Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Lichtblick UG (haftungsbeschränkt) i.L.
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Adresse
Dorfstraße 34, 39539 Havelberg OT Nitzow
Handelsregister
Amtsgericht Stendal HRB 18923
EUID
DEW1215.HRB18923
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Stendal - Insolvenzabteilung
Aktenzeichen
7 IN 46/23
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Suwiang Plianbunchu
Rolle
Liquidatorin
Adresse
Dorfstraße 34, 39539 Hansestadt Havelberg
Termine & Fristen
Aufhebung
13.05.2026
Gegenstand des Unternehmens
Organisation und Betreuung von Veranstaltungen aller Art.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lichtblick UG (haftungsbeschränkt) i.L. ist am 13.05.2026 aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist. Das Verfahren wurde vom Amtsgericht Stendal geführt. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Erinnerung eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7 IN 46/23: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lichtblick UG (haftungsbeschränkt) i.L., Dorfstraße 34, 39539 Hansestadt Havelberg (AG Stendal, HRB 18923), vertr. d.: 1. Suwiang Plianbunchu, Dorfstraße 34, 39539 Hansestadt Havelberg, (Liquidatorin), ist am 13.05.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die …
7 IN 46/23: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lichtblick UG (haftungsbeschränkt) i.L., Dorfstraße 34, 39539 Hansestadt Havelberg (AG Stendal, HRB 18923), vertr. d.: 1. Suwiang Plianbunchu, Dorfstraße 34, 39539 Hansestadt Havelberg, (Liquidatorin), ist am 13.05.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Stendal - Insolvenzabteilung -, Scharnhorststraße 40, 39576 Hansestadt Stendal, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1160135924133-000003203 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Stendal - Insolvenzabteilung -, Scharnhorststraße 40, 39576 Hansestadt Stendal, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1160135924133-000003203 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Stendal, 13.05.2026
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