Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Leichter Leben GmbH & Co. KG ist eröffnet. Das zuständige Gericht ist das Amtsgericht Kassel. Im Rahmen des laufenden Verfahrens wurde die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Als Stichtag für den besonderen Prüfungstermin wurde der 23.07.2024 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Wird innerhalb dieser Frist kein Widerspruch erhoben, gilt die Forderung als festgestellt. Die ergänzte Insolvenztabelle sowie die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht niedergelegt. Die Bekanntgabe des Beschlusses erfolgte am 13.06.2024.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Leichter Leben GmbH & Co. KG ist eröffnet und wird von der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Sandra Mitter geführt. Im Juni 2024 wurde die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen angeordnet, wobei der Stichtag auf den 23.07.2024 festgelegt wurde. Später wurde die Sch…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Leichter Leben GmbH & Co. KG ist eröffnet und wird von der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Sandra Mitter geführt. Im Juni 2024 wurde die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen angeordnet, wobei der Stichtag auf den 23.07.2024 festgelegt wurde. Später wurde die Schlussverteilung beschlossen und genehmigt. Der verfügbare Massebestand belief sich auf 44.704,81 EUR, abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen in Höhe von 348.593,77 EUR waren zu berücksichtigen. Der Schlusstermin wurde auf den 28.08.2026 festgesetzt, bis zu dem Widersprüche gegen Forderungen sowie Einwendungen gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis eingelegt werden konnten. Das Verfahren ist nach einer Laufzeit von 7 Jahren abgeschlossen worden. Die Vergütung der Insolvenzverwalterin wurde durch Beschluss des Gerichts festgesetzt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
666 IN 132/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Leichter Leben GmbH & Co. KG, Heinrich-Hertz-Straße 103, 34123 Kassel (AG Kassel, HRA 17578), vertr. d.: 1. Leichter Leben Verwaltungs GmbH (Amtsgericht Fritzlar, HRB 12226), Heinrich-Hertz-Straße 103, 34123 Kassel (persönlich haftende Gesellschafterin), ve…
666 IN 132/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Leichter Leben GmbH & Co. KG, Heinrich-Hertz-Straße 103, 34123 Kassel (AG Kassel, HRA 17578), vertr. d.: 1. Leichter Leben Verwaltungs GmbH (Amtsgericht Fritzlar, HRB 12226), Heinrich-Hertz-Straße 103, 34123 Kassel (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Antje Scharf, Geschäftsführerin d. Leichter Leben Verwaltungs GmbH, wurde beschlossen:
Die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 23.07.2024 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachträglich angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Kassel, 13.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Leichter Leben GmbH & Co. KG, Heinrich-Hertz-Straße 103, 34123 Kassel (AG Kassel, HRA 17578), vertr. d.: 1. Leichter Leben Verwaltungs GmbH, (Amtsgericht Fritzlar, HRB 12226), Heinrich-Hertz-Straße 103, 34123 Kassel, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1.…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Leichter Leben GmbH & Co. KG, Heinrich-Hertz-Straße 103, 34123 Kassel (AG Kassel, HRA 17578), vertr. d.: 1. Leichter Leben Verwaltungs GmbH, (Amtsgericht Fritzlar, HRB 12226), Heinrich-Hertz-Straße 103, 34123 Kassel, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Antje Scharf, Geschäftsführerin d. Leichter Leben Verwaltungs GmbH, soll die Schlussverteilung erfolgen. Der verfügbare Massebestand beträgt 44.704,81 EUR, abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 348.593,77 EUR zu berücksichtigen. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Kassel, Az. 666 IN 132/19 h, zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Kassel
29.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
666 IN 132/19 h: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Leichter Leben GmbH & Co. KG, Heinrich-Hertz-Straße 103, 34123 Kassel (AG Kassel, HRA 17578), vertr. d.: 1. Leichter Leben Verwaltungs GmbH, (Amtsgericht Fritzlar, HRB 12226), Heinrich-Hertz-Straße 103, 34123 Kassel, (persönlich haftende Gesellschafterin)…
