Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
FTP Consulting GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Adresse
Fichtestr. 13, 06712 Zeitz
Handelsregister
Amtsgericht Stendal HRB 21194
Stammkapital
25.000,00 EUR
EUID
DEW1215.HRB21194
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Halle (Saale)
Aktenzeichen
59 IN 608/14
Phase
Schlusstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Ulrich Luppe
Termine & Fristen
Prüfungstermin
10.08.2026
Schlusstermin
16.11.2026
Gegenstand des Unternehmens
Der Betrieb von Fahrschulen, Vertrieb von Konzepten und Ausstattung dieser Fahrschulen sowie Service, technische und weitere Leistungen für eben diese. Außerdem führt die Gesellschaft Personaldienstleistungen im Rahmen der Zeitarbeit durch.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Bildung & Forschung
Subbranche
Berufliche Bildung
Nebenbranche
Personal & Zeitarbeit
Geschäftstätigkeit
Betrieb von Fahrschulen, Vertrieb von Konzepten und Ausstattung sowie Personaldienstleistungen im Rahmen der Zeitarbeit
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der FTP Consulting GmbH ist eröffnet. Das Amtsgericht Halle (Saale) hat angeordnet, dass die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO erfolgt. Als Stichtag für den besonderen Prüfungstermin wurde der 10.08.2026 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingehen. Die ergänzte Insolvenztabelle sowie die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung · Schlusstermin
Bekanntmachung
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der FTP Consulting GmbH, Zeitz, ist die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Der Stichtag für diesen besonderen Prüfungstermin ist auf den 10.08.2026 bestimmt; bis zu diesem Datum müssen Widersprüche schriftlich …
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der FTP Consulting GmbH, Zeitz, ist die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Der Stichtag für diesen besonderen Prüfungstermin ist auf den 10.08.2026 bestimmt; bis zu diesem Datum müssen Widersprüche schriftlich bei Gericht eingehen. Später ist die Schlussverteilung angesetzt. Der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Ulrich Luppe, hat dem Gericht gem. § 188 InsO angezeigt, dass für die Schlussverteilung ein Betrag in Höhe von 154.632,06 € verfügbar ist, abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Zu berücksichtigen sind Insolvenzforderungen in Höhe von 215.017,73 €. Die Zustimmung zur Schlussverteilung ist erteilt (§ 196 InsO). Der Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, ist der 16.11.2026. Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein: Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen, Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters sowie Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis. Der Schlussbericht, die Schlussrechnung mit Belegen sowie das Schlussverzeichnis sind beim Insolvenzgericht zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Die Anordnung des mündlichen Verfahrens ist aufgehoben. Gläubigern von bestrittenen Forderungen sowie Ausfallforderung wird mitgeteilt, dass innerhalb der Ausschlussfrist von 2 Wochen nach Veröffentlichung Feststellungsklagen bzw. der Ausfall nachzuweisen sind, um an einer eventuellen Verteilung teilnehmen zu können. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
59 IN 608/14: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der FTP Consulting GmbH, Fichtestr. 13, 06712 Zeitz (AG Stendal, HRB 21194), vertr. d.: Peter Iwan, Schössersmühlenweg 50, 07607 Eisenberg, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schrif…
59 IN 608/14: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der FTP Consulting GmbH, Fichtestr. 13, 06712 Zeitz (AG Stendal, HRB 21194), vertr. d.: Peter Iwan, Schössersmühlenweg 50, 07607 Eisenberg, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 10.08.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Halle (Saale), 19.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
59 IN 608/14: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin FTP Consulting GmbH, Fichtestr. 13, 06712 Zeitz (AG Stendal, HRB 21194), vertr. d.: Peter Iwan, Schössersmühlenweg 50, 07607 Eisenberg, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle…
59 IN 608/14: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin FTP Consulting GmbH, Fichtestr. 13, 06712 Zeitz (AG Stendal, HRB 21194), vertr. d.: Peter Iwan, Schössersmühlenweg 50, 07607 Eisenberg, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Halle (Saale) zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Gläubiger von bestrittenen Forderungen sowie Ausfallforderung werden darauf hingewiesen, dass innerhalb der Ausschlussfrist von 2 Wochen nach Veröffentlichung, erhobene Feststellungsklagen bzw. der Ausfall gem. § 189,190 InsO nachzuweisen sind, um an einer eventuellen Verteilung teilnehmen zu können.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Ulrich Luppe, hat dem Gericht gem. § 188 InsO angezeigt:
Für die Schlussverteilung verfügbar ist ein Betrag in Höhe von 154.632,06 €, abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten (§§ 54, 55 InsO).
Zu berücksichtigen sind Insolvenzforderungen in Höhe von 215.017,73 € (§188 InsO).
Amtsgericht Halle (Saale), 06.10.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
59 IN 608/14: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der FTP Consulting GmbH, Fichtestr. 13, 06712 Zeitz (AG Stendal, HRB 21194), vertr. d.: Peter Iwan, Schössersmühlenweg 50, 07607 Eisenberg, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
Der Schul…
59 IN 608/14: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der FTP Consulting GmbH, Fichtestr. 13, 06712 Zeitz (AG Stendal, HRB 21194), vertr. d.: Peter Iwan, Schössersmühlenweg 50, 07607 Eisenberg, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Zuschläge wurden beantragt für den erhöhten Arbeitsaufwand bei der Klärung arbeitsrechtlicher Fragen, aufgrund des obstruktiven Schuldners und der damit verbundenen schwierigen Informationsbeschaffung, der Wahrnehmung steuerlicher Belange und der aufwändigen Ermittlung und Durchsetzung von Haftungsansprüchen.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Halle (Saale), 06.10.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
59 IN 608/14: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der FTP Consulting GmbH, Fichtestr. 13, 06712 Zeitz (AG Stendal, HRB 21194), vertr. d.: Peter Iwan, Schössersmühlenweg 50, 07607 Eisenberg, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Die Anordnung des mü…
59 IN 608/14: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der FTP Consulting GmbH, Fichtestr. 13, 06712 Zeitz (AG Stendal, HRB 21194), vertr. d.: Peter Iwan, Schössersmühlenweg 50, 07607 Eisenberg, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, ist der 16.11.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Der Schlussbericht, die Schlussrechnung mit Belegen sowie das Schlussverzeichnis sind beim Insolvenzgericht zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Bis zu o. g. Termin sind weitere Forderungsanmeldungen möglich und sind schriftliche Widersprüche, mit denen ein Beteiligter eine der zu prüfenden Forderungen bestreitet einzureichen. Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden dieser Forderungsanmeldungen werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung: Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Halle (Saale), 06.10.2026
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.