Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
LeanERA GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Adresse
Nikolaistraße 12-14, 04109 Leipzig
Handelsregister
Amtsgericht Leipzig HRB 32504
EUID
DEU1308.HRB32504
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
405 IN 587/24
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Michael Putze
Adresse
Volksgartenstraße 39, 04347 Leipzig
Telefon
0341 48693 0
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
31.05.2024 , 10:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
09.07.2024
Berichtstermin
06.08.2024 , 10:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Planung, Konzeption, Entwicklung und Betrieb von IT-Lösungen sowie Gründung von und Beteiligung an Unternehmen mit dem Leistungsschwerpunkt IT.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der LE Loyalty Entwicklung GmbH (früher LeanERA GmbH) ist am 31.05.2024 um 10:00 Uhr durch das Amtsgericht Leipzig eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Michael Putze bestellt worden. Die Insolvenzgläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 09.07.2024 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Ein Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung sowie zur Prüfung der angemeldeten Forderungen ist für den 06.08.2024 um 10:00 Uhr anberaumt worden. Im Nachgang wurde die Tagesordnung dieses Termins ergänzt, sodass nun auch die Zustimmung zum Verkauf des schuldnerischen Geschäftsbetriebs beschlossen werden soll.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 587/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der LeanERA GmbH, Nikolaistraße 12-14, 04109 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 32504
vertreten durch den Geschäftsführer René Falk
ergeht am 31.05.2024 nachfolgende Entscheidung:
1. Über das Vermögen der Schu…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 587/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der LeanERA GmbH, Nikolaistraße 12-14, 04109 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 32504
vertreten durch den Geschäftsführer René Falk
ergeht am 31.05.2024 nachfolgende Entscheidung:
1. Über das Vermögen der Schuldnerin wird am 31.05.2024 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt
Michael Putze
Volksgartenstraße 39
04347 Leipzig
Telefon geschäftlich: 0341 48693 0
Telefax: 0341 48693 93
Email geschäftlich: leipzig@hww.eu
bestellt.
3. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die Zustellungen im Sinne des § 30 Abs. 2 InsO durchzuführen - ausgenommen ist die Zustellung an die Schuldnerin.
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich zweifach bis zum 09.07.2024 anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese Mitteilung an den Insolvenzverwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstandenen Schaden.
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, dürfen nicht mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter leisten.
5. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Beibehaltung des bisherigen oder die Wahl eines neuen Insolvenzverwalters, die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO), Beschlussfassung über die Eigenverwaltung im Sinne von §§ 271, 272 InsO, Festlegung der für die Schuldnerin zustimmungsbedürftigen Rechtsgeschäfte (§ 277 InsO), Beauftragung der Schuldnerin oder des Sachwalters mit der Erstellung eines Insolvenzplanes (§ 284 InsO) und die Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO, Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO), Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO), Beauftragung eines Insolvenzplanes (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO)
sowie Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen
wird bestimmt auf:
Dienstag, 06.08.2024, 10:00 Uhr, Sitzungssaal 056, EG, Hauptgebäude Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig
Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO als erteilt.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
|
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Insolvenzgericht Leipzig
405 IN 587/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
LE Loyalty Entwicklung GmbH (früherer Name: LeanERA GmbH), Nikolaistraße 12-14, 04109 Leipzig, vertreten durch den Geschäftsführer René Falk
Registergericht: Amtsgericht Leipzig Register-Nr.: HRB 32504
ergeht am 29.07.2024 nachfolgend…
Insolvenzgericht Leipzig
405 IN 587/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
LE Loyalty Entwicklung GmbH (früherer Name: LeanERA GmbH), Nikolaistraße 12-14, 04109 Leipzig, vertreten durch den Geschäftsführer René Falk
Registergericht: Amtsgericht Leipzig Register-Nr.: HRB 32504
ergeht am 29.07.2024 nachfolgende Entscheidung
Die Tagesordnung des im Eröffnungsbeschluss für den Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung am
Dienstag, 06.08.2024 10:00 Uhr Sitzungssaal 056, Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig
bestimmten Termins wird ergänzt.
Auf der Tagesordnung steht zusätzlich
Zustimmung zum Verkauf des schuldnerischen Geschäftsbetriebs
Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO als erteilt.
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.