Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 8849
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Insolvenzprofil
karrierePLUS Zeitarbeit GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Siemensstraße 16, 47533 Kleve
Handelsregister
Amtsgericht Kleve HRB 8849
EUID
DER1304.HRB8849
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Kleve
Aktenzeichen
34 IN 26/23
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Termine & Fristen
Einsichtnahme Forderungstabelle
10.09.2025
Prüfungsstichtag
01.10.2025
Einsichtnahme Forderungstabelle
13.11.2026
Prüfungsstichtag
27.11.2026
Gegenstand des Unternehmens
Hauptbetätigungsfeld der Gesellschaft ist die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung sowie die private Arbeitsvermittlung. Demgemäß sind die Hauptaufgaben der Gesellschaft: Begründung von Arbeitsverhältnissen zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung, Inhouse- sowie Onsite-Management, der Aufbau von Unternehmen bzw. Geschäftsfeldern für Dritte, Schulungen aller Art, Projektmanagement.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Kleve hat in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der karrierePLUS Zeitarbeit GmbH angeordnet, dass die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden. Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 01.10.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind ab dem 10.09.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Kleve niedergelegt. Gegen den Beschluss steht der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung zu.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der karrierePLUS Zeitarbeit GmbH wird vom Amtsgericht Kleve (Aktenzeichen: 34 IN 26/23) fortgeführt. Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft. In einer früheren Bekanntmachung war der Prüfungsstichtag auf den 01…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der karrierePLUS Zeitarbeit GmbH wird vom Amtsgericht Kleve (Aktenzeichen: 34 IN 26/23) fortgeführt. Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft. In einer früheren Bekanntmachung war der Prüfungsstichtag auf den 01.10.2025 festgelegt, wobei die Einsicht der Forderungstabelle ab dem 10.09.2025 möglich war. Die aktuellste Bekanntmachung vom 02.09.2026 legt den Prüfungsstichtag auf den 27.11.2026 fest, an dem spätestens der schriftliche Widerspruch bei Gericht eingehen muss. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind ab dem 13.11.2026 zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Kleve niedergelegt. Gläubigern, deren Forderungen festgestellt worden sind, wird kein Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung zugesandt. Gegen den Beschluss steht der Rechtsbehelf der Erinnerung innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung zur Verfügung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 34 IN 26/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 8849 eingetragenen karrierePLUS Zeitarbeit GmbH, Siemensstraße 16, 47533 Kleve, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Rechtsanwalt Jan Theo Baumann, Nassauerall…
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 34 IN 26/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 8849 eingetragenen karrierePLUS Zeitarbeit GmbH, Siemensstraße 16, 47533 Kleve, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Rechtsanwalt Jan Theo Baumann, Nassauerallee 57, 47533 Kleve
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 01.10.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind ab dem 10.09.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve, Zimmer Nr. D 106 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Kleve eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
34 IN 26/23
Amtsgericht Kleve, 24.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 34 IN 26/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 8849 eingetragenen karrierePLUS Zeitarbeit GmbH, Siemensstraße 16, 47533 Kleve, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Rechtsanwalt Jan Theo Baumann, Nassauerall…
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 34 IN 26/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 8849 eingetragenen karrierePLUS Zeitarbeit GmbH, Siemensstraße 16, 47533 Kleve, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Rechtsanwalt Jan Theo Baumann, Nassauerallee 57, 47533 Kleve
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 27.11.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind ab dem 13.11.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve, Zimmer Nr. D 106 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Kleve eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
34 IN 26/23
Amtsgericht Kleve, 02.09.2026
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