Einstellung des VerfahrensBaden-WürttembergHRB 767589
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
LE Grace GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Leo-Fall-Weg 23, 70195 Stuttgart
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Stuttgart HRB 767589
EUID
DEB8534.HRB767589
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Stuttgart - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
8 IN 1198/22
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Holger Blümle
Adresse
Paulinenstraße 41, 70178 Stuttgart
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
14.08.2024
Masseunzulänglichkeit
16.12.2025
Einstellungstermin
15.09.2026
Gegenstand des Unternehmens
Verwaltung eigenen Vermögens, Beteiligung an Gesellschaften sowie Erwerb, Halten und Veräußerung von Grundstücken
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der LE Grace GmbH, vertreten durch die Geschäftsführerin Sabine Renate Friedrich-Schwernter, ist anhängig. Das Registergericht ist das Amtsgericht Stuttgart. Am 16.12.2025 hat der Insolvenzverwalter angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt, was zur Einstellung des Verfahrens führt. Zuvor, am 24.06.2024, wurde im Rahmen des laufenden Verfahrens die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Den Beteiligten wurde eine Frist bis zum 14.08.2024 eingeräumt, diesen Forderungsanmeldungen schriftlich zu widersprechen. Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wurde, gelten nach Ablauf dieser Frist als festgestellt.
Originalbekanntmachung · Einstellung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der LE Grace GmbH, vertreten durch die Geschäftsführerin Sabine Renate Friedrich-Schwernter, ist anhängig. Das Registergericht ist das Amtsgericht Stuttgart. Am 16.12.2025 hat der Insolvenzverwalter angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt, was zur Einstellung des Verfahre…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der LE Grace GmbH, vertreten durch die Geschäftsführerin Sabine Renate Friedrich-Schwernter, ist anhängig. Das Registergericht ist das Amtsgericht Stuttgart. Am 16.12.2025 hat der Insolvenzverwalter angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt, was zur Einstellung des Verfahrens führt. Zuvor, am 24.06.2024, wurde im Rahmen des laufenden Verfahrens die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Den Beteiligten wurde eine Frist bis zum 14.08.2024 eingeräumt, diesen Forderungen schriftlich zu widersprechen. Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wurde, gelten nach Ablauf dieser Frist als festgestellt.
Originalbekanntmachung · Einstellung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der LE Grace GmbH, vertreten durch die Geschäftsführerin Sabine Renate Friedrich-Schwernter, ist anhängig. Das Registergericht ist das Amtsgericht Stuttgart. Am 16.12.2025 hat der Insolvenzverwalter angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt, was zur Einstellung des Verfahre…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der LE Grace GmbH, vertreten durch die Geschäftsführerin Sabine Renate Friedrich-Schwernter, ist anhängig. Das Registergericht ist das Amtsgericht Stuttgart. Am 16.12.2025 hat der Insolvenzverwalter angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt, was zur Einstellung des Verfahrens führen kann. Zuvor, am 24.06.2024, wurde im Rahmen des laufenden Verfahrens die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Den Beteiligten wurde eine Frist bis zum 14.08.2024 eingeräumt, diesen Forderungsanmeldungen schriftlich zu widersprechen. Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wurde, gelten nach Ablauf dieser Frist als festgestellt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der LE Grace GmbH, vertreten durch die Geschäftsführerin Sabine Renate Friedrich-Schwernter, ist anhängig. Das Registergericht ist das Amtsgericht Stuttgart. Am 16.12.2025 hat der Insolvenzverwalter angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§ 208 Abs. 1 InsO). Zuvor wurde …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der LE Grace GmbH, vertreten durch die Geschäftsführerin Sabine Renate Friedrich-Schwernter, ist anhängig. Das Registergericht ist das Amtsgericht Stuttgart. Am 16.12.2025 hat der Insolvenzverwalter angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§ 208 Abs. 1 InsO). Zuvor wurde im schriftlichen Verfahren die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (Tabellenblattnummer 20 - 23) durchgeführt. Den Beteiligten wurde Gelegenheit gegeben, bis zum 14.08.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich zu widersprechen. Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Originalbekanntmachung · Einstellung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der LE Grace GmbH ist eröffnet. Der Schuldner wird durch die Geschäftsführerin Sabine Renate Friedrich-Schwernter vertreten. Das Registergericht ist das Amtsgericht Stuttgart (HRB 767589). Am 16.12.2025 hat der Insolvenzverwalter angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der LE Grace GmbH ist eröffnet. Der Schuldner wird durch die Geschäftsführerin Sabine Renate Friedrich-Schwernter vertreten. Das Registergericht ist das Amtsgericht Stuttgart (HRB 767589). Am 16.12.2025 hat der Insolvenzverwalter angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§ 208 Abs. 1 InsO). Im Verfahren wurden Forderungen angemeldet und geprüft; die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen erfolgte im schriftlichen Verfahren. Die Widerspruchsfrist für diese Forderungen endete am 14.08.2024. Für festgestellte Forderungen in Höhe von 48.436,49 EUR stand ein Verteilungsbetrag von 0,00 EUR zur Verfügung. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Holger Blümle hat seine Vergütung und Auslagen festsetzen lassen. Das Verfahren ist mangels einer die Kosten deckenden Masse eingestellt worden. Ein Einstellungstermin nach § 207 InsO war für den 15.09.2026 vorgesehen, um Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die beabsichtigte Einstellung zu ermöglichen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 1198/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
LE Grace GmbH, GFin Frau Sabine Renate Friedrich-Schwernter, Leo-Fall-Weg 23, 70195 Stuttgart, vertreten durch die Geschäftsführerin Sabine Renate Friedrich-Schwernter
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 767589
- Schuldneri…
8 IN 1198/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
LE Grace GmbH, GFin Frau Sabine Renate Friedrich-Schwernter, Leo-Fall-Weg 23, 70195 Stuttgart, vertreten durch die Geschäftsführerin Sabine Renate Friedrich-Schwernter
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 767589
- Schuldnerin -
hat der Insolvenzverwalter am 16.12.2025 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.
