Vorläufige Maßnahmen Baden-Württemberg HRB 753145

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

Lebenskraft Mobile Pflege GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Aktuell

Vorläufige Maßnahmen

3 Offen

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Kirchholzstraße 27, 97922 Lauda-Königshofen
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Mannheim HRB 753145
Stammkapital
25.000,00 EUR
EUID
DEB8535.HRB753145

Insolvenzgericht

Gericht
Amtsgericht Mosbach - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
1 IN 186/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen

Insolvenzverwalter

Name
Rechtsanwalt Olaf Spiekermann
Adresse
Augustaanlage 62-64, 68165 Mannheim
Telefon
0621 4329280

Termine & Fristen

Anordnung vorläufiger Maßnahmen
10.09.2026 , 15:00 Uhr

Gegenstand des Unternehmens

Der Gegenstand des Unternehmens besteht ist in pflegerischen Dienstleistungsangeboten der Pflegekassen (Vertragspartner AOK Versorgungsvertrag) nach SGB Xl. Zusätzlich Behandlungspflege über die Krankenkasse (AOK & andere Kassen) diese beruhen auf SGB V Medizinische Verordnete Maßnahmen sowie Angebote die dem Klienten/Kunden nach Verrichtung der gewünschten Tätigkeit in Rechnung gestellt werden; Privatangebote im Bereich Personenbeförderung, Hauswirtschaft, Haus & Hof Dienstleistung sowie Hausmeistertätigkeiten.

Wirtschaftszweig

Hauptbranche
Pflege & Soziales
Subbranche
Ambulante Pflege
Geschäftstätigkeit
Pflegerische Dienstleistungen nach SGB XI und V sowie Hauswirtschaft, Personenbeförderung und Hausmeistertätigkeiten

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht Mosbach hat am 10.09.2026 über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Lebenskraft Mobile Pflege GmbH entschieden. Da die Entscheidung noch nicht rechtskräftig ist und keine Eröffnung erfolgt ist, wurden vorläufige Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Olaf Spiekermann bestellt. Dieser hat die Aufgabe, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und zu erhalten sowie zu prüfen, ob das Vermögen die Kosten des Verfahrens deckt. Es werden Maßnahmen der Zwangsvollstreckung untersagt, und Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände des Vermögens bedürfen der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters. Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über Bankkonten und Außenstände geht auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Schuldnern der Schuldnerin wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden.

Originalbekanntmachung

Bekanntmachung

1 IN 186/26 | In dem Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d. Lebenskraft Mobile Pflege GmbH, Kirchholzstr. 27, 97922 Lauda-Königshofen, vertreten durch den Geschäftsführer Murat Demirkapi Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 753145 - Schuld…

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