Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Ledig, Joachim
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Kaiserslautern HRA 2193
EUID
DET3201V.HRA2193
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Kaiserslautern
Aktenzeichen
1 IN 39/19
Phase
Einstellung des Verfahrens
Termine & Fristen
Frist zur Stellungnahme zum Vergütungsantrag
Stichtag für Prüfung nachträglicher Forderungen
24.03.2025
Einstellung des Verfahrens
02.07.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Joachim Ledig ist eröffnet. Das Amtsgericht Kaiserslautern hat angeordnet, die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen zu vollziehen. Als Stichtag für den besonderen Prüfungstermin wurde der 24.03.2025 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die verspätet angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingehen. Die ergänzte Insolvenztabelle sowie die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung · Einstellung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Joachim Ledig ist am 02.07.2026 mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse gemäß § 211 InsO eingestellt worden. Vor der Einstellung wurden verschiedene Beschlüsse gefasst. Am 03.03.2025 wurde angeordnet, dass die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemel…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Joachim Ledig ist am 02.07.2026 mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse gemäß § 211 InsO eingestellt worden. Vor der Einstellung wurden verschiedene Beschlüsse gefasst. Am 03.03.2025 wurde angeordnet, dass die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen erfolgt. Als Stichtag für den besonderen Prüfungstermin wurde der 24.03.2025 bestimmt, bis zu dem Widersprüche gegen diese Forderungen schriftlich bei Gericht eingehen müssen. Am 25.04.2025 wurde dem Schuldner und den Insolvenzgläubigern Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme zum Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters und des Insolvenzverwalters gegeben. Die Frist hierfür betrug zwei Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 39/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Joachim Ledig, geb. am 15.03.1958, Heidenhügelstr. 6, 67706 Krickenbach, - Autohaus Ledig, Inh. Joachim Ledig e.K., Im Haderwald 6, 67661 Kaiserslautern - (AG Kaiserslautern, HRA 2193), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldet…
1 IN 39/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Joachim Ledig, geb. am 15.03.1958, Heidenhügelstr. 6, 67706 Krickenbach, - Autohaus Ledig, Inh. Joachim Ledig e.K., Im Haderwald 6, 67661 Kaiserslautern - (AG Kaiserslautern, HRA 2193), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 24.03.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Kaiserslautern, 03.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 39/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Joachim Ledig, geb. am 15.03.1958, Heidenhügelstr. 6, 67706 Krickenbach, - Autohaus Ledig, Inh. Joachim Ledig e.K., Im Haderwald 6, 67661 Kaiserslautern - (AG Kaiserslautern, HRA 2193), wurde beschlossen:
Dem Schuldner und den Insolvenzgläubigern wird vor der …
1 IN 39/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Joachim Ledig, geb. am 15.03.1958, Heidenhügelstr. 6, 67706 Krickenbach, - Autohaus Ledig, Inh. Joachim Ledig e.K., Im Haderwald 6, 67661 Kaiserslautern - (AG Kaiserslautern, HRA 2193), wurde beschlossen:
Dem Schuldner und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters und des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Kaiserslautern, 25.04.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 39/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Joachim Ledig, geb. am 15.03.1958, Heidenhügelstr. 6, 67706 Krickenbach, - Autohaus Ledig, Inh. Joachim Ledig e.K., Im Haderwald 6, 67661 Kaiserslautern - (AG Kaiserslautern, HRA 2193), ist das Verfahren am 02.07.2026 gemäß § 211 InsO mangels einer die Masseve…
1 IN 39/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Joachim Ledig, geb. am 15.03.1958, Heidenhügelstr. 6, 67706 Krickenbach, - Autohaus Ledig, Inh. Joachim Ledig e.K., Im Haderwald 6, 67661 Kaiserslautern - (AG Kaiserslautern, HRA 2193), ist das Verfahren am 02.07.2026 gemäß § 211 InsO mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse eingestellt worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht -Insolvenzgericht- Kaiserslautern, Bahnhofstr. 24, 67655 Kaiserslautern, Elektronisches Gerichts-und Verwaltungspostfach:safe-sp1-1436791051877-015871088 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht -Insolvenzgericht- Kaiserslautern, Bahnhofstr. 24, 67655 Kaiserslautern, Elektronisches Gerichts-und Verwaltungspostfach:safe-sp1-1436791051877-015871088 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Kaiserslautern, 02.07.2026
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