In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der LCH - Lausitzer - Containerdienst - Holzhausen GmbH ist zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen das schriftliche Verfahren angeordnet worden. Als Prüfungsstichtag wird Mittwoch, 14. Mai 2025, bestimmt. Der schriftliche Widerspruch muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Die Tabelle und die Anmeldungsunterlagen sind auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Cottbus zur Einsicht niedergelegt. Gegen den Beschluss ist die Erinnerung binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der LCH - Lausitzer - Containerdienst - Holzhausen GmbH, Gewerbestraße 6 A, 01983 Großräschen, ist zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen das schriftliche Verfahren angeordnet worden. Als Prüfungsstichtag wird Mittwoch, 14. Mai 2025, bestimmt. Der schriftliche Wide…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der LCH - Lausitzer - Containerdienst - Holzhausen GmbH, Gewerbestraße 6 A, 01983 Großräschen, ist zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen das schriftliche Verfahren angeordnet worden. Als Prüfungsstichtag wird Mittwoch, 14. Mai 2025, bestimmt. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Die Tabelle und die Anmeldungsunterlagen sind für die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgericht Cottbus, Thiemstraße 130, 03048 Cottbus, zur Einsicht niedergelegt. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die Erinnerung kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de).
AG Cottbus, den 16. April 2025, Az.: 63 IN 216/21
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