Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Licher Systembau GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Handelsregister
Amtsgericht Gießen HRB 10746
EUID
DEM1406.HRB10746
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Gießen
Aktenzeichen
6 IN 164/26
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Robert Schiller
Adresse
Lahnstraße 1, 35398 Gießen
Telefon
0641/9829218
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
06.10.2026 , 09:23 Uhr
Forderungsanmeldefrist
30.11.2026
Prüfungstermin
21.12.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Licher Systembau GmbH mit Sitz in Lich ist am 06.10.2026 um 09:23 Uhr durch das Amtsgericht Gießen eröffnet worden. Als Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Robert Schiller aus Gießen bestellt. Gläubiger sind aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 30.11.2026 schriftlich bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Sicherungsrechte an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin sind gegenüber dem Insolvenzverwalter mitzuteilen, und Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin sind an diesen zu erfüllen. Das Verfahren wird gemäß § 5 Abs. 2 S. 1 InsO schriftlich durchgeführt. Der Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 21.12.2026. Bis zu diesem Termin müssen Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie bestimmte Anträge, wie die Wahl eines anderen Insolvenzverwalters oder die Entscheidung über die Fortführung des Geschäftsbetriebes, schriftlich bei dem Insolvenzgericht eingegangen sein. Die Insolvenztabelle und die Anmeldungen werden innerhalb der gesetzlichen Fristen auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht niedergelegt. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt. Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 164/26 :
Über das Vermögen der
Licher Systembau GmbH, Am Schäferling 11, 35423 Lich (AG Gießen , HRB 10746), vertr. d.: Richard Knaub, Am Schäferling 11, 35423 Lich, (Geschäftsführer),
ist am 06.10.2026 um 09:23 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Re…
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 164/26 :
Über das Vermögen der
Licher Systembau GmbH, Am Schäferling 11, 35423 Lich (AG Gießen , HRB 10746), vertr. d.: Richard Knaub, Am Schäferling 11, 35423 Lich, (Geschäftsführer),
ist am 06.10.2026 um 09:23 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Robert Schiller, Lahnstraße 1, 35398 Gießen, Tel.: 0641/9829218, Fax: 0641/9829216, E-Mail: insolvenzverwaltung@mtjz.de .
Insolvenzforderungen sind bis zum 30.11.2026 unter Beachtung des § 174 InsO bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin sind gegenüber dem Insolvenzverwalter mitzuteilen, Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin sind an den Insolvenzverwalter zu erfüllen (§ 28 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 S. 1 InsO.
Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 21.12.2026. Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie folgende Anträge müssen bis zu diesem Termin schriftlich bei dem Insolvenzgericht eingegangen sein:
- Wirksamkeit der Erklärung des Insolvenzverwalters über die Freigabe der schuldnerischen selbständigen Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO)
- Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
- Umfang der Zwischenrechnungslegung des Insolvenzverwalters (§ 66 Abs. 3 InsO)
- Wahl bzw. Beibehaltung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
- Gewährung von Unterhalt aus der Masse (§§ 100, 101 InsO)
- Bestimmung zur Hinterlegung oder Anlegung der Insolvenzmasse (§ 149 InsO)
- Entscheidung über die Fortführung des Geschäftsbetriebes sowie Beauftragung des Insolvenzverwalters zur Ausarbeitung eines Insolvenzplanes (§ 157 InsO)
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert
- Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO)
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO)
Ist die Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig bzw. werden bis zum Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben, gilt die Zustimmung hinsichtlich der Beschlussfassung nach § 160 InsO als erteilt.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungen werden innerhalb der gesetzlichen Fristen des § 175 Abs. 1 S. 2 InsO auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt, § 179 Abs. 3 S. 3 InsO.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Gießen, den 06.10.2026
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