666 IN 132/19 h: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Leichter Leben GmbH & Co. KG, Heinrich-Hertz-Straße 103, 34123 Kassel (AG Kassel, HRA 17578), vertr. d.: 1. Leichter Leben Verwaltungs GmbH, (Amtsgericht Fritzlar, HRB 12226), Heinrich-Hertz-Straße 103, 34123 Kassel, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Antje Scharf, Geschäftsführerin d. Leichter Leben Verwaltungs GmbH, wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, ist der 28.08.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss mit Rechtsbehelfsbelehrung in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Kassel, 29.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr.: 666 IN 132/19 h. In dem Insolvenzverfahren Leichter Leben GmbH & Co. KG, Heinrich-Hertz-Straße 103, 34123 Kassel (AG Kassel, HRA 17578), vertr. d.: 1. Leichter Leben Verwaltungs GmbH, (Amtsgericht Fritzlar, HRB 12226), Heinrich-Hertz-Straße 103, 34123 Kassel (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr.…
Geschäfts-Nr.: 666 IN 132/19 h. In dem Insolvenzverfahren Leichter Leben GmbH & Co. KG, Heinrich-Hertz-Straße 103, 34123 Kassel (AG Kassel, HRA 17578), vertr. d.: 1. Leichter Leben Verwaltungs GmbH, (Amtsgericht Fritzlar, HRB 12226), Heinrich-Hertz-Straße 103, 34123 Kassel (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Antje Scharf, Geschäftsführerin d. Leichter Leben Verwaltungs GmbH, sind Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden.
Der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Sandra Mitter, Wilhelmshöher Allee 270, 34131 Kassel, Tel.: 0561/3166-311, Fax: 0561/3166-312, E-Mail: Kassel@Westhelle-Partner.eu wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Die Insolvenzverwalterin hat mit Schreiben vom 22.06.2026 beantragt seine Vergütung und Auslagen nebst Umsatzsteuer festzusetzen. Auf den Inhalt dieses Antrags wird insoweit Bezug genommen.
Die der Festsetzung zugrunde liegende Teilungsmasse beläuft sich auf XXX EUR.
Der Berechnung der Insolvenzverwalterin konnte insoweit gefolgt werden.
Der Anspruch des Insolvenzverwalters auf eine seiner Tätigkeit entsprechenden angemessenen Vergütung und Erstattung seiner Auslagen ergibt sich dem Grunde nach aus § 63 InsO. Die beantragten und festgesetzten Zuschläge für den Forderungseinzug bei über 250 Debitoren ist angemessen und gerechtfertigt.
Welche Vergütung als angemessen angesehen werden kann und welche Auslagen erstattungsfähig sind, bestimmt sich nach §§ 13 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung. Die Summe enthält die zu erwartende Vorsteuererstattung.
Im vorliegenden Fall wurde das Insolvenzverfahren nach einer Laufzeit von 7 Jahren abgeschlossen.
Das Insolvenzgericht hält die beantragte Vergütung, berechnet nach den Regelsätzen für angemessen und gerechtfertigt, ebenso die nach § 8 Absatz 3 InsVV beantragten Pauschalauslagen.
Die Umsatzsteuer war nach § 7 InsVV festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem RECHTSBEHELF_GERICHT einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Kassel, Frankfurter Straße 9, 34117 Kassel einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Kassel, 29.06.2026.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
666 IN 132/19 h: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Leichter Leben GmbH & Co. KG, Heinrich-Hertz-Straße 103, 34123 Kassel (AG Kassel, HRA 17578), vertr. d.: 1. Leichter Leben Verwaltungs GmbH (Amtsgericht Fritzlar, HRB 12226), Heinrich-Hertz-Straße 103, 34123 Kassel, (persönlich haftende Gesellschafterin),…
666 IN 132/19 h: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Leichter Leben GmbH & Co. KG, Heinrich-Hertz-Straße 103, 34123 Kassel (AG Kassel, HRA 17578), vertr. d.: 1. Leichter Leben Verwaltungs GmbH (Amtsgericht Fritzlar, HRB 12226), Heinrich-Hertz-Straße 103, 34123 Kassel, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Antje Scharf, Geschäftsführerin d. Leichter Leben Verwaltungs GmbH, beträgt die Summe der festgestellten Forderungen im Schlussverzeichnis 386.285,85 Euro.
Amtsgericht Kassel, 15.07.2026
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