Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Lebsack & Söhne GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Stuttgart HRA 590754
EUID
DEB8534.HRA590754
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Heilbronn - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
1400/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Lutz Lohmann
Adresse
Deutschhofstraße 33, 74072 Heilbronn
Termine & Fristen
Einwendungsfrist
14.05.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lebsack & Söhne GmbH ist eröffnet. Das Amtsgericht Heilbronn hat ein schriftliches Verfahren gemäß § 5 Abs. 2 InsO zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung durchgeführt. Gegenstand der Beschlussfassung sind die Genehmigung zum Abschluss der Veräußerung des beweglichen schuldnerischen Vermögens im Ganzen an die palina GmbH, die Zustimmung zum Abschluss einer vergleichsweisen Einigung mit dem Geschäftsführer Paul Lebsack sowie die Zustimmung zur Fortführung oder vergleichsweisen Beilegung weiterer Prozessverfahren. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis einschließlich 14.05.2026 Einwendungen gegen die Beschlussfassung schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen. Einwendungen sind glaubhaft zu machen. Die Zustimmung gemäß § 160 InsO gilt als erteilt, wenn keine wirksamen Einwendungen erhoben werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 1400/25
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Lebsack & Söhne GmbH, Uhlandstraße 61, 74653 Ingelfingen, vertreten durch den Geschäftsführer Paul Lebsack
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 590754
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Stangier, Rege…
3 IN 1400/25
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Lebsack & Söhne GmbH, Uhlandstraße 61, 74653 Ingelfingen, vertreten durch den Geschäftsführer Paul Lebsack
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 590754
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Stangier, Regel, Borchard Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Pariser Platz 1, 76350 Baden-Baden, Gz.: 014496-25/ST/km
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Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
1. die Genehmigung zum Abschluss der Veräußerung des beweglichen schuldnerischen Vermögens im Ganzen an die palina GmbH gemäß dem Unternehmenskaufvertrag vom 29.01.2025 zwischen Herrn Rechtsanwalt Lutz Lohmann, Deutschhofstraße 33, 74072 Heilbronn in seiner Funktion als Insolvenzverwalter über das Vermögen der Lebsack & Söhne GmbH Uhlandstraße 61, 74653 Ingelfingen, vertr. d. d. Geschäftsführer Paul Lebsack, Amtsgericht Stuttgart Registergericht, HRB 590754 und der palina GmbH, Günther-Ziel-Straße 9, 74635 Kupferzell, vertr. d. d. Geschäftsführerin Inna Lebsack, Amtsgericht Stuttgart Registergericht, HRB 801018 zu einem (Gesamt)Kaufpreis in Höhe von 20.000,00 EUR (netto) gemäß §§ 162, 160 Abs. 1, 2 Nr. 1 lnsO
2. die Zustimmung zum Abschluss einer im Ermessen des Insolvenzverwalters stehenden vergleichsweisen Einigung mit Herrn Paul Lebsack zur Vermeidung einer gerichtlichen Auseinandersetzung hinsichtlich der Geltendmachung von möglichen Zahlungs-, Geschäftsführerhaftungs- und Anfechtungsansprüchen gemäß § 160 Abs. 1, 2 Nr. 3 lnsO
3. die Zustimmung zur Fortführung eventueller weiterer Prozessverfahren mit erheblichem Streitwert bzw. deren vergleichsweisen Beilegung bis zu einer Höhe von 200.000,00 EUR gemäß § 160 Abs. 1, 2 Nr. 3 lnsO
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 14.05.2026 Einwendungen gegen den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Heilbronn, Knorrstraße 1, 74074 Heilbronn erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
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Amtsgericht Heilbronn - Insolvenzgericht - 16.04.2026
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