Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Lettershop Berlin GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Berlin
Handelsregister
Amtsgericht Berlin HRB 183374
EUID
DEF1103R.HRB183374
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Charlottenburg
Aktenzeichen
36l IN 2486/21
Phase
Einstellung des Verfahrens
Termine & Fristen
Einwendungsfrist
09.06.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lettershop Berlin GmbH ist die Durchführung des Einstellungstermins nach § 211 InsO im schriftlichen Verfahren vorgesehen. Dieser umfasst die Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters sowie die Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvengläubiger. Die Beteiligten haben die Gelegenheit, Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis, die Schlussrechnung und die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens bis einschließlich 09.06.2025 schriftlich beim Insolvenzgericht vorzulegen. Eine verfügbare Verteilungsmasse von 14.675,86 € steht nach Abzug der Masseverbindlichkeiten in Höhe von 1.241,22 €, der Gerichtskosten sowie der Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters zur Verfügung; eine Zahlung an die Insolvenzgläubiger erfolgt nicht. Das Verfahren ist wegen Masseunzulänglichkeit gemäß § 211 Abs. 1 InsO eingestellt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36l IN 2486/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Lettershop Berlin GmbH, Brunsbütteler Damm 116-118, 13581 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführerin Christina Dobe, Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg HRB 183374
- Schuldnerin -
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Das Insolvenzverfahren wird wegen Masseunzulänglichkeit eingest…
36l IN 2486/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Lettershop Berlin GmbH, Brunsbütteler Damm 116-118, 13581 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführerin Christina Dobe, Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg HRB 183374
- Schuldnerin -
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Das Insolvenzverfahren wird wegen Masseunzulänglichkeit eingestellt, § 211 Abs. 1 InsO.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden. Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen. Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 05.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36l IN 2486/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Lettershop Berlin GmbH,
Brunsbütteler Damm 116-118, 13581 Berlin,
vertreten durch die Geschäftsführerin Christina Dobe
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 183374
- Schuldnerin -
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Die Durchführung des Einstellungst…
36l IN 2486/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Lettershop Berlin GmbH,
Brunsbütteler Damm 116-118, 13581 Berlin,
vertreten durch die Geschäftsführerin Christina Dobe
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 183374
- Schuldnerin -
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Die Durchführung des Einstellungstermins nach § 211 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 09.06.2025
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- sowie Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Charlottenburg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Die Masseverbindlichkeiten werden nach Maßgabe des § 209 InsO berichtigt werden. Verfügbar sind 14.675,86 € Verteilungsmasse abzüglich der Gerichtskosten für das Insolvenzverfahren und der Vergütung sowie der Auslagen des Insolvenzverwalters; zu berücksichtigen sind 1.241,22 € Masseverbindlichkeiten.
An die Insolvenzgläubiger erfolgt keine Zahlung.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 19.05.2025
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