Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Lehmensieck GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Adresse
Kuhtrift 24, 21075 Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRB 106118
EUID
DEK1101.HRB106118
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67c IN 195/25
Phase
Eröffnungsbeschluss
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Hannah Rady
Adresse
Große Elbstraße 45, 22767 Hamburg
Termine & Fristen
Antrag
21.05.2025
Eröffnung
18.07.2025 , 13:24 Uhr
Forderungsanmeldefrist
10.09.2025
Niederschrift Forderungen
22.09.2025
Berichtstermin
10.10.2025
Prüfungstermin
10.10.2025
Gegenstand des Unternehmens
Elektroinstallationen sowie Handel und Vertrieb von Elektroartikeln sowie Verpacken und Versand von Kämmen und alle dazugehörigen Geschäfte.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Hamburg hat am 18.07.2025 um 13:24 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lehmensieck GmbH eröffnet. Das Verfahren ist wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung auf Antrag der Schuldnerin vom 21.05.2025 eröffnet worden. Zur Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Hannah Rady bestellt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 10.09.2025 bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, Sicherungsrechte unverzüglich mitzuteilen. Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen; das Verfahren wird schriftlich durchgeführt. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 10.10.2025. Bis zu diesem Datum können Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu verschiedenen Punkten, darunter der Person der Verwalterin und besonders bedeutsamen Rechtshandlungen, einreichen. Die Forderungstabelle wird ab dem 22.09.2025 zur Einsicht niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch gegen Forderungen muss spätestens am 10.10.2025 bei Gericht eingehen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 195/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 106118 eingetragenen Lehmensieck GmbH, ehemals: Kuhtrift 24, 21075 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Petra Lehmensieck
Geschäftszweig: Elektroinstallationen sowie Han…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 195/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 106118 eingetragenen Lehmensieck GmbH, ehemals: Kuhtrift 24, 21075 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Petra Lehmensieck
Geschäftszweig: Elektroinstallationen sowie Handel u. Vertrieb v. Elektroartikeln sowie Verpackungen u. Versand v. Kämmen und alle dazugehörigen Geschäfte
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 18.07.2025, um 13:24 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 21.05.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Rechtsanwältin Hannah Rady, Große Elbstraße 45, 22767 Hamburg.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 10.09.2025 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.
Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 10.10.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person der Insolvenzverwalterin,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- zur Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§162, 163 InsO),
- zur Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- zur Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO).
Soweit zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) der Insolvenzverwalterin bis zum Stichtag kein Widerspruch eines stimmberechtigten Gläubigers bei Gericht eingeht, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 22.09.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg (4. Stock im Anbau) niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen gegenüber dem Insolvenzverwalter erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
67c IN 195/25
Amtsgericht Hamburg, 18.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 195/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 106118 eingetragenen Lehmensieck GmbH, ehemals: Kuhtrift 24, 21075 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Petra Lehmensieck
sollen die nachträgli…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 195/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 106118 eingetragenen Lehmensieck GmbH, ehemals: Kuhtrift 24, 21075 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Petra Lehmensieck
sollen die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden (§ 177 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 23.09.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldeunterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 424 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
67c IN 195/25
Amtsgericht Hamburg, 23.07.2026
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