Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
LGS Reitplatzbau GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Hellenthalstraße 5, 47661 Issum
Handelsregister
Amtsgericht Kleve HRB 8885
EUID
DER1304.HRB8885
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Kleve
Aktenzeichen
49 IN 74/24
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
06.01.2025 , 13:41 Uhr
Anzeige Masseunzulänglichkeit
24.11.2025
Gegenstand des Unternehmens
Der Bau von Reitplätzen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der LGS Reitplatzbau GmbH, Hellenthalstraße 5, 47661 Issum, wurde vom Amtsgericht Kleve unter dem Aktenzeichen 49 IN 74/24 behandelt. Am 28.03.2025 wurden zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse vorläufige Maßnahmen angeordnet. Dabei wurde die Rechtsanwältin Natascha Habura als vorläufige Insolvenzverwalterin bestellt und zusätzlich ermächtigt, bestimmte Verbindlichkeiten im Rahmen des laufenden Geschäftsbetriebs zu begründen. Am 24.11.2025 ist bei Gericht die Anzeige der Insolvenzverwalterin eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO). Gegen den Beschluss vom 28.03.2025 steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde zu.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der LGS Reitplatzbau GmbH, Hellenthalstraße 5, 47661 Issum, wurde vom Amtsgericht Kleve unter dem Aktenzeichen 49 IN 74/24 behandelt. Am 06.01.2025 wurden vorläufige Maßnahmen angeordnet und die Rechtsanwältin Natascha Habura zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt. Mit Wi…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der LGS Reitplatzbau GmbH, Hellenthalstraße 5, 47661 Issum, wurde vom Amtsgericht Kleve unter dem Aktenzeichen 49 IN 74/24 behandelt. Am 06.01.2025 wurden vorläufige Maßnahmen angeordnet und die Rechtsanwältin Natascha Habura zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt. Mit Wirkung vom selben Tag sind Verfügungen der Schuldnerin über Vermögensgegenstände nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Verwalterin wirksam, Zahlungen an die Schuldnerin sind untersagt und Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wurden einstweilen eingestellt. Die vorläufige Insolvenzverwalterin erhielt die Ermächtigung, bestimmte Verbindlichkeiten im Rahmen des laufenden Verfahrens zu begründen, darunter Forderungen für Buchhaltung, Bewertung, Telekommunikation und Stromversorgung in Höhe von insgesamt 7.500,00 Euro. Am 24.11.2025 ist bei Gericht die Anzeige der Insolvenzverwalterin eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO). Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 49 IN 74/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 8885 eingetragenenLGS Reitplatzbau GmbH, Hellenthalstraße 5, 47661 Issum, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Goran Garic, Hellenthalstraße 7, 47661 Issum
ist…
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 49 IN 74/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 8885 eingetragenenLGS Reitplatzbau GmbH, Hellenthalstraße 5, 47661 Issum, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Goran Garic, Hellenthalstraße 7, 47661 Issum
ist am 24.11.2025 bei Gericht die Anzeige der Insolvenzverwalterin eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
49 IN 74/24
Amtsgericht Kleve, 24.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 49 IN 74/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 8885 eingetragenen LGS Reitplatzbau GmbH, Hellenthalstraße 5, 47661 Issum, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Goran Garic, Hellenthalstraße 7, 4766…
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 49 IN 74/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 8885 eingetragenen LGS Reitplatzbau GmbH, Hellenthalstraße 5, 47661 Issum, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Goran Garic, Hellenthalstraße 7, 47661 Issum
Geschäftszweig: Der Bau von Reitplätzen
wird zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse angeordnet (§§ 21, 22 InsO):
Die vorläufige Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Natascha Habura, Johannstraße 37, 40476 Düsseldorf wird zusätzlich ermächtigt, Verbindlichkeiten zu Lasten der späteren Insolvenzmasse im Sinne von § 55 Abs. 2 InsO in den Geschäftsbereichen "Telekommunikation, Strom- und Gasversorgung, Buchhaltung sowie Bewertungstätigkeiten" zu begründen für
FR Financial Reporting GmbH Buchhaltung € 1.500,00
IVG mbH & Co KG Bewertung AV € 3.000,00
Telekom Deutschland € 1.500,00
EOn Deutschland Stromversorgung € 1.500,00
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 21 Abs. 1 Satz 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve
schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Kleve eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr: Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
49 IN 74/24
Amtsgericht Kleve, 28.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 49 IN 74/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 8885 eingetragenen LGS Reitplatzbau GmbH, Hellenthalstraße 5, 47661 Issum, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Goran Garic, Hellenthalstraße 7, 4766…
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 49 IN 74/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 8885 eingetragenen LGS Reitplatzbau GmbH, Hellenthalstraße 5, 47661 Issum, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Goran Garic, Hellenthalstraße 7, 47661 Issum
Geschäftszweig: Der Bau von Reitplätzen
ist am 06.01.2025, um 13:41 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Natascha Habura, Johannstraße 37, 40476 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
49 IN 74/24
Amtsgericht Kleve, 06.01.2025
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