Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Leipziger Hausdienste und Service GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Adresse
Heinrich-Heine-Straße 35, 04178 Leipzig
Handelsregister
Amtsgericht Leipzig HRB 26978
EUID
DEU1308.HRB26978
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
405 IN 716/24
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
15.05.2024 , 11:19 Uhr
Eröffnung
27.06.2024 , 09:25 Uhr
Forderungsanmeldefrist
12.08.2024
Berichtstermin
10.09.2024 , 11:00 Uhr
Prüfungstermin
10.09.2024 , 11:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Erbringung von Gebäudedienstleistungen
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Leipziger Hausdienste und Service GmbH ist am 27.06.2024 um 09:25 Uhr eröffnet worden. Zuvor war am 15.05.2024 die Anordnung vorläufiger Maßnahmen erfolgt, wobei Rechtsanwalt Heiko Kratz zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Der Schuldnerin wurden Verfügungsbeschränkungen auferlegt. Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind bis zum 12.08.2024 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Für den Berichtstermin, die Beschlussfassung über verschiedene Verfahrensfragen sowie den Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wurde ein gemeinsamer Termin am 10.09.2024 um 11:00 Uhr beim Amtsgericht Leipzig anberaumt.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Leipziger Hausdienste und Service GmbH ist am 27.06.2024 eröffnet worden. Zuvor war am 15.05.2024 die Anordnung vorläufiger Maßnahmen erfolgt, wobei Rechtsanwalt Heiko Kratz zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Der Schuldnerin wurden Verfügungsbeschränkungen au…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Leipziger Hausdienste und Service GmbH ist am 27.06.2024 eröffnet worden. Zuvor war am 15.05.2024 die Anordnung vorläufiger Maßnahmen erfolgt, wobei Rechtsanwalt Heiko Kratz zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Der Schuldnerin wurden Verfügungsbeschränkungen auferlegt. Die Insolvenzforderungen waren bis zum 12.08.2024 anzumelden. Am 12.08.2024 hat der Insolvenzverwalter dem Gericht die Masseunzulänglichkeit angezeigt, sodass Massekosten und Masseschulden nur nach Rangordnung befriedigt werden. Ein gemeinsamer Termin für den Berichtstermin, die Beschlussfassung über die Beibehaltung des Verwalters sowie die Prüfung der angemeldeten Forderungen ist auf den 10.09.2024 anberaumt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 716/24
In dem Verfahren auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
Leipziger Hausdienste und Service GmbH, Heinrich-Heine-Straße 35, 04178 Leipzig, vertreten durch die Geschäftsführerin Henriette Klimke
Registergericht: Amtsgericht Leipzig Regi…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 716/24
In dem Verfahren auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
Leipziger Hausdienste und Service GmbH, Heinrich-Heine-Straße 35, 04178 Leipzig, vertreten durch die Geschäftsführerin Henriette Klimke
Registergericht: Amtsgericht Leipzig Register-Nr.: HRB 26978
- Schuldnerin -
|
ergeht am 15.05.2024 nachfolgende Entscheidung:
1. Zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse wird am 15.05.2024 um 11:19 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung
angeordnet.
2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt
Heiko Kratz
Humboldtstraße 10
04105 Leipzig
Telefon geschäftlich: 0341 46222 0
Telefax: 0341 46222 79
Email geschäftlich: ra.heikokratz@kanzlei-kratz.com
bestellt.
3. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO).
4. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, die Unternehmensführung zu überwachen und das Vermögen im Gläubigerinteresse zu sichern und zu erhalten.
5. Er ist berechtigt, das vollstreckungsbefangene Vermögen in Besitz zu nehmen, insbesondere Forderungen - auch Bankguthaben - auf ein von ihm für die Insolvenzmasse einzurichtendes Sonderkonto einzuziehen. Rechte Dritter bleiben davon unberührt.
6. Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn dieser stimmt den Leistungen an die Schuldnerin zu.
7. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten, dort Nachforschungen anzustellen und Auskünfte aus behördlich geführten Registern und von Dritten, insbesondere von Bank- und Kreditinstituten, Sparkassen, Finanzbehörden, Sozialbehörden, Sozialversicherungsträgern, Rechtsanwälten, Notaren, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern zur Erfüllung seiner Aufgaben einzuholen (§ 22 Abs. 3 InsO).
8. Die Schuldnerin hat dem vorläufigen Insolvenzverwalter Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen (§ 22 Abs. 2 InsO).
9. Gegen die Schuldnerin eingeleitete Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung werden einstweilen eingestellt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind.
