Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
LEUNA - Polyamid GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Handelsregister
Amtsgericht Stendal HRB 37254
EUID
DEW1215.HRB37254
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Halle (Saale)
Aktenzeichen
59 IN 265/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas F. Flöther
Adresse
Franzenweg 20, 06112 Halle (Saale)
Telefon
0345/212220
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
22.06.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der LEUNA - Polyamid GmbH ist am 22.06.2026 durch das Amtsgericht Halle (Saale) im Antragsverfahren angeordnet worden. Gemäß § 270a Abs. 1 InsO wurde Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas F. Flöther zum vorläufigen Sachwalter bestellt. Die Antragstellerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des vorläufigen Sachwalters ihr Vermögen weiter zu verwalten und darüber zu verfügen. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen ab Zustellung oder Verkündung sofortige Beschwerde eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
59 IN 265/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der LEUNA - Polyamid GmbH, Bau 4310, Am Haupttor, 06237 Leuna (AG Stendal, HRB 37254), vertr. d.: Martin Naundorf, (Geschäftsführer), ist am 22.06.2026 folgendes angeordnet worden:
Gemäß § 270a Abs. 1 InsO wird zum vorläufigen Sachwalter bestellt: Rechts…
59 IN 265/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der LEUNA - Polyamid GmbH, Bau 4310, Am Haupttor, 06237 Leuna (AG Stendal, HRB 37254), vertr. d.: Martin Naundorf, (Geschäftsführer), ist am 22.06.2026 folgendes angeordnet worden:
Gemäß § 270a Abs. 1 InsO wird zum vorläufigen Sachwalter bestellt: Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas F. Flöther, Franzosenweg 20, D 06112 Halle (Saale), Tel.: 0345/212220, Fax: 0345/2122222, E-Mail: inso@floether-wissing.de.
Die Antragstellerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des vorläufigen Sachwalters ihr Vermögen weiter zu verwalten und darüber zu verfügen.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Entscheidung kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde von der Antragstellerin und von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Halle (Saale), 22.06.2026
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