Amtsgericht Stuttgart - Insolvenzgericht - 18.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 1198/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
LE Grace GmbH, GFin Frau Sabine Renate Friedrich-Schwernter, Leo-Fall-Weg 23, 70195 Stuttgart, vertreten durch die Geschäftsführerin Sabine Renate Friedrich-Schwernter
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 767589
- Schuldne…
8 IN 1198/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
LE Grace GmbH, GFin Frau Sabine Renate Friedrich-Schwernter, Leo-Fall-Weg 23, 70195 Stuttgart, vertreten durch die Geschäftsführerin Sabine Renate Friedrich-Schwernter
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 767589
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 20 - 23 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 14.08.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Stuttgart - Insolvenzgericht - 24.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 1198/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
LE Grace GmbH, GFin Frau Sabine Renate Friedrich-Schwernter, Leo-Fall-Weg 23, 70195 Stuttgart, vertreten durch die Geschäftsführerin Sabine Renate Friedrich-Schwernter
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 767589
- Schuldneri…
8 IN 1198/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
LE Grace GmbH, GFin Frau Sabine Renate Friedrich-Schwernter, Leo-Fall-Weg 23, 70195 Stuttgart, vertreten durch die Geschäftsführerin Sabine Renate Friedrich-Schwernter
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 767589
- Schuldnerin -
Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 48.436,49 EUR steht ein Betrag von 0,00 EUR zur Verteilung zur Verfügung.
Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Stuttgart - Insolvenzgericht - 21.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 1198/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
LE Grace GmbH, GFin Frau Sabine Renate Friedrich-Schwernter, Leo-Fall-Weg 23, 70195 Stuttgart, vertreten durch die Geschäftsführerin Sabine Renate Friedrich-Schwernter
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 767589
- Schuldneri…
8 IN 1198/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
LE Grace GmbH, GFin Frau Sabine Renate Friedrich-Schwernter, Leo-Fall-Weg 23, 70195 Stuttgart, vertreten durch die Geschäftsführerin Sabine Renate Friedrich-Schwernter
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 767589
- Schuldnerin -
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Holger Blümle, Paulinenstraße 41, 70178 Stuttgart, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 16.07.2026.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 35.673,43 EUR auszugehen.
Der Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 30 %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 16.07.2026 wird Bezug genommen.
Die Regelvergütung war gemäß § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Es war ein Übersteigen des Regelsatzes um 30 % gerechtfertigt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 350,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem Insolvenzverwalter entstandenen Portokosten waren in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Stuttgart
Hauffstraße 5
70190 Stuttgart
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Stuttgart
Hauffstraße 5
70190 Stuttgart
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Stuttgart - Insolvenzgericht - 21.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 1198/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
LE Grace GmbH, GFin Frau Sabine Renate Friedrich-Schwernter, Leo-Fall-Weg 23, 70195 Stuttgart, vertreten durch die Geschäftsführerin Sabine Renate Friedrich-Schwernter
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 767589
- Schuldneri…
8 IN 1198/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
LE Grace GmbH, GFin Frau Sabine Renate Friedrich-Schwernter, Leo-Fall-Weg 23, 70195 Stuttgart, vertreten durch die Geschäftsführerin Sabine Renate Friedrich-Schwernter
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 767589
- Schuldnerin -
1. Die Durchführung des Einstellungstermins nach § 207 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters für den Fall der Einstellung
- Anhörung der Gläubigerversammlung, des Insolvenzverwalters und der Massegläubiger wegen der beabsichtigten Einstellung des Verfahrens mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse (§ 207 Abs. 2 Insolvenzordnung)
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 15.09.2026
Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung sowie Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Stuttgart erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Amtsgericht Stuttgart - Insolvenzgericht - 21.07.2026
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