Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Libelli GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein HRA 61889
EUID
DET3104V.HRA61889
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Neustadt a. d. Wstr.
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Stephan Haspel
Adresse
Hermann-Staudinger-Str. 2, 76829 Landau in der Pfalz
Telefon
06341/51020
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
31.03.2026 , 08:00 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Libelli GmbH & Co. KG ist am 31.03.2026 um 08.00 Uhr mit der Anordnung der vorläufigen Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin durch das Amtsgericht Neustadt a.d.Wstr. fortgeschritten. Mit dieser Maßnahme sind Verfügungen der Schuldnerin nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, Leistungen nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu erbringen. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Stephan Haspel bestellt worden. Gegen die Entscheidung kann die Antragstellerin innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen ab Zustellung oder Verkündung sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Neustadt a.d.Wstr. einlegen. Die Frist beginnt bei öffentlicher Bekanntmachung zwei Tage nach der Veröffentlichung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 29/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Libelli GmbH & Co. KG, Fritz-Karl-Henkel-Str. 13, 67454 Haßloch (AG Ludwigshafen am Rhein, HRA 61889), vertr. d.: 1. Libelli Holding GmbH, 67454 Haßloch, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Aidin Airomlu, Woogstr. 18, 67547 Worms, (…
1 IN 29/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Libelli GmbH & Co. KG, Fritz-Karl-Henkel-Str. 13, 67454 Haßloch (AG Ludwigshafen am Rhein, HRA 61889), vertr. d.: 1. Libelli Holding GmbH, 67454 Haßloch, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Aidin Airomlu, Woogstr. 18, 67547 Worms, (Geschäftsführer), 1.2. Lars Stevenson, Westring 10, 67269 Grünstadt, (Geschäftsführer), ist am 31.03.2026 um 08.00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Stephan Haspel, Hermann-Staudinger-Str. 2, 76829 Landau in der Pfalz, Tel.: 06341/51020, Fax: 06341/510229, E-Mail: info@rahaspel.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Neustadt a.d.Wstr., Robert-Stolz-Straße 20, 67433 Neustadt a.d.Wstr. einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Neustadt a. d. Wstr., 30.03.2026
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