Neue Vollstreckungsmaßnahmen werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Von der einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung und der Untersagung neuer Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ausgenommen sind Verfahren auf Erteilung der Vermögensauskunft.
Rechtsbehelfsbelehrung:
|
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 716/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Leipziger Hausdienste und Service GmbH, Heinrich-Heine-Straße 35, 04178 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 26978
vertreten durch die Geschäftsführerin Henriette Klimke
- wurde am 27.06.2024 um 09:25 Uhr da…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 716/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Leipziger Hausdienste und Service GmbH, Heinrich-Heine-Straße 35, 04178 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 26978
vertreten durch die Geschäftsführerin Henriette Klimke
- wurde am 27.06.2024 um 09:25 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter ist:
Rechtsanwalt Heiko Kratz, Humboldtstraße 10, 04105 Leipzig, Telefax: 0341 46222 79 Telefon geschäftlich: 0341 46222 0 Email geschäftlich: ra.heikokratz@kanzlei-kratz.com
Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 12.08.2024 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).
Der Berichtstermin und Termin zur Beschlussfassung über
|die Beibehaltung des bisherigen oder Wahl eines neuen Insolvenzverwalters gemäß § 57 InsO
|die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
|den Fortgang des Verfahrens, hierbei insbesondere die Entscheidung über die Betriebsfortführung gemäß § 157 InsO,
|Beschlussfassung über die Eigenverwaltung im Sinne der §§ 271, 272 InsO, Festlegung der für die Schuldnerin zustimmungsbedürftigen Rechtsgeschäfte (§ 277 InsO), Beauftragung der Schuldnerin oder des Sachwalters mit der Erstellung eines Insolvenzplanes (§ 284 InsO)
|Vorgaben zur Rechnungslegung des Insolvenzverwalters gemäß § 66 InsO und zur Verwahrung der Wertgegenstände durch den Insolvenzverwalter gemäß § 149 InsO
|die Genehmigung von Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO
wird beim Amtsgericht Leipzig anberaumt auf Dienstag, 10.09.2024, 11:00 Uhr, Sitzungssaal 056, EG, Hauptgebäude Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Der Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wird beim Amtsgericht Leipzig anberaumt auf Dienstag, 10.09.2024, 11:00 Uhr, Sitzungssaal 056, EG, Hauptgebäude Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
|
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 716/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Leipziger Hausdienste und Service GmbH, Heinrich-Heine-Straße 35, 04178 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 26978
vertreten durch die Geschäftsführerin Henriette Klimke
- hat der Insolvenzverwalter dem Geri…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 716/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Leipziger Hausdienste und Service GmbH, Heinrich-Heine-Straße 35, 04178 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 26978
vertreten durch die Geschäftsführerin Henriette Klimke
- hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 12.08.2024 die Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.
Es hat sich ergeben, dass das schuldnerische Vermögen zur vollständigen Befriedigung aller Massegläubiger nicht ausreicht.
Massekosten und Masseschulden werden nach der Rangordnung des § 209 InsO befriedigt werden.
- Zwangsvollstreckungsmaßnahmen der Massegläubiger gegen den Insolvenzverwalter aus bereits erwirkten Titeln sind gemäß § 210 InsO unzulässig.
Zur Wahrung ihrer Rechte werden die Massegläubiger aufgefordert, ihre Ansprüche bei dem Insolvenzverwalter
Rechtsanwalt Heiko Kratz, Humboldtstraße 10, 04105 Leipzig, Telefax: 0341 46222 79, Telefon geschäftlich: 0341 46222 0, Email geschäftlich: ra.heikokratz@kanzlei-kratz.com
schriftlich geltend zu machen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 716/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Leipziger Hausdienste und Service GmbH, Heinrich-Heine-Straße 35, 04178 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 26978
vertreten durch die Geschäftsführerin Henriette Klimke
- wurde am 27.08.2024 beschlossen:
Di…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 716/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Leipziger Hausdienste und Service GmbH, Heinrich-Heine-Straße 35, 04178 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 26978
vertreten durch die Geschäftsführerin Henriette Klimke
- wurde am 27.08.2024 beschlossen:
Die Tagesordnung der Gläubigerversammlung, Termins am 10.09.2024, 11:00 Sitzungssaal 056, EG, Hauptgebäude Bernhard-Göring-Str. 64, 04275 wird wie folgt ergänzt:
- Beschlussfassung der Gläubigerversammlung zum Antrag des Verwalters auf Zustimmung zum Kaufvertrag über zwei Fahrzeuge zu 22500,00 EUR an die Arndt Automobile GmbH.
Der Antrag des Verwalters liegt zur Einsichtnahme in der Geschäftsstelle aus.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
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