Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 19774
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Insolvenzprofil
LCP Germany** UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Uerdinger Straße 108, 47441 Moers
Handelsregister
Amtsgericht Kleve HRB 19774
EUID
DER1304.HRB19774
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Kleve
Aktenzeichen
43 IN 71/24
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Daniel Zumhasch
Adresse
Flutstraße 37, 47533 Kleve
Termine & Fristen
Eröffnung
21.07.2025 , 15:14 Uhr
Forderungsanmeldefrist
08.09.2025
Prüfungstermin
29.09.2025
Gegenstand des Unternehmens
Vergabe von Bescheinigungen, Qualifizierungen und Zertifizierungen inkl. Erteilungsrichtlinien für mittelständische Unternehmen und öffentliche Einrichtungen. Unterstützung bei Unternehmergedanken und Ideen zur Konzepterstellung, Finanzierung und Personalstand, Marketing und Imageoptimierung für das firmeninterne Qualitätsmanegement. Mediatorenteam für Streitschlichtung, Reklamationstaktiken und Deeseskalationstraining. Motivation als Präventionsstruktur. Unternehmensbegleitung für betriebliche Gesundheit und psychologische Notfallakuthilfe im Ersthelfereinsatz. Beratung und Erstellung von Standortanalysen und Sachverständigengut-achten für Grundbesitz, Umweltschutz und beschädigtes Anlagevermögen im Unternehmen
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der LCP Germany UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Moers ist am 21.07.2025 um 15:14 Uhr eröffnet worden. Die Eröffnung erfolgte aufgrund eines Antrags vom 30.12.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung. Zum Insolvenzverwalter ist Daniel Zumhasch bestellt. Im weiteren Verlauf des Verfahrens ist am 18.09.2025 die Bestellung von André Dobiey als Sonderinsolvenzverwalter erfolgt, dessen Aufgabenbereich die Prüfung einer spezifischen Forderung der Sachverständigen und Beratungsgesellschaft mbH & Co. KG umfasst. Forderungen der Gläubiger sind bis zum 08.09.2025 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Der Berichts- und Prüfungstermin findet am 29.09.2025 statt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 43 IN 71/24
Über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Kleve unter HRB 19774 eingetragenen LCP Germany** UG (haftungsbeschränkt), Uerdinger Straße 108, 47441 Moers, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dennis Alessandro Helisch, Konrad-Adenauer-Straße 5, 47623 Ke…
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 43 IN 71/24
Über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Kleve unter HRB 19774 eingetragenen LCP Germany** UG (haftungsbeschränkt), Uerdinger Straße 108, 47441 Moers, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dennis Alessandro Helisch, Konrad-Adenauer-Straße 5, 47623 Kevelaer
Geschäftszweig: Vergabe von Bescheinigungen, Qualifizierungen und Zertifizierungen inkl. Erteilungsrichtlinien für mittelständische Unternehmen und öffentliche Einrichtungen u.a.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 21.07.2025, um 15:14 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 30.12.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Daniel Zumhasch, Flutstraße 37, 47533 Kleve.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 08.09.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 29.09.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 15.09.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve, Zimmer Nr. D 8 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Kleve eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
43 IN 71/24
Kleve, 21.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 43 IN 71/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Kleve unter HRB 19774 eingetragenen LCP Germany** UG (haftungsbeschränkt), Uerdinger Straße 108, 47441 Moers, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dennis Alessandro Helisch, Konrad-A…
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 43 IN 71/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Kleve unter HRB 19774 eingetragenen LCP Germany** UG (haftungsbeschränkt), Uerdinger Straße 108, 47441 Moers, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dennis Alessandro Helisch, Konrad-Adenauer-Straße 5, 47623 Kevelaer
wird André Dobiey, Borsigstraße 2, 47574 Goch zum Sonderinsolvenzverwalter bestellt. Sein Aufgabenbereich umfasst die Prüfung der unter lfd. Nr. 1 durch den Insolvenzverwalter in seiner Eigenschaft als Insolvenzverwalter der Sachverständigen und Beratungsgesellschaft mbH & Co. KG angemeldeten Forderung. In diesem Bereich hat allein er die Rechtsstellung des Insolvenzverwalters.
43 IN 71/24
Amtsgericht Kleve, 18.09.2025
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