Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
LEBENSHILFE-Pflegegesellschaft im Landkreis Altenkirchen mbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Friedrichstraße 2, 57537 Mittelhof-Steckenstein
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Montabaur HRB 26646
EUID
DET2214V.HRB26646
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Betzdorf
Aktenzeichen
11 IN 17/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Markus Rödder
Adresse
Molzbergstrasse 1, 57518 Betzdorf
Telefon
02741-9340-0
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
05.03.2024 , 11:00 Uhr
Eröffnung
01.06.2024 , 09:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
12.07.2024
Berichtstermin
23.08.2024 , 10:00 Uhr
Prüfungstermin
15.04.2025
Prüfungstermin
17.06.2025
Gegenstand des Unternehmens
Der Aufbau und Betrieb von Pflegeeinrichtungen und -diensten für Menschen mit und ohne Behinderungen, die Beratung und Unterstützung von pflegebedürftigen Menschen mit und ohne Behinderung und ihrer Angehörigen, die ideelle und materielle Unterstützung der LEBENSHILFE für Menschen mit geistiger Behinderung e.V. im Landkreis Altenkirchen/Ww. zur Erfüllung ihrer satzungsgemäßen Aufgaben.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der LEBENSHILFE-Pflegegesellschaft im Landkreis Altenkirchen mbH ist am 01.06.2024 eröffnet worden. Zuvor war am 05.03.2024 die vorläufige Verwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Markus Rödder zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Der Gläubigerversammlung zur Berichterstattung und Prüfung der Forderungen findet am 23.08.2024 statt. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen endet am 12.07.2024. Am 17.06.2024 hat der Insolvenzverwalter angezeigt, dass die Masse für die Erfüllung der Verbindlichkeiten nicht ausreicht. Im weiteren Verfahrensverlauf wurden besondere Prüfungstermine für nachträglich angemeldete Forderungen angeordnet; der Stichtag wurde zunächst auf den 15.04.2025 und später auf den 17.06.2025 bestimmt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 17/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der LEBENSHILFE-Pflegegesellschaft im Landkreis Altenkirchen mbH, Friedrichstraße 2, 57537 Mittelhof-Steckenstein (AG Montabaur, HRB 26646), vertr. d.: Nikolaus Perlepes, 83451 Piding, (Geschäftsführer), ist am 05.03.2024 um 11:00 Uhr die vorläufige Verwal…
11 IN 17/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der LEBENSHILFE-Pflegegesellschaft im Landkreis Altenkirchen mbH, Friedrichstraße 2, 57537 Mittelhof-Steckenstein (AG Montabaur, HRB 26646), vertr. d.: Nikolaus Perlepes, 83451 Piding, (Geschäftsführer), ist am 05.03.2024 um 11:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Markus Rödder, Molzbergstrasse 1, 57518 Betzdorf, Tel.: 02741-9340-0, Fax: 02741-9340-22 bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Betzdorf, Friedrichstraße 17, 57518 Betzdorf einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Betzdorf, 05.03.2024
Hinweise zum Datenschutz:
Die Datenschutzerklärung zur Informationspflicht nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), § 55 Bundesdatenschutzgesetz und § 43 Landesdatenschutzgesetz finden Sie auf der Startseite des Internetauftritts des Gerichts: www.agbd.justiz.rlp.de. Auf Wunsch übersenden wir diese Information auch in Papierform.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 17/24: Über das Vermögen der LEBENSHILFE-Pflegegesellschaft im Landkreis Altenkirchen mbH, Friedrichstraße 2, 57537 Mittelhof-Steckenstein (AG Montabaur, HRB 26646), vertr. d.: Nikolaus Perlepes, 83451 Piding, (Geschäftsführer), ist am 01.06.2024 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwa…
11 IN 17/24: Über das Vermögen der LEBENSHILFE-Pflegegesellschaft im Landkreis Altenkirchen mbH, Friedrichstraße 2, 57537 Mittelhof-Steckenstein (AG Montabaur, HRB 26646), vertr. d.: Nikolaus Perlepes, 83451 Piding, (Geschäftsführer), ist am 01.06.2024 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Markus Rödder, Molzbergstrasse 1, 57518 Betzdorf, Tel.: 02741-9340-0, Fax: 02741-9340-22.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 12.07.2024 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Freitag, 23.08.2024, 10:00 Uhr, Saal 109 (1.Etage), Amtsgerichtsgebäude, Friedrichstraße 17, 57518 Betzdorf eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Betzdorf, Friedrichstraße 17, 57518 Betzdorf einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Betzdorf, 05.06.2024
Hinweise zum Datenschutz:
Die Datenschutzerklärung zur Informationspflicht nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), § 55 Bundesdatenschutzgesetz und § 43 Landesdatenschutzgesetz finden Sie auf der Startseite des Internetauftritts des Gerichts: www.agbd.justiz.rlp.de. Auf Wunsch übersenden wir diese Information auch in Papierform.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 17/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der LEBENSHILFE-Pflegegesellschaft im Landkreis Altenkirchen mbH, Friedrichstraße 2, 57537 Mittelhof-Steckenstein (AG Montabaur, HRB 26646), vertr. d.: Nikolaus Perlepes, 83451 Piding, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter am 17.06.2024 gem. § 208 InsO an…
11 IN 17/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der LEBENSHILFE-Pflegegesellschaft im Landkreis Altenkirchen mbH, Friedrichstraße 2, 57537 Mittelhof-Steckenstein (AG Montabaur, HRB 26646), vertr. d.: Nikolaus Perlepes, 83451 Piding, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter am 17.06.2024 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Betzdorf, 17.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 17/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der LEBENSHILFE-Pflegegesellschaft im Landkreis Altenkirchen mbH, Friedrichstraße 2, 57537 Mittelhof-Steckenstein (AG Montabaur, HRB 26646), vertr. d.: Nikolaus Perlepes, 83451 Piding, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldef…
11 IN 17/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der LEBENSHILFE-Pflegegesellschaft im Landkreis Altenkirchen mbH, Friedrichstraße 2, 57537 Mittelhof-Steckenstein (AG Montabaur, HRB 26646), vertr. d.: Nikolaus Perlepes, 83451 Piding, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 17.06.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Betzdorf, 05.05.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 17/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der LEBENSHILFE-Pflegegesellschaft im Landkreis Altenkirchen mbH, Friedrichstraße 2, 57537 Mittelhof-Steckenstein (AG Montabaur, HRB 26646), vertr. d.: Nikolaus Perlepes, 83451 Piding, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldef…
11 IN 17/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der LEBENSHILFE-Pflegegesellschaft im Landkreis Altenkirchen mbH, Friedrichstraße 2, 57537 Mittelhof-Steckenstein (AG Montabaur, HRB 26646), vertr. d.: Nikolaus Perlepes, 83451 Piding, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 15.04.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Betzdorf, 06.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 17/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der LEBENSHILFE-Pflegegesellschaft im Landkreis Altenkirchen mbH, Friedrichstraße 2, 57537 Mittelhof-Steckenstein (AG Montabaur, HRB 26646), vertr. d.: Nikolaus Perlepes, 83451 Piding, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldef…
11 IN 17/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der LEBENSHILFE-Pflegegesellschaft im Landkreis Altenkirchen mbH, Friedrichstraße 2, 57537 Mittelhof-Steckenstein (AG Montabaur, HRB 26646), vertr. d.: Nikolaus Perlepes, 83451 Piding, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 20.11.2024 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Betzdorf, 28.10.2024
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.