Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
LDM Maschinen- und Werkzeubau GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Adresse
Kaffeesteig 1, 08548 Rosenbach/Vogtl. OT Syrau
Handelsregister
Amtsgericht Chemnitz HRB 35389
EUID
DEU1206.HRB35389
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
208 IN 1827/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Rico Winzer
Adresse
Klostermarkt 11, 08523 Plauen
Telefon
03741 2518876
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
02.12.2024 , 12:30 Uhr
Forderungsanmeldefrist
17.01.2025
Berichtstermin
27.02.2025 , 10:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Herstellen spezifischer Teile für den Maschinen- und Werkzeugbau, unter Zuhilfenahme verschiedener Bearbeitungstechnologien
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der LDM Maschinen- und Werkzeugbau GmbH ist eröffnet. Der Schuldner wird vertreten durch den Geschäftsführer Martin Riedel. Am 10.12.2025 hat der Insolvenzverwalter dem Gericht die Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 InsO angezeigt. Die Zustellung der Anzeige der Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 Abs. 2 Satz 2 InsO wird auf den Insolvenzverwalter übertragen.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der LDM Maschinen- und Werkzeugbau GmbH wurde vom Amtsgericht Chemnitz bearbeitet. Im Vorfeld der Verfahrenseröffnung wurde am 01.10.2024 um 10:30 Uhr Rico Winzer zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Mit diesem Beschluss wurden vorläufige Maßnahmen angeordnet, darunter e…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der LDM Maschinen- und Werkzeugbau GmbH wurde vom Amtsgericht Chemnitz bearbeitet. Im Vorfeld der Verfahrenseröffnung wurde am 01.10.2024 um 10:30 Uhr Rico Winzer zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Mit diesem Beschluss wurden vorläufige Maßnahmen angeordnet, darunter ein allgemeines Verfügungsverbot für die Schuldnerin gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO sowie eine Leistungssperre für Drittschuldner zugunsten des Verwalters. Später hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 10.12.2025 die Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 InsO angezeigt. Die Zustellung der Anzeige der Masseunzulänglichkeit wurde auf den Insolvenzverwalter übertragen.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der LDM Maschinen- und Werkzeugbau GmbH wurde am 02.12.2024 um 12:30 Uhr durch das Amtsgericht Chemnitz eröffnet. Zum endgültigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Rico Winzer bestellt worden, der auch bereits im vorläufigen Stadium als vorläufiger Verwalter tätig war. Mit der…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der LDM Maschinen- und Werkzeugbau GmbH wurde am 02.12.2024 um 12:30 Uhr durch das Amtsgericht Chemnitz eröffnet. Zum endgültigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Rico Winzer bestellt worden, der auch bereits im vorläufigen Stadium als vorläufiger Verwalter tätig war. Mit der Eröffnung wurde ein allgemeines Verfügungsverbot für die Schuldnerin angeordnet. Die Insolvenzgläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 17.01.2025 beim Insolvenzverwalter anzumelden und bestehende Sicherungsrechte unverzüglich mitzuteilen. Ein Berichtstermin sowie der Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen ist für den 27.02.2025 um 10:00 Uhr im Sitzungssaal des Amtsgerichts Chemnitz angesetzt worden. Später hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 10.12.2025 die Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 InsO angezeigt, woraufhin die Zustellung der Anzeige auf den Verwalter übertragen wurde.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 208 IN 1827/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der LDM Maschinen- und Werkzeugbau GmbH, Kaffeesteig 1, 08548 Rosenbach OT Syrau, Amtsgericht Chemnitz, HRB 35389
vertreten durch den Geschäftsführer Martin Riedel
- hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 208 IN 1827/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der LDM Maschinen- und Werkzeugbau GmbH, Kaffeesteig 1, 08548 Rosenbach OT Syrau, Amtsgericht Chemnitz, HRB 35389
vertreten durch den Geschäftsführer Martin Riedel
- hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 10.12.2025 die Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.
Die Zustellung der Anzeige der Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 Abs. 2 Satz 2 InsO wird auf den Insolvenzverwalter übertragen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 208 IN 1827/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der LDM Maschinen- und Werkzeubau GmbH, vertr. d. d. GF Martin Riedel Kaffeesteig 1, 08548 Rosenbach OT Syrau, Amtsgericht Chemnitz, HRB 35389
vertreten durch den Vertreter Martin Riedel
- wurde am…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 208 IN 1827/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der LDM Maschinen- und Werkzeubau GmbH, vertr. d. d. GF Martin Riedel Kaffeesteig 1, 08548 Rosenbach OT Syrau, Amtsgericht Chemnitz, HRB 35389
vertreten durch den Vertreter Martin Riedel
- wurde am 01.10.2024 um 10:30 Uhr Rico Winzer, Klostermarkt 11, 08523 Plauen, Telefon geschäftlich 03741 2518876, Telefax 03741 2518902, Email geschäftlich info@aw-anwaelte.de zu dem vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
- wurde der Schuldnerin verboten, über Gegenstände der schuldnerischen Vermögensmasse zu verfügen (allgemeines Verfügungsverbot § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO). Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn, der vorläufige Insolvenzverwalter stimmt der Leistung an die Schuldnerin zu.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 208 IN 1827/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der LDM Maschinen- und Werkzeugbau GmbH, vertr. d. d. GF Martin Riedel Kaffeesteig 1, 08548 Rosenbach OT Syrau, Amtsgericht Chemnitz, HRB 35389
vertreten durch den Vertreter Martin Riedel
ergeht am 02.12.202…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 208 IN 1827/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der LDM Maschinen- und Werkzeugbau GmbH, vertr. d. d. GF Martin Riedel Kaffeesteig 1, 08548 Rosenbach OT Syrau, Amtsgericht Chemnitz, HRB 35389
vertreten durch den Vertreter Martin Riedel
ergeht am 02.12.2024 nachfolgende Entscheidung:
1. Über das Vermögen der Schuldnerin (Geschäftszweig: Herstellung spezifischer Teile für den Maschinen- und Werkzeugbau) wird am 02.12.2024 um 12:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt
Rico Winzer
Klostermarkt 11
08523 Plauen
Telefon geschäftlich: 03741 2518876
Telefax: 03741 2518902
Email geschäftlich: info@aw-anwaelte.de
bestellt.
3. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die Zustellungen im Sinne des § 30 Abs. 2 InsO durchzuführen - ausgenommen ist die Zustellung an die Schuldnerin.
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich zweifach bis zum 17.01.2025 anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese Mitteilung an den Insolvenzverwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstandenen Schaden.
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, dürfen nicht mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter leisten.
5. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Beibehaltung des bisherigen oder die Wahl eines neuen Insolvenzverwalters, die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO), Beschlussfassung über die Eigenverwaltung im Sinne von §§ 271, 272 InsO, Festlegung der für die Schuldnerin zustimmungsbedürftigen Rechtsgeschäfte (§ 277 InsO), Beauftragung der Schuldnerin oder des Sachwalters mit der Erstellung eines Insolvenzplanes (§ 284 InsO) und die Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO, Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO), Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO), Beauftragung eines Insolvenzplanes (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO)
sowie Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen
wird bestimmt auf:
Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude
Donnerstag, 27.02.2025
10:00 Uhr
Sitzungssaal 3.011, Hauptgebäude - Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz
Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO als erteilt.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
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