Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Levl Energy GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Stuttgart HRB 792697
EUID
DEB8534.HRB792697
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Stuttgart - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
9 IN 764/25
Phase
Forderungsanmeldung
Termine & Fristen
Prüfungstermin
24.09.2026
Widerspruchsfrist
30.11.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Levl Energy GmbH ist eröffnet. Die Prüfung der bis zum 24.09.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren. Den Beteiligten wird Gelegenheit gegeben, bis zum 30.11.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Nach Ablauf dieser Frist werden die Forderungen geprüft; gegen diejenigen, bei denen kein Widerspruch erhoben wurde, gelten sie als festgestellt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 764/25
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Levl Energy GmbH, Birkenwaldstraße 34, 70191 Stuttgart, vertreten durch die Geschäftsführer Marco Batschkowski und Hauke Lapschies
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 792697
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Recht…
9 IN 764/25
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Levl Energy GmbH, Birkenwaldstraße 34, 70191 Stuttgart, vertreten durch die Geschäftsführer Marco Batschkowski und Hauke Lapschies
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 792697
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Möhrle Happ Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Brandstwiete 3, 20457 Hamburg, Gz.: 335837
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1. Die Prüfung der bis 24.09.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 18-21 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 30.11.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Stuttgart - Insolvenzgericht - 24.09.2026
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