Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Li, Shuailin
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Hessen
Handelsregister
Amtsgericht Frankfurt am Main HRA 46099
EUID
DEM1201.HRA46099
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 747/26 C-12-
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
03.08.2026 , 14:00 Uhr
Feststellung Erledigung der Hauptsache
17.09.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Antragsverfahren über das Vermögen des Shuailin Li, beschränkt auf das übergegangene Vermögen der Chinesisches Restaurant Wangfu UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, ist am 03.08.2026 die Anordnung der vorläufigen Verwaltung des Vermögens des Schuldners erfolgt. Zugleich ist zur vorläufigen Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Dr. Kerstin Becker bestellt worden. Verfügungen des Schuldners sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen von Shuailin Li, beschränkt auf das übergegangene Vermögen der Chinesisches Restaurant Wangfu UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, ist Gegenstand zweier Bekanntmachungen des Amtsgerichts Frankfurt am Main. Am 03.08.2026 wurde die Anordnung der vorläufigen Verwaltung des Vermögens d…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen von Shuailin Li, beschränkt auf das übergegangene Vermögen der Chinesisches Restaurant Wangfu UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, ist Gegenstand zweier Bekanntmachungen des Amtsgerichts Frankfurt am Main. Am 03.08.2026 wurde die Anordnung der vorläufigen Verwaltung des Vermögens des Schuldners getroffen und Rechtsanwältin Dr. Kerstin Becker zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt. Verfügungen des Schuldners bedürfen ihrer Zustimmung. Ein früherer Antrag der AOK Hessen vom 03.06.2026 auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens war begründet, da die Forderung durch Zahlung des Antragsgegners beglichen wurde. Das Gericht hat daraufhin am 17.09.2026 festgestellt, dass die Hauptsache erledigt ist. Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner. Der Gegenstandswert wurde auf EUR 7.316,17 festgesetzt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 747/26 C-12-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des Shuailin Li, geb. am 11.02.1986, zuletzt: Am Weißenberg 1, 60437 Frankfurt am Main, zz. unbekannten Aufenthalts, - beschränkt auf das übergegangene Vermögen der Chinesisches Restaurant Wangfu UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG - (AG Frankfurt am …
810 IN 747/26 C-12-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des Shuailin Li, geb. am 11.02.1986, zuletzt: Am Weißenberg 1, 60437 Frankfurt am Main, zz. unbekannten Aufenthalts, - beschränkt auf das übergegangene Vermögen der Chinesisches Restaurant Wangfu UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG - (AG Frankfurt am Main, HRA 46099), ist am 03.08.2026 um 14:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens des Schuldners angeordnet worden. Verfügungen des Schuldners sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Dr. Kerstin Becker, Trakehner Straße 7-9 /Gebäude B, 60487 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 71 67 99 80, Fax: 069/ 71 67 99 88 8, E-Mail: info@becker-krueger.de, Internet: www.becker-krueger.de bestellt worden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 03.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Frankfurt am Main, 17.09.2026
- Insolvenzgericht -
810 IN 939/26 C-12-
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzantragsverfahren
AOK Hessen, Gernsheimer Straße 43, 64521 Groß-Gerau,
- Antragstellerin -
g e g e n
Shuailin Li, geboren am 11.02.1986, letzte bekannte Anschrift: Am Weißberg 1, 60437 Frankfurt am Main, …
Amtsgericht Frankfurt am Main, 17.09.2026
- Insolvenzgericht -
810 IN 939/26 C-12-
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzantragsverfahren
AOK Hessen, Gernsheimer Straße 43, 64521 Groß-Gerau,
- Antragstellerin -
g e g e n
Shuailin Li, geboren am 11.02.1986, letzte bekannte Anschrift: Am Weißberg 1, 60437 Frankfurt am Main, - beschränkt auf das übergegangene Vermögen der Chinesisches Restaurant Wangfu UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG - (AG Frankfurt am Main, HRA 46099),
- Antragsgegner -
Es wird festgestellt, dass die Hauptsache erledigt ist.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner.
Der Gegenstandswert wird festgesetzt auf EUR 7.316,17.
G r ü n d e :
Durch zulässigen Antrag vom 03.06.2026 hat die Antragstellerin die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Antragsgegners beantragt.
Die Forderung ist durch Zahlung beglichen worden. Die Antragstellerin hat die Erledigung der Hauptsache erklärt. Der Antragsgegner konnte zu der Erledigung nicht angehört werden, da er von seiner letzten Meldeanschrift nach unbekannt verzogen ist.
Das Gericht hat danach über die Erklärung der Erledigung der Hauptsache zu entscheiden, an der die Antragstellerin wegen der Kosten des Verfahrens ein rechtliches Interesse hat.
Der Antrag war bis zur Erfüllung der Forderung zulässig und begründet, so dass die Erledigung der Hauptsache festzustellen war.
Das Gericht hat noch lediglich über die Kosten des Verfahrens zu entscheiden. Die Entscheidung richtet sich nach der Vorschrift des § 91 ZPO, weil dem Antragsgegner mangels zustellfähiger Anschrift kein rechtliches Gehör zu der Erledigungserklärung eingeräumt werden konnte.
Die Kosten des Verfahrens sind dem Antragsgegner aufzuerlegen. Er hat Einwendungen gegen den Grund und die Höhe der Forderung nicht erhoben, sondern diese vielmehr durch die Zahlung anerkannt. Damit ist eingeräumt, dass der Antrag zur Zeit der Antragstellung zulässig und begründet gewesen ist.
Die Entscheidung hinsichtlich des Gegenstandswertes richtet sich nach der Höhe der dem Antrag zugrunde liegenden Forderung.
Rechtsmittelbelehrung
Die Kostenentscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen und ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 € und der Wert des Beschwerdegegenstandes in der Hauptsache 1.000 € übersteigt. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Frankfurt am Main ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Frankfurt am Main eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 300,-EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Frankfurt am Main an. Die Beschwerde soll begründet werden.
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