Aufhebung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 26498
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Insolvenzprofil
LEM-ON GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Hohe Straße 89, 53119 Bonn
Handelsregister
Amtsgericht Bonn HRB 26498
EUID
DER3201.HRB26498
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bonn
Aktenzeichen
97 IN 57/23
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Dr. Christoph Niering
Adresse
Hinter Hoben 149, 53129 Bonn
Termine & Fristen
Prüfungstermin
11.04.2025
Fristende Stellungnahme
21.07.2025
Aufhebung
16.01.2026 , 08:59 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Vertrieb, Planung, Installation, Wartung von Anlagen und Zubehör der erneuerbaren Energien, insbesondere der Photovoltaik sowie sonstige Dienstleistungen wie Beratung und Erstellung von Gutachten auf dem Gebiet der erneuerbaren Energien, sowie der Betrieb von Photovoltaikanlagen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der LEM-ON GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter Dr. Christoph Niering übt sein Amt seit dem 19.05.2023 aus. Im Februar 2025 wurden nachträglich angemeldete Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft, wobei der Prüfungsstichtag der 11.04.2025 war. Im Mai 2025 wurde die Durchführung des Schlusstermins angeordnet und den Beteiligten Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 21.07.2025 gegeben. Das Gericht hat der Schlussverteilung zugestimmt. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO belaufen sich auf 129.809,14 EUR, wofür ein Verteilungsbetrag von 20.377,00 EUR zur Verfügung steht. Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters wurden im Juli 2025 festgesetzt. Das Verfahren ist am 16.01.2026 um 8:59 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 97 IN 57/23
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 26498 eingetragenen LEM-ON GmbH, Hohe Str. 89, 53119 Bonn, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Pierre-Frédéric Wiesmath, Brieger Weg 22, 53119 Bonn und Herrn Juan …
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 97 IN 57/23
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 26498 eingetragenen LEM-ON GmbH, Hohe Str. 89, 53119 Bonn, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Pierre-Frédéric Wiesmath, Brieger Weg 22, 53119 Bonn und Herrn Juan Carlos Serradilla, Calla Garsa 1, Puerta 6, 46117 Valencia, Spanien
wird heute, am 16.01.2026, um 8:59 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen den Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben, soweit das Verfahren aufgehoben wird. Er steht jedem zu, dessen Rechte durch die Aufhebung des Verfahrens beeinträchtigt sind.
Hinsichtlich der Anordnung der Nachtragsverteilung steht dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. §§ 4, 204 Abs. 2 InsO, § 569 ZPO i.V.m. § 11 Abs. 1 RPflG zu.
Sowohl die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen bei dem Amtsgericht Bonn schriftlich und in deutscher Sprache eingelegt werden. Sie können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Beide Rechtsmittel müssen binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde.
Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung und/oder. sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Es soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
97 IN 57/23
Amtsgericht Bonn, 16.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 97 IN 57/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 26498 eingetragenen LEM-ON GmbH, Hohe Str. 89, 53119 Bonn, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Pierre-Frédéric Wiesmath, Brieger Weg 22, 53119 Bonn und Herrn Ju…
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 97 IN 57/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 26498 eingetragenen LEM-ON GmbH, Hohe Str. 89, 53119 Bonn, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Pierre-Frédéric Wiesmath, Brieger Weg 22, 53119 Bonn und Herrn Juan Carlos Serradilla, Dollendorfer Str. 8, 53173 Bonn
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 129.809,14 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 20.377,00 EUR zur Verfügung. Hiervon in Abzug zu bringen sind gegebenenfalls restliche Masseverbindlichkeiten. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. W 1.20 a Wilhelmbau zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
97 IN 57/23
Amtsgericht Bonn, 22.05.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 97 IN 57/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 26498 eingetragenen LEM-ON GmbH, Hohe Str. 89, 53119 Bonn, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Pierre-Frédéric Wiesmath, Brieger Weg 22, 53119 Bonn und Herrn Ju…
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 97 IN 57/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 26498 eingetragenen LEM-ON GmbH, Hohe Str. 89, 53119 Bonn, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Pierre-Frédéric Wiesmath, Brieger Weg 22, 53119 Bonn und Herrn Juan Carlos Serradilla, Calla Garsa 1, Puerta 6, 46117 Valencia, Spanien
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
21.07.2025
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- zum Vergütungsantrag des Verwalters;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. W 1.20 a Wilhelmbau aus.
Einsichtnahme nach vorheriger Terminsabsprache.
97 IN 57/23
Amtsgericht Bonn, 21.05.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 97 IN 57/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 26498 eingetragenen LEM-ON GmbH, Hohe Str. 89, 53119 Bonn, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Pierre-Frédéric Wiesmath, Brieger Weg 22, 53119 Bonn und Herrn Ju…
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 97 IN 57/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 26498 eingetragenen LEM-ON GmbH, Hohe Str. 89, 53119 Bonn, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Pierre-Frédéric Wiesmath, Brieger Weg 22, 53119 Bonn und Herrn Juan Carlos Serradilla, Calla Garsa 1, Puerta 6, 46117 Valencia, Spanien
Insolvenzverwalter: Dr. Christoph Niering, Hinter Hoben 149, 53129 Bonn
werden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters wie folgt festgesetzt:
Vergütung EUR
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen EUR
Zwischensumme EUR
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von EUR EUR
Endbetrag EUR
Der Endbetrag kann der Insolvenzmasse entnommen werden.
Gründe:
Der Insolvenzverwalter übt sein Amt seit dem 19.05.2023 aus. Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Der Regelsatz soll mindestens EUR betragen. Er kann sich in Abhängigkeit von der Anzahl der Gläubiger, die ihre Forderungen angemeldet haben, erhöhen (§ 2 Abs. 2 InsVV).
Nach der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters beträgt die Masse EUR.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 14.05.2025 verwiesen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO an das Amtsgericht Bonn statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 € übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Sie steht, soweit beschwert, dem Verwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bonn eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie muss begründet werden.
97 IN 57/23
Amtsgericht Bonn, 30.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 97 IN 57/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 26498 eingetragenen LEM-ON GmbH, Hohe Str. 89, 53119 Bonn, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Pierre-Frédéric Wiesmath, Brieger Weg 22, 53119 Bonn und Herrn Ju…
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 97 IN 57/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 26498 eingetragenen LEM-ON GmbH, Hohe Str. 89, 53119 Bonn, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Pierre-Frédéric Wiesmath, Brieger Weg 22, 53119 Bonn und Herrn Juan Carlos Serradilla, Dollendorfer Str. 8, 53173 Bonn
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 11.04.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. W 1.20 a Wilhelmbau niedergelegt.
Einsichtnahme nach vorheriger Terminsabsprache.
97 IN 57/23
Amtsgericht Bonn, 21.02.2025
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