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Insolvenzprofil
Lese Kalkavan Schiffseigentums GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRA 103043
EUID
DEK1101.HRA103043
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67c IN 166/14
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Aufhebung
14.09.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lese Kalkavan Schiffseigentums GmbH & Co. KG, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 103043, ist nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben worden (§ 200 InsO). Das Verfahren wird vom Amtsgericht Hamburg unter dem Aktenzeichen 67c IN 166/14 geführt. Die gesetzlich vertretungsberechtigte persönlich haftende Gesellschafterin ist die Vierte Kalkavan Schiffseigentums GmbH (HRB 95643). Gegen den Beschluss steht der Rechtsbehelf der Erinnerung gemäß § 11 Abs. 2 RPflG innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung zu.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 166/14
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 103043 eingetragenen Lese Kalkavan Schiffseigentums GmbH & Co. KG, Admiralitätsstraße 60, 20459 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 166/14
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 103043 eingetragenen Lese Kalkavan Schiffseigentums GmbH & Co. KG, Admiralitätsstraße 60, 20459 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 95643 eingetragene Vierte Kalkavan Schiffseigentums GmbH, Admiralitätsstraße 60, 20459 Hamburg, diese vertreten durch die Geschäftsführer Holger Heinrich Fennen, Yunus Pense und Erkan Mete
wird nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
67c IN 166/14
Amtsgericht Hamburg, 14.09.2026
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