Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Leuteritz Anlagenbau GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Adresse
Leipziger Straße 37 c, 09322 Penig
Handelsregister
Amtsgericht Chemnitz HRB 1657
EUID
DEU1206.HRB1657
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
504 IN 1887/21
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Festsetzung vorläufige Vergütung
23.10.2024
Widerspruchsfrist Forderungen
31.07.2025
Zustimmung Schlussverteilung
06.05.2026
Stellungnahme Vergütung
01.07.2026
Schlusstermin Stellungnahme
08.07.2026
Festsetzung Insolvenzverwalter Vergütung
14.08.2026
Gegenstand des Unternehmens
Beratung, Herstellung, Lieferung, Montage und Betreuung von landtechnischen Anlagen; Beratung, Herstellung, Lieferung und Montage von Stahl-Bauleistungen sowie Kommunal- und Umwelttechnik; Herstellung, Vertrieb und Service von Einzelteilen, Baugruppen und anderen Erzeugnissen des Maschinenbaues: Handel mit Stahl, Blechen, Armaturen u.a.; Beratung, Herstellung und Lieferung von Fahrzeugaufbauten und Tanks.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Leuteritz Anlagenbau GmbH wird vom Amtsgericht Chemnitz bearbeitet. Im Verfahrensverlauf wurde zunächst gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO das schriftliche Verfahren zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen angeordnet. Den Beteiligten stand bis zum 31.07.2025 die Möglichkeit offen, gegen die Höhe und den Grund der zu prüfenden Forderungen schriftlich Widerspruch einzulegen. Im weiteren Verlauf des Verfahrens ist die Zustimmung zur Vornahme der Schlussverteilung durch den Insolvenzverwalter gemäß § 196 Abs. 2 InsO ergangen. Im Rahmen des schriftlichen Schlusstermins erhalten die Beteiligten Gelegenheit, bis zum 08.07.2026 Stellung zu den Punkten Schlussrechnung, Forderungsverzeichnis und Entscheidung über nicht verwertbare Gegenstände zu nehmen. Zur Verteilung steht eine Masse von ca. 497.661,09 EUR zur Verfügung, wobei Forderungen in Höhe von 2.799.229,33 EUR zu berücksichtigen sind. Zudem hat der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung beantragt, wogegen bis spätestens 01.07.2026 Stellung genommen werden kann.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Leuteritz Anlagenbau GmbH läuft vor dem Amtsgericht Chemnitz. Im Oktober 2024 wurde die Regelvergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters sowie Zuschläge und Auslagen festgesetzt. Im Juli 2025 wurde für die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen das schriftliche Verf…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Leuteritz Anlagenbau GmbH läuft vor dem Amtsgericht Chemnitz. Im Oktober 2024 wurde die Regelvergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters sowie Zuschläge und Auslagen festgesetzt. Im Juli 2025 wurde für die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen das schriftliche Verfahren angeordnet, wobei eine Widerspruchsfrist bis zum 31.07.2025 bestand. Der aktuelle Stand ist der Schlusstermin am 06.05.2026, bei dem der Vornahme der Schlussverteilung durch den Insolvenzverwalter zugestimmt wurde. Beteiligte konnten sich bis zum 08.07.2026 schriftlich zur Schlussrechnung, dem Forderungsverzeichnis und nicht verwertbaren Gegenständen äußern. Zur Verteilung steht eine Masse von ca. 497.661,09 EUR für Forderungen in Höhe von 2.799.229,33 EUR zur Verfügung.