheller, (Geschäftsführer), sind die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom 03.08.2026 am nach Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse aufgehoben worden.
Amtsgericht Kassel, 10.09.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
666 IN 260/26 e: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Layer Four Group GmbH, Kurt-Schumacher-Straße 27, 34117 Kassel (AG Kassel, HRB 19670), vertr. d.: Jan Jürgen Scheller, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO. Der…
666 IN 260/26 e: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Layer Four Group GmbH, Kurt-Schumacher-Straße 27, 34117 Kassel (AG Kassel, HRB 19670), vertr. d.: Jan Jürgen Scheller, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO. Der Beschluss enthält eine Rechtsmittelbelehrung.
Die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom 03.08.2026 sind am aufgehoben worden.
Amtsgericht Kassel, 10.09.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
666 IN 260/26 e: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Layer Four Group GmbH, Kurt-Schumacher-Straße 27, 34117 Kassel (AG Kassel, HRB 19670), vertr. d.: Jan Jürgen Scheller, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Franz-Ludwig Danko festgesetz…
666 IN 260/26 e: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Layer Four Group GmbH, Kurt-Schumacher-Straße 27, 34117 Kassel (AG Kassel, HRB 19670), vertr. d.: Jan Jürgen Scheller, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Franz-Ludwig Danko festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Kassel eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
1915,90
EUR
Gesamtbetrag
Die Vergütung wird gegen die Antragstellerin festgesetzt.
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 10.09.2026 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Kassel, Frankfurter Straße 9, 34117 Kassel einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Kassel, Frankfurter Straße 9, 34117 Kassel einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Kassel, 07.10.2026
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