Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
liebdich in Düsseldorf 1 GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Graf-Adolf-Straße 43, 40210 Düsseldorf
Handelsregister
Amtsgericht Aachen HRB 28352
EUID
DER3101.HRB28352
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
503 IN 271/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Annamia Beyer
Adresse
Mühlenstraße 36, 40213 Düsseldorf
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
29.12.2025 , 13:23 Uhr
Eröffnung
09.04.2026 , 09:07 Uhr
Forderungsanmeldefrist
21.05.2026
Prüfungstermin
11.06.2026
Gegenstand des Unternehmens
Betreiben von Beauty- und Wellness-Studios: Die Gesellschaft betreibt Beauty- und Wellness-Studios und bietet verschiedene Dienstleistungen wie Schönheitsbehandlungen, Kosmetikbehandlungen und verwandte Services an. Verkauf und Anwendung dienstleistungsnaher Produkte: Die Gesellschaft ist berechtigt, dienstleistungsnahe Produkte, darunter Beauty- und Wellness-Produkte, zu vertreiben und anzuwenden. Hierzu zählen auch der Verkauf von Nahrungsergänzungsmitteln sowie anderer ergänzender Produkte. Erbringung ergänzender Dienstleistungen: Der Gegenstand umfasst ebenfalls die Erbringung von ergänzenden Dienstleistungen im Bereich Beauty und Wellness, wie Schulungen, Beratungen und weiteren Services zur Förderung von Schönheit, Wohlbefinden und Gesundheit.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der liebdich in Düsseldorf 1 GmbH ist am 09.04.2026 um 09:07 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Antrag der Schuldnerin war am 16.12.2025 bei Gericht eingegangen. Vorläufige Maßnahmen waren bereits am 29.12.2025 angeordnet worden, wobei Rechtsanwältin Annamia Beyer zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt wurde. Im Eröffnungsbeschluss ist Rechtsanwältin Annamia Beyer zur endgültigen Insolvenzverwalterin ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endet am 21.05.2026. Auf die Durchführung eines Berichtstermins wird verzichtet. Der Stichtag für den Prüfungstermin und die erste Gläubigerversammlung ist der 11.06.2026. Die Tabelle mit den Forderungen wird ab dem 28.05.2026 zur Einsicht niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch gegen Forderungen muss spätestens am 11.06.2026 bei Gericht eingehen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 271/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 28352 eingetragenen liebdich in Düsseldorf 1 GmbH, Graf-Adolf-Straße 43, 40210 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Bücken,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit un…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 271/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 28352 eingetragenen liebdich in Düsseldorf 1 GmbH, Graf-Adolf-Straße 43, 40210 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Bücken,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 09.04.2026, um 09:07 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 16.12.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Rechtsanwältin Annamia Beyer, Mühlenstraße 36, 40213 Düsseldorf.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 21.05.2026 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Auf die Durchführung eines Berichtstermins wird gemäß § 29 Abs. 2 S. 2 InsO verzichtet.
Stichtag, der dem Prüfungstermin (§§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 11.06.2026.
Dieser Termin entspricht zugleich dem Termin der ersten Gläubigerversammlung. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person der Insolvenzverwalterin,
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens ab dem 28.05.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.339 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
503 IN 271/25
Düsseldorf, 09.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 271/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 28352 eingetragenen liebdich in Düsseldorf 1 GmbH, Graf-Adolf-Straße 43, 40210 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Bücke…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 271/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 28352 eingetragenen liebdich in Düsseldorf 1 GmbH, Graf-Adolf-Straße 43, 40210 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Bücken,
ist am 29.12.2025, um 13:23 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Annamia Beyer, Mühlenstraße 36, 40213 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
503 IN 271/25
Amtsgericht Düsseldorf, 29.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 271/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 28352 eingetragenen liebdich in Düsseldorf 1 GmbH, Graf-Adolf-Straße 43, 40210 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Bücken,
ist am …
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 271/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 28352 eingetragenen liebdich in Düsseldorf 1 GmbH, Graf-Adolf-Straße 43, 40210 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Bücken,
ist am 20.07.2026 bei Gericht die Anzeige der Insolvenzverwalterin eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
503 IN 271/25
Amtsgericht Düsseldorf, 22.07.2026
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