Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Ledkon GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Robert-Bosch-Straße 18, 61267 Neu-Anspach
Handelsregister
Amtsgericht Bad Homburg v.d. Höhe HRB 13289
EUID
DEM1202.HRB13289
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe
Aktenzeichen
61 IN 49/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner
Kanzlei
Brinkmann & Partner
Adresse
Colmarer Str 5, 60528 Frankfurt am Main
Telefon
069-3700220
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
08.05.2024 , 12:00 Uhr
Eröffnung
01.07.2024 , 11:00 Uhr
Masseunzulänglichkeit
16.08.2024
Forderungsanmeldefrist
19.08.2024
Berichtstermin
09.09.2024
Vergütungsfestsetzung
31.10.2025
Prüfungstermin
10.11.2025
Prüfungstermin
28.07.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die Konzeption, Entwicklung und Herstellung von LED-Produkten, der Im- und Export / Handel sowie die Herstellung von elektronischen Lampen und Leuchten.
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ledkon GmbH wurde am 08.05.2024 die vorläufige Verwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Das Insolvenzverfahren ist am 01.07.2024 eröffnet worden. Die Gläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 19.0arg.2024 anzumelden. Ein erster Stichtag für den Bericht- und Prüfungstermin wurde auf den 09.09.2024 festgelegt. Im weiteren Verlauf des Verfahrens wurde die Prüfung der angemeldeten Forderungen angeordnet, wobei ein besonderer Prüfungstermin auf den 10.11.2025 festgesetzt wurde. Später wurde für das Verfahren ein neuer Stichtag für einen besonderen Prüfungstermin auf den 28.07.2026 bestimmt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ledkon GmbH ist am 01.07.2024 um 11:00 Uhr eröffnet worden. Vorläufiger Insolvenzverwalter war Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner, der zum endgültigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Die Anmeldefrist für Insolvenzforderungen endete am 19.08.2024. Der Stichtag für den Be…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ledkon GmbH ist am 01.07.2024 um 11:00 Uhr eröffnet worden. Vorläufiger Insolvenzverwalter war Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner, der zum endgültigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Die Anmeldefrist für Insolvenzforderungen endete am 19.08.2024. Der Stichtag für den Bericht- und Prüfungstermin war der 09.09.2024. Am 13.08.2024 hat der Insolvenzverwalter angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht (§ 208 InsO). Ein besonderer Prüfungstermin für nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldete Forderungen ist auf den 28.07.2026 bestimmt worden. Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters sind festgesetzt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Az.: 61 IN 49/24 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Ledkon GmbH, vertr. d. d. Geschäftsführer Norbert Schmidt, Robert-Bosch-Str. 18, 61267 Neu-Anspach (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 13289), ist am 08.05.2024, 12:00 Uhr gegen die Antragstellerin die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstel…
Az.: 61 IN 49/24 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Ledkon GmbH, vertr. d. d. Geschäftsführer Norbert Schmidt, Robert-Bosch-Str. 18, 61267 Neu-Anspach (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 13289), ist am 08.05.2024, 12:00 Uhr gegen die Antragstellerin die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner, c/o Brinkmann & Partner, Colmarer Str 5, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069-3700220, Fax: 069-370022111, E-Mail: frankfurt@brinkmann-partner.de bestellt worden.
Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, 08.05.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
61 IN 49/24 Ku: Über das Vermögen der Ledkon GmbH, vertr.d.d.GF Norbert Schmidt, Robert-Bosch-Str. 18, 61267 Neu-Anspach (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 13289), ist am 01.07.2024 um 11:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner, c/o Brinkmann & Partner, C…
61 IN 49/24 Ku: Über das Vermögen der Ledkon GmbH, vertr.d.d.GF Norbert Schmidt, Robert-Bosch-Str. 18, 61267 Neu-Anspach (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 13289), ist am 01.07.2024 um 11:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner, c/o Brinkmann & Partner, Colmarer Str 5, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069-3700220, Fax: 069-370022111, E-Mail: frankfurt@brinkmann-partner.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 19.08.2024 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Bericht- und Prüfungstermin entspricht, ist der 09.09.2024.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
> Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
> Anträge über:
* die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
* die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Schließung des Geschäftsbetriebs,
Rechtsstreite mit erheblichem Streitwert abhängig zu machen oder aufzunehmen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abzulehnen oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits einen Vergleich oder eine Schiedsvertrag zu schließen.
* Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO),
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (19.08.2024) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (09.09.2024), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind fol-gende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden
spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung
des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die
Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs
Monate nach rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von der Schuldnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, Auf der Steinkaut 10-12, 61352 Bad Homburg v.d.Höhe einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, 02.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
61 IN 49/24 Ku: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ledkon GmbH, vertr.d.d.GF Norbert Schmidt, Robert-Bosch-Str. 18, 61267 Neu-Anspach (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 13289), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
…
61 IN 49/24 Ku: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ledkon GmbH, vertr.d.d.GF Norbert Schmidt, Robert-Bosch-Str. 18, 61267 Neu-Anspach (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 13289), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 10.11.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, 24.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
61 IN 49/24 Ku: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ledkon GmbH, vertr.d.d.GF Norbert Schmidt, Robert-Bosch-Str. 18, 61267 Neu-Anspach (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 13289), Wird der Vergütungsbeschluss vom 31.10.2025 aufgrund eines Schreibfehlers dahingehend berichtigt, dass es sich um die Festsetzung der…
61 IN 49/24 Ku: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ledkon GmbH, vertr.d.d.GF Norbert Schmidt, Robert-Bosch-Str. 18, 61267 Neu-Anspach (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 13289), Wird der Vergütungsbeschluss vom 31.10.2025 aufgrund eines Schreibfehlers dahingehend berichtigt, dass es sich um die Festsetzung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters handelt.
Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, 05.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
61 IN 49/24 Ku: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ledkon GmbH, vertr.d.d.GF Norbert Schmidt, Robert-Bosch-Str. 18, 61267 Neu-Anspach (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 13289), sind Vergütung und Auslagen Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzt…
61 IN 49/24 Ku: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ledkon GmbH, vertr.d.d.GF Norbert Schmidt, Robert-Bosch-Str. 18, 61267 Neu-Anspach (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 13289), sind Vergütung und Auslagen Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Bad Homburg v.d.Höhe eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Mindestvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 27.10.2025 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
I.
Die Mindestvergütung beträgt gemäß § 10 InsVV i. V. m. § 2 Abs. 2 S. 1 InsVV xxx EUR.
II.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, Auf der Steinkaut 10-12, 61352 Bad Homburg v.d.Höhe einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, Auf der Steinkaut 10-12, 61352 Bad Homburg v.d.Höhe einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, 31.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
61 IN 49/24 Ku: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ledkon GmbH, vertr.d.d.GF Norbert Schmidt, Robert-Bosch-Str. 18, 61267 Neu-Anspach (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 13289), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (…
61 IN 49/24 Ku: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ledkon GmbH, vertr.d.d.GF Norbert Schmidt, Robert-Bosch-Str. 18, 61267 Neu-Anspach (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 13289), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 28.07.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, 15.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
61 IN 49/24 Ku: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ledkon GmbH, vertr.d.d.GF Norbert Schmidt, Robert-Bosch-Str. 18, 61267 Neu-Anspach (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 13289), hat der Insolvenzverwalter am 13.08.2024 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künft…
61 IN 49/24 Ku: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ledkon GmbH, vertr.d.d.GF Norbert Schmidt, Robert-Bosch-Str. 18, 61267 Neu-Anspach (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 13289), hat der Insolvenzverwalter am 13.08.2024 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, 16.08.2024
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