Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 107116
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
LETUJA GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Simonskaul 20, 50737 Köln
Handelsregister
Amtsgericht Köln HRB 107116
EUID
DER3306.HRB107116
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
70g IN 152/24
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Thomas Ellrich
Adresse
Hohenzollernring 72, 50672 Köln
Telefon
0221 379 178 0
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
03.07.2024 , 09:41 Uhr
Eröffnung
02.09.2024 , 11:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
29.10.2024
Stichtag Berichtstermin
29.11.2024
Gläubigerversammlung
19.02.2025 , 10:30 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
die Durchführung von beruflichen Fortbildungsmaßnahmen, insbesondere im Bereich Digitalisierung und digitale Transformation.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Köln hat am 03.07.2024 um 09:41 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der LETUJA GmbH, Simonskaul 20, 50737 Köln, vorläufige Maßnahmen angeordnet. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 107116 eingetragen und wird gesetzlich durch die Geschäftsführerinnen Frau Tugba Kaya und Frau Jasmin Adelgunde Schuster vertreten. Der Geschäftszweig umfasst die Durchführung von beruflichen Fortbildungsmaßnahmen, insbesondere im Bereich Digitalisierung und digitale Transformation. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Thomas Ellrich, Hohenzollernring 72, 50672 Köln, bestellt worden. Mit der Anordnung ist verfügt worden, dass Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Den Drittschuldnern der Schuldnerin ist verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner sind aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der LETUJA GmbH ist am 02.09.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zuvor waren am 03.07.2024 vorläufige Maßnahmen angeordnet und Rechtsanwalt Thomas Ellrich zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Das Verfahren ist auf Antrag der Schuldner…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der LETUJA GmbH ist am 02.09.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zuvor waren am 03.07.2024 vorläufige Maßnahmen angeordnet und Rechtsanwalt Thomas Ellrich zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Das Verfahren ist auf Antrag der Schuldnerin eingeleitet worden. Die Eröffnung erfolgte durch das Amtsgericht Köln. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Thomas Ellrich ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 29.10.2024 anzumelden. Ein Termin zur Gläubigerversammlung, der zugleich als Berichts- und Prüfungstermin dient, ist auf den 19.02.2025 angesetzt worden. An diesem Termin sollen unter anderem über die Person des Insolvenzverwalters, die Einsetzung des Gläubigerausschusses und den Fortgang des Verfahrens beschlossen werden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 29.11.2024.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70g IN 152/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 107116 eingetragenen LETUJA GmbH, Simonskaul 20, 50737 Köln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerinnen Frau Tugba Kaya und Frau Jasmin Adelgunde Schuster
G…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70g IN 152/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 107116 eingetragenen LETUJA GmbH, Simonskaul 20, 50737 Köln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerinnen Frau Tugba Kaya und Frau Jasmin Adelgunde Schuster
Geschäftszweig: die Durchführung von beruflichen Fortbildungsmaßnahmen, insbesondere im Bereich Digitalisierung und digitale Transformation.
ist am 03.07.2024, um 09:41 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Thomas Ellrich, Hohenzollernring 72, 50672 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
70g IN 152/24
Amtsgericht Köln, 03.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70g IN 152/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 107116 eingetragenen LETUJA GmbH, Simonskaul 20, 50737 Köln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerinnen Frau Tugba Kaya und Frau Jasmin Adelgunde Schuster
wird angeor…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70g IN 152/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 107116 eingetragenen LETUJA GmbH, Simonskaul 20, 50737 Köln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerinnen Frau Tugba Kaya und Frau Jasmin Adelgunde Schuster
wird angeordnet:
Das weitere Verfahren wird mündlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 InsO). Die Überleitung in das mündliche Verfahren erfolgt, da sich das hiesige Verfahren durch die eingegangenen Stellungnahmen und Schriftsätze, insb. durch den Antrag zur Abwahl des Insolvenzverwalters, nicht mehr für die Durchführung im schriftlichen Verfahren eignet.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) wird auf den
Mittwoch, 19.02.2025, 10:30 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, 2. Etage, Sitzungssaal 243 vertagt.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über - die Person des Insolvenzverwalters, - die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO), und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände: - die Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), - die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO), - besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO): - die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), - die Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO), - die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO) - die Unternehmensfortführung - die Ausarbeitung eines Insolvenzplans - und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO). Im Übrigen dient der Termin der Forderungsprüfung. Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
70g IN 152/24
Amtsgericht Köln, 23.01.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70g IN 152/24
Eröffnungsbeschluss
(Hauptinsolvenzverfahren gemäß Artikel 3 Abs. 1 EuInsVO)
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 107116 eingetragenen LETUJA GmbH, Simonskaul 20, 50737 Köln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerinnen Frau Tugba …
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70g IN 152/24
Eröffnungsbeschluss
(Hauptinsolvenzverfahren gemäß Artikel 3 Abs. 1 EuInsVO)
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 107116 eingetragenen LETUJA GmbH, Simonskaul 20, 50737 Köln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerinnen Frau Tugba Kaya und Frau Jasmin Adelgunde Schuster
Geschäftszweig: die Durchführung von beruflichen Fortbildungsmaßnahmen, insbesondere im Bereich Digitalisierung und digitale Transformation.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 02.09.2024, um 11:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 01.07.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt
Rechtsanwalt Thomas Ellrich, Hohenzollernring 72, 50672 Köln, Telefon: 0221 379 178 0, Fax: 0221 379 178 22.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 29.10.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 29.11.2024.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 08.11.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1345 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Haben Gläubiger vorgetragen, die Forderung stamme aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung der Schuldnerin, aus einer vorsätzlich pflichtwidrigen Verletzung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht oder einer Steuerstraftat des Schuldners nach §§ 370, 373 oder 384 der Abgabenordnung, so hat die Schuldnerin im Widerspruch zusätzlich anzugeben, ob sie diesen Vortrag bestreitet.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
70g IN 152/24
Amtsgericht Köln, 02.09.2024
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.