Einstellung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRA 5049
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Lichtkaufhaus GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Siegburg HRA 5049
EUID
DER3208.HRA5049
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bonn
Aktenzeichen
97 IN 205/18
Phase
Einstellung des Verfahrens
Termine & Fristen
Prüfungstermin
01.09.2026
Fristende Stellungnahme
17.11.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Bonn hat in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lichtkaufhaus GmbH & Co. KG angeordnet, dass die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden. Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist auf den 01.09.2026 festgelegt. Bis zu diesem Datum muss ein schriftlicher Widerspruch gegen zu prüfende Forderungen bei Gericht eingehen. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen sowie die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn niedergelegt. Gegen den Beschluss steht demjenigen, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind, der Rechtsbehelf der Erinnerung gemäß § 11 Abs. 2 RPflG zu. Die Frist für die Einlegung der Erinnerung beträgt zwei Wochen ab Zustellung.
Originalbekanntmachung · Einstellung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lichtkaufhaus GmbH & Co. KG ist beim Amtsgericht Bonn unter dem Aktenzeichen 97 IN 205/18 anhängig. Der Schuldner ist im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRA 5049 eingetragen. Die persönlich haftende Gesellschafterin ist die Lichtkaufhaus Verwaltungs-GmbH GmbH…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lichtkaufhaus GmbH & Co. KG ist beim Amtsgericht Bonn unter dem Aktenzeichen 97 IN 205/18 anhängig. Der Schuldner ist im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRA 5049 eingetragen. Die persönlich haftende Gesellschafterin ist die Lichtkaufhaus Verwaltungs-GmbH GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Wilhelm Josef Behr und Barbara Behr. Im Verfahrensverlauf hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt. Nach Anzeige des Insolvenzverwalters betrugen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 148.307,88 EUR, wofür ein Verteilungsbetrag von 3.351,42 EUR zur Verfügung stand. Später wurde angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 - 210 InsO), woraufhin die Vollstreckung wegen einer Masseverbindlichkeit unzulässig ist. Die Beteiligten erhielten Gelegenheit, bis zum 17.11.2026 im schriftlichen Verfahren zur Anzeige der Masseunzulänglichkeit und Einstellung des Verfahrens (§ 211 InsO), zur Erörterung der Schlussrechnung sowie zum Vergütungsantrag Stellung zu nehmen. Ein früherer Termin für die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen war der 01.09.2026.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 97 IN 205/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRA 5049 eingetragenen Lichtkaufhaus GmbH & Co. KG, Lindenstr. 84, 53721 Siegburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister d…
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 97 IN 205/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRA 5049 eingetragenen Lichtkaufhaus GmbH & Co. KG, Lindenstr. 84, 53721 Siegburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 10198 eingetragene Lichtkaufhaus Verwaltungs-GmbH GmbH, Lindenstr. 84, 53721 Siegburg, diese vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Wilhelm Josef Behr, Adalbert-Stifter-Str. 19, 53721 Siegburg, und Frau Barbara Behr, Bornschlade 32, 53797 Lohmar,
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 01.09.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. W 1.20 a Wilhelmbau niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bonn eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
97 IN 205/18
Amtsgericht Bonn, 01.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 97 IN 205/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRA 5049 eingetragenen Lichtkaufhaus GmbH & Co. KG, Lindenstr. 84, 53721 Siegburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister d…
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 97 IN 205/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRA 5049 eingetragenen Lichtkaufhaus GmbH & Co. KG, Lindenstr. 84, 53721 Siegburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 10198 eingetragene Lichtkaufhaus Verwaltungs-GmbH GmbH, Lindenstr. 84, 53721 Siegburg, diese vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Wilhelm Josef Behr, Adalbert-Stifter-Str. 19, 53721 Siegburg, und Frau Barbara Behr, Bornschlade 32, 53797 Lohmar,
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 148.307,88 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 3.351,42 EUR zur Verfügung. Hiervon in Abzug zu bringen sind gegebenenfalls restliche Masseverbindlichkeiten. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. W 2.28 (Wilhelmbau) zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
97 IN 205/18
Amtsgericht Bonn, 18.09.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 97 IN 205/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRA 5049 eingetragenen Lichtkaufhaus GmbH & Co. KG, Lindenstr. 84, 53721 Siegburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister d…
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 97 IN 205/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRA 5049 eingetragenen Lichtkaufhaus GmbH & Co. KG, Lindenstr. 84, 53721 Siegburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 10198 eingetragene Lichtkaufhaus Verwaltungs-GmbH GmbH, Lindenstr. 84, 53721 Siegburg, diese vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Wilhelm Josef Behr, Im Kochstor 19, 53773 Hennef, und Frau Barbara Behr, Bornschlade 32, 53797 Lohmar,
ist am 05.08.2019 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 - 210 InsO). Seither ist die Vollstreckung wegen einer Masseverbindlichkeit im Sinne des § 209 Abs. 1 Nr. 3 InsO unzulässig (§ 210 InsO). Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
17.11.2026
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Anzeige der Masseunzulänglichkeit und Einstellung des Verfahrens (§ 211 InsO);
- zur Erörterung der Schlussrechnung des Verwalters;
- zum Vergütungsantrag des Verwalters;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
Das Verzeichnis der Massegläubiger sowie das Schlussverzeichnis liegen mit der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters und dem gerichtlichen Prüfvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. W 2.28 (Wilhelmbau) aus.
97 IN 205/18
Amtsgericht Bonn, 17.09.2026
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.