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Leuteritz Anlagenbau GmbH wird vom Amtsgericht Chemnitz bearbeitet. Im Verlauf des Verfahrens wurden verschiedene Vergütungen des Insolvenzverwalters sowie des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt, darunter die Regelvergütung am 23.10.2024 und eine weitere Festsetzung…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Leuteritz Anlagenbau GmbH wird vom Amtsgericht Chemnitz bearbeitet. Im Verlauf des Verfahrens wurden verschiedene Vergütungen des Insolvenzverwalters sowie des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt, darunter die Regelvergütung am 23.10.2024 und eine weitere Festsetzung mit Zuschlägen am 14.08.2026. Für die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen wurde das schriftliche Verfahren angeordnet; Widersprüche konnten bis zum 31.07.2025 eingelegt werden. Das Verfahren nähert sich dem Ende: Am 06.05.2026 wurde der Vornahme der Schlussverteilung durch den Insolvenzverwalter zugestimmt. Im Rahmen des schriftlichen Schlusstermins hatten die Beteiligten Gelegenheit, bis zum 08.07.2026 Stellung zu nehmen. Zur Verteilung steht eine Masse von ca. 497.661,09 EUR zur Verfügung, wobei Forderungen in Höhe von 2.799.229,33 EUR berücksichtigt werden. Die Festsetzung der Vergütung des Insolvenzverwalters war Gegenstand eines Antrags, zu dem bis spätestens 01.07.2026 Stellung genommen werden konnte.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 504 IN 1887/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Leuteritz Anlagenbau GmbH, vertr. d. d. GF Leipziger Straße 37 c, 09322 Penig, Amtsgericht Chemnitz , HRB 1657
vertreten durch den Geschäftsführer Paul Schuschan
ergeht am 06.05.2026 nachfolgende Entsche…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 504 IN 1887/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Leuteritz Anlagenbau GmbH, vertr. d. d. GF Leipziger Straße 37 c, 09322 Penig, Amtsgericht Chemnitz , HRB 1657
vertreten durch den Geschäftsführer Paul Schuschan
ergeht am 06.05.2026 nachfolgende Entscheidung:
1. Der Vornahme der Schlussverteilung durch den Insolvenzverwalter wird gemäß § 196 Abs. 2 InsO zugestimmt.
2. Im Rahmen des schriftlichen Schlusstermins erhalten die Beteiligten Gelegenheit, bis zum
08.07.2026
zu folgenden Punkten schriftlich gegenüber dem Insolvenzgericht Stellung zu nehmen:
|Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
|Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen
|Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse.
Bei der Schlussverteilung zu berücksichtigen sind Forderungen in Höhe von 2.799.229,33 EUR. Zur Verteilung steht eine Masse von ca. 497.661,09 EUR zur Verfügung.
Der Schlussbericht, die Schlussrechnung und das Verteilungsverzeichnis können von den Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts eingesehen werden.
3. Der Insolvenzverwalter hat die Festsetzung der Vergütung für seine Tätigkeit beantragt. Der Antrag kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts eingesehen werden. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 01.07.2026.
Rechtsbehelfsbelehrung:
|
Statthafter Rechtsbehelf: Sofortige Beschwerde / Erinnerung.
Einzulegen: Amtsgericht Chemnitz
Postanschrift: Postfach 524, 09005 Chemnitz
Besucheradresse: Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz
in Verfahren, die vor dem 1.3.2012 beantragt worden sind, auch: Landgericht Chemnitz, Hohe Straße 19 / 23, 09112 Chemnitz
Form:
Einreichung einer Rechtsbehelfsschrift; sie muss enthalten die Bezeichnung dieses Beschlusses (Datum, Aktenzeichen) und die Erklärung, dass dagegen der zulässige Rechtsbehelf (Beschwerde / Erinnerung) eingelegt wird. Die Beschwerde / Erinnerung kann auch durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle eingelegt werden.
Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente nur über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach; nähere Informationen unter www.egvp.de.
Die Beschwerde/Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen
Informationen hierzu können über das Internetportal www.justiz.de/elektronischer_rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden.
