Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Lifecare Germany GmbH i. L.
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Dr.-Maria-Hopf-Straße 1, 55128 Mainz
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Mainz HRB 50759
EUID
DET2304V.HRB50759
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Mainz
Aktenzeichen
138/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Hans-W. Goetsch
Kanzlei
BGP Insolvenzverwalter
Adresse
Kaiserstraße 39, 55116 Mainz
Telefon
06131/3337960
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
02.07.2026 , 09:15 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Die Entwicklung, die Produktion und die Vermarktung von Medizinprodukten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Verfahren über das Vermögen der Lifecare Germany GmbH i. L. ist am 02.07.2026 um 09:15 Uhr die Anordnung der vorläufigen Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin erfolgt. Verfügungen der Antragstellerin bedürfen der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Hans-W. Goetsch bestellt worden. Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten. Gegen die Entscheidung kann die Antragstellerin sowie gegebenenfalls Gläubiger innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen ab Zustellung oder Verkündung mit sofortiger Beschwerde vorgehen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
280 IN 138/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Lifecare Germany GmbH i. L., vertr. d. d. Liquidator Joachim Holter, Dr.-Maria-Hopf-Str. 1, 55128 Mainz (AG Mainz, HRB 50759), ist am 02.07.2026 um 09:15 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen …
280 IN 138/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Lifecare Germany GmbH i. L., vertr. d. d. Liquidator Joachim Holter, Dr.-Maria-Hopf-Str. 1, 55128 Mainz (AG Mainz, HRB 50759), ist am 02.07.2026 um 09:15 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Hans-W. Goetsch, c/o BGP Insolvenzverwalter, Kaiserstraße 39, 55116 Mainz, Tel.: 06131/3337960, Fax: 06131/3337961, E-Mail: mail@bgp-insol.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Mainz, Diether-von-Isenburg-Straße, 55116 Mainz einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Mainz, 02.07.2026
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