Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Leoni247 UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Bayern
Adresse
Humboldtstr. 16, 81543 München
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht München HRB 242056
Stammkapital
1.500,00 EUR
EUID
DED2601V.HRB242056
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht München - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
1507 IN 425/21
Phase
Schlusstermin
Termine & Fristen
Beschlussfassung Gläubigerversammlung
10.03.2026 , 11:00 Uhr
Frist zum Widerspruch gegen Forderungsanmeldungen
21.09.2026
Frist zum Einreichen von Einwendungen und Widersprüchen im Schlussterminverfahren
26.11.2026
Gegenstand des Unternehmens
Limousinen-Service und Übernahme von einzelnen Aufgabenbereichen, sowie Arbeitnehmerüberlassung u. a. auf Zeitarbeitsbasis, je im Bereich der Hotellerie, Gastronomie und im Einzelhandel.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Personal & Zeitarbeit
Subbranche
Arbeitnehmerüberlassung
Geschäftstätigkeit
Arbeitnehmerüberlassung und Limousinen-Service für Hotellerie, Gastronomie und Einzelhandel
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Leoni247 UG (haftungsbeschränkt) ist eröffnet. Das Registergericht ist das Amtsgericht München. Im Rahmen des laufenden Verfahrens ist eine Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zum Verkauf einer titulierten Forderung gegen den Geschäftsführer Sadat Asadullah an die FIDUZIA Ansbach Inkasso Gesellschaft mbH vorgesehen. Der Verkauf soll gegen Zahlung von 2.000,00 € erfolgen, wobei die Forderung aktuell 36.200,69 € beträgt. Die Zustimmung gilt gemäß § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist. Ein Termin zur Beschlussfassung ist für den 10.03.2026 um 11:00 Uhr im Sitzungssaal 102, 1. Stock, Infanteriestraße 5, 80797 München bestimmt. Die Bekanntmachung wurde am 20.02.2026 vom Amtsgericht München - Insolvenzgericht - veröffentlicht.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Leoni247 UG (haftungsbeschränkt) ist eröffnet. Das Registergericht ist das Amtsgericht München, die Registernummer lautet HRB 242056. Der Schuldner wird durch den Geschäftsführer bzw. Gesellschafter Sadat Asadullah vertreten. Im Verfahrensverlauf wurde ein Termin zur Beschlu…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Leoni247 UG (haftungsbeschränkt) ist eröffnet. Das Registergericht ist das Amtsgericht München, die Registernummer lautet HRB 242056. Der Schuldner wird durch den Geschäftsführer bzw. Gesellschafter Sadat Asadullah vertreten. Im Verfahrensverlauf wurde ein Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung angesetzt, über die die Zustimmung zum Verkauf einer titulierten Forderung gegen Herrn Sadat Asadullah in Höhe von 36.200,69 € an die FIDUZIA Ansbach Inkasso Gesellschaft mbH gegen Zahlung von 2.000,00 € beschlossen werden soll. Dieser Termin ist für den 10.03.2026 um 11:00 Uhr im Sitzungssaal 102 des Amtsgerichts München bestimmt. Zudem wurden Fristen zur nachträglichen Anmeldung und zum Widerspruch gegen gewöhnliche Insolvenzforderungen festgelegt. Die Prüfung der bis zum 24.08.2026 nachträglich angemeldeten Forderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren. Beteiligte können den Forderungsanmeldungen bis zum 21.09.2026 schriftlich widersprechen. Nach Ablauf dieser Frist werden die Forderungen geprüft; widerspruchsfreie Forderungen gelten als festgestellt.
Originalbekanntmachung · Schlusstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Leoni247 UG (haftungsbeschränkt) ist eröffnet. Das Registergericht ist das Amtsgericht München, die Registernummer lautet HRB 242056. Die Schuldnerin wird durch den Geschäftsführer bzw. Gesellschafter Sadat Asadullah vertreten. Im Verfahrensverlauf wurde ein Termin zur Besch…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Leoni247 UG (haftungsbeschränkt) ist eröffnet. Das Registergericht ist das Amtsgericht München, die Registernummer lautet HRB 242056. Die Schuldnerin wird durch den Geschäftsführer bzw. Gesellschafter Sadat Asadullah vertreten. Im Verfahrensverlauf wurde ein Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über den Verkauf einer titulierten Forderung gegen Herrn Sadat Asadullah an die FIDUZIA Ansbach Inkasso Gesellschaft mbH festgesetzt. Die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren, wobei eine Widerspruchsfrist bis zum 21.09.2026 besteht. Das Verfahren befindet sich in der Phase des Schlusstermins gemäß § 197 InsO, der ebenfalls im schriftlichen Verfahren durchgeführt wird. Die Beteiligten hatten Gelegenheit, bis einschließlich 26.11.2026 Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung zu erheben sowie Forderungsanmeldungen zu widersprechen. Der Gläubigerversammlung wurde die Vornahme der Schlussverteilung gemäß § 196 Abs. 2 InsO zugestimmt. Rechtsbehelfe in Form einer Erinnerung sind binnen zwei Wochen bei dem Amtsgericht München einzulegen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1507 IN 425/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Leoni247 UG (haftungsbeschränkt), Humboldtstraße 16, 81543 München, vertreten durch den Geschäftsführer Sadat Asadullah
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 242056
- Schuldnerin -
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Terminsbestimmung:
Termin zur Beschlussfassung der Gläub…
1507 IN 425/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Leoni247 UG (haftungsbeschränkt), Humboldtstraße 16, 81543 München, vertreten durch den Geschäftsführer Sadat Asadullah
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 242056
- Schuldnerin -
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Terminsbestimmung:
Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über folgenden Punkt:
Es wird zugestimmt, dass der Verkauf der titulierten Forderung gegen Herrn Asadullah Sadat, aus dem Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichts Coburg vom 27.12.2022, Aktenzeichen: 22-7630683-0-, in Höhe von gegenwärtig 36.200,69 € an die FIDUZIA Ansbach Inkasso Gesellschaft mbH, Steinersdorf 6, 91522 Ansbach, gegen Zahlung eines Betrages in Höhe von 2.000,00 € erfolgen darf.
wird bestimmt auf
Dienstag, 10.03.2026, 11:00 Uhr
Sitzungssaal 102, 1. Stock, Infanteriestraße 5, 80797 München
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 20.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1507 IN 425/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Leoni247 UG (haftungsbeschränkt), Humboldtstraße 16, 81543 München, vertreten durch den Gesellschafter Sadat Asadullah, - unbekannten Aufenthalts -
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 242056
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 24.08…
1507 IN 425/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Leoni247 UG (haftungsbeschränkt), Humboldtstraße 16, 81543 München, vertreten durch den Gesellschafter Sadat Asadullah, - unbekannten Aufenthalts -
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 242056
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 24.08.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 7 - 10 einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 21.09.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 24.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1507 IN 425/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Leoni247 UG (haftungsbeschränkt), Humboldtstraße 16, 81543 München, vertreten durch den Gesellschafter Sadat Asadullah, - unbekannten Aufenthalts -
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 242056
- Schuldnerin -
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1. Die Durchführung des Schl…
1507 IN 425/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Leoni247 UG (haftungsbeschränkt), Humboldtstraße 16, 81543 München, vertreten durch den Gesellschafter Sadat Asadullah, - unbekannten Aufenthalts -
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 242056
- Schuldnerin -
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 26.11.2026
- den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten über das Ergebnis der Forderungsprüfung keine Benachrichtigung.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung und die Forderungsanmeldungen eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 01.10.2026
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