Frist:
Zwei Wochen. Die Frist beginnt mit der Beschlusszustellung. Im Falle der Inlandszustellung durch Aufgabe zur Post gilt der Beschluss vier Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt (bzw. zwei Wochen bei Auslandszustellung). Daneben genügt die öffentliche - auch auszugsweise - Bekanntmachung dieses Beschlusses im Internet www.insolvenzbekanntmachungen.de zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die Insolvenzordnung neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt. Die Bekanntmachung gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 504 IN 1887/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Leuteritz Anlagenbau GmbH, vertr. d. d. GF Leipziger Straße 37 c, 09322 Penig, Amtsgericht Chemnitz , HRB 1657
vertreten durch den Geschäftsführer Paul Schuschan
ergeht am 12.06.2025 nachfolgende Entsche…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 504 IN 1887/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Leuteritz Anlagenbau GmbH, vertr. d. d. GF Leipziger Straße 37 c, 09322 Penig, Amtsgericht Chemnitz , HRB 1657
vertreten durch den Geschäftsführer Paul Schuschan
ergeht am 12.06.2025 nachfolgende Entscheidung:
Für die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO das schriftliche Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zum 31.07.2025 gegen die Höhe und den Grund der zu prüfenden Forderungen schriftlich gegenüber dem Insolvenzgericht widersprechen.
Die Forderungsanmeldungen liegen in den Büroräumen des Insolvenzverwalters RA Dr. Christian Heintze, die Tabelle und evtl. eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist bei Gericht zur Einsicht aus.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist wird das Prüfungsergebnis in die Tabelle eingetragen. Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Prüfungsergebnis.
Rechtsbehelfsbelehrung:
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Statthafter Rechtsbehelf: Sofortige Beschwerde / Erinnerung.
Einzulegen: Amtsgericht Chemnitz
Postanschrift: Postfach 524, 09005 Chemnitz
Besucheradresse: Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz
in Verfahren, die vor dem 1.3.2012 beantragt worden sind, auch: Landgericht Chemnitz, Hohe Straße 19 / 23, 09112 Chemnitz
Form:
Einreichung einer Rechtsbehelfsschrift; sie muss enthalten die Bezeichnung dieses Beschlusses (Datum, Aktenzeichen) und die Erklärung, dass dagegen der zulässige Rechtsbehelf (Beschwerde / Erinnerung) eingelegt wird. Die Beschwerde / Erinnerung kann auch durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle eingelegt werden.
Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente nur über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach; nähere Informationen unter www.egvp.de.
Die Beschwerde/Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen
Informationen hierzu können über das Internetportal www.justiz.de/elektronischer_rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden.
Frist:
Zwei Wochen. Die Frist beginnt mit der Beschlusszustellung. Im Falle der Inlandszustellung durch Aufgabe zur Post gilt der Beschluss drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt (bzw. zwei Wochen bei Auslandszustellung). Daneben genügt die öffentliche - auch auszugsweise - Bekanntmachung dieses Beschlusses im Internet www.insolvenzbekanntmachungen.de zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die Insolvenzordnung neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt. Die Bekanntmachung gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 504 IN 1887/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Leuteritz Anlagenbau GmbH, vertr. d. d. GF Leipziger Straße 37 c, 09322 Penig, Amtsgericht Chemnitz , HRB 1657
vertreten durch den Geschäftsführer Paul Schuschan
wurde am 23.10.2024 die Regelvergütung de…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 504 IN 1887/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Leuteritz Anlagenbau GmbH, vertr. d. d. GF Leipziger Straße 37 c, 09322 Penig, Amtsgericht Chemnitz , HRB 1657
vertreten durch den Geschäftsführer Paul Schuschan
wurde am 23.10.2024 die Regelvergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters gemäß § 11 InsVV sowie Zuschläge nach § 10 i. V. m. § 3 InsVV und Auslagen nach § 8 InsVV sowie Umsatzsteuer gemäß § 7 InsVV festgesetzt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
|
Statthafter Rechtsbehelf: Sofortige Beschwerde / Erinnerung.
