Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Gull Markt GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Große Bleiche 1, 55116 Mainz
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Mainz HRB 53215
Stammkapital
25.000,00 EUR
EUID
DET2304V.HