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Insolvenzprofil
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Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lebenswert Wohnbau GmbH ist anhängig. Ursprünglich war ein schriftliches Verfahren zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zum Abschluss eines Kaufvertrags zwischen dem Insolvenzverwalter Dr. Marc Zattler und Herrn Wolfgang Baumann gem. § 5 Abs. 2 InsO vorgesehen, mit einer Frist zur Einwendungserhebung bis zum 10.10.2024. Das Amtsgericht Landshut hat diesen Beschluss jedoch am 10.10.2024 aufgehoben, da der Sachverhalt einer rechtlichen Würdigung in einem mündlichen Termin bedarf und eine Abstimmung erforderlich war. Stattdessen wurde ein mündlicher Termin zur Beschlussfassung anberaumt. Dieser Termin findet am Montag, den 18.11.2024 um 10:00 Uhr im Sitzungssaal 23 der Staatsanwaltschaft Landshut statt. Die Zustimmung gilt gemäß § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO als erteilt, falls die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist oder keine wirksamen Einwendungen erhoben werden.
Originalbekanntmachung
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