Einzulegen: Amtsgericht Chemnitz
Postanschrift: Postfach 524, 09005 Chemnitz
Besucheradresse: Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz
in Verfahren, die vor dem 1.3.2012 beantragt worden sind, auch: Landgericht Chemnitz, Hohe Straße 19 / 23, 09112 Chemnitz
Form:
Einreichung einer Rechtsbehelfsschrift; sie muss enthalten die Bezeichnung dieses Beschlusses (Datum, Aktenzeichen) und die Erklärung, dass dagegen der zulässige Rechtsbehelf (Beschwerde / Erinnerung) eingelegt wird. Die Beschwerde / Erinnerung kann auch durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle eingelegt werden.
Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente nur über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach; nähere Informationen unter www.egvp.de.
Die Beschwerde/Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen
Informationen hierzu können über das Internetportal www.justiz.de/elektronischer_rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden.
Frist:
Zwei Wochen. Die Frist beginnt mit der Beschlusszustellung. Im Falle der Inlandszustellung durch Aufgabe zur Post gilt der Beschluss drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt (bzw. zwei Wochen bei Auslandszustellung). Daneben genügt die öffentliche - auch auszugsweise - Bekanntmachung dieses Beschlusses im Internet www.insolvenzbekanntmachungen.de zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die Insolvenzordnung neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt. Die Bekanntmachung gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind.
Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch die Verfahrensbeteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichtes eingesehen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 504 IN 1887/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Leuteritz Anlagenbau GmbH, vertr. d. d. GF Leipziger Straße 37 c, 09322 Penig, Amtsgericht Chemnitz , HRB 1657
vertreten durch den Geschäftsführer Paul Schuschan
wurde am 14.08.2026 die Regelvergütung de…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 504 IN 1887/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Leuteritz Anlagenbau GmbH, vertr. d. d. GF Leipziger Straße 37 c, 09322 Penig, Amtsgericht Chemnitz , HRB 1657
vertreten durch den Geschäftsführer Paul Schuschan
wurde am 14.08.2026 die Regelvergütung des Insolvenzverwalters gemäß § 2 Abs. 1 InsVV nebst einem Zuschlag in Höhe von 68 % gemäß 3 InsVV sowie einer Mehrvergütung nach § 1 Abs. 2 Nr. 1 InsVV und Auslagen nach § 8 InsVV sowie Umsatzsteuer gemäß § 7 InsVV festgesetzt.
Rechtsbehelfsbelehrung
Statthafter Rechtsbehelf: Sofortige Beschwerde / Erinnerung.
Einzulegen: Amtsgericht Chemnitz
Postanschrift: Postfach 524, 09005 Chemnitz
Besucheradresse: Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz
in Verfahren, die vor dem 1.3.2012 beantragt worden sind, auch: Landgericht Chemnitz, Hohe Straße 19 / 23, 09112 Chemnitz
Form:
Einreichung einer Rechtsbehelfsschrift; sie muss enthalten die Bezeichnung dieses Beschlusses (Datum, Aktenzeichen) und die Erklärung, dass dagegen der zulässige Rechtsbehelf (Beschwerde / Erinnerung) eingelegt wird. Die Beschwerde / Erinnerung kann auch durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle eingelegt werden.
Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente nur über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach; nähere Informationen unter www.egvp.de.
Die Beschwerde/Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen
Informationen hierzu können über das Internetportal www.justiz.de/elektronischer_rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden.
Frist:
Zwei Wochen. Die Frist beginnt mit der Beschlusszustellung. Im Falle der Inlandszustellung durch Aufgabe zur Post gilt der Beschluss vier Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt (bzw. zwei Wochen bei Auslandszustellung). Daneben genügt die öffentliche - auch auszugsweise - Bekanntmachung dieses Beschlusses im Internet www.insolvenzbekanntmachungen.de zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die Insolvenzordnung neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt. Die Bekanntmachung gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind.
Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch die Verfahrensbeteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichtes eingesehen werden.
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