Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
LEADS-Marketing GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Handelsregister
Amtsgericht Hannover HRB 55251
EUID
DEP2305.HRB55251
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hannover
Aktenzeichen
321/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Henning Sämisch
Rolle
vorläufiger Sachverwalter
Termine & Fristen
Anzeige Masseausreichung
19.03.2024
Beschluss Festsetzung Vergütung
02.09.2024
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der LEADS-Marketing GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter hat am 19.03.2024 angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten wieder ausreicht. Das Amtsgericht Hannover hat die Bekanntmachung am 22.03.2024 veröffentlicht.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der LEADS-Marketing GmbH in Hannover ist eröffnet. Der vorläufige Sachverwalter Rechtsanwalt Henning Sämisch hat seine Vergütung und Auslagen festsetzen lassen, wobei die Beträge gemäß § 64 Abs. 2 InsO nicht veröffentlicht werden. Am 19.03.2024 hat der Insolvenzverwalter angezei…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der LEADS-Marketing GmbH in Hannover ist eröffnet. Der vorläufige Sachverwalter Rechtsanwalt Henning Sämisch hat seine Vergütung und Auslagen festsetzen lassen, wobei die Beträge gemäß § 64 Abs. 2 InsO nicht veröffentlicht werden. Am 19.03.2024 hat der Insolvenzverwalter angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten wieder ausreicht.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
907 IN 321/23 - 4 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der LEADS-Marketing GmbH, Hohenzollernstraße 4, 30161 Hannover (AG Hannover, HRB 55251), vertr. d.: Wolfgang Sponner, Im Schlage 4, 30982 Pattensen, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter am 19.03.2024 gem. § 208 InsO (Umkehrschluss) angezeigt, das…
907 IN 321/23 - 4 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der LEADS-Marketing GmbH, Hohenzollernstraße 4, 30161 Hannover (AG Hannover, HRB 55251), vertr. d.: Wolfgang Sponner, Im Schlage 4, 30982 Pattensen, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter am 19.03.2024 gem. § 208 InsO (Umkehrschluss) angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten wieder ausreicht.
Amtsgericht Hannover, 22.03.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
907 IN 321/23 - 4 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der LEADS-Marketing GmbH, Hohenzollernstraße 4, 30161 Hannover (AG Hannover, HRB 55251), vertr. d.: Wolfgang Sponner, Im Schlage 4, 30982 Pattensen, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Sachverwalters Rechtsanwalt Henning Sämisch…
907 IN 321/23 - 4 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der LEADS-Marketing GmbH, Hohenzollernstraße 4, 30161 Hannover (AG Hannover, HRB 55251), vertr. d.: Wolfgang Sponner, Im Schlage 4, 30982 Pattensen, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Sachverwalters Rechtsanwalt Henning Sämisch festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hannover eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 10.01.2024 beantragte der Insolvenzverwalter für seine Tätigkeit als vorläufiger Sachwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 74.005,07 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
19
II.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 02.09.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
907 IN 321/23 - 4 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der LEADS-Marketing GmbH, Hohenzollernstraße 4, 30161 Hannover (AG Hannover, HRB 55251), vertr. d.: Wolfgang Sponner, Im Schlage 4, 30982 Pattensen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderunge…
907 IN 321/23 - 4 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der LEADS-Marketing GmbH, Hohenzollernstraße 4, 30161 Hannover (AG Hannover, HRB 55251), vertr. d.: Wolfgang Sponner, Im Schlage 4, 30982 Pattensen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 03.12.2024 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hannover, 22.10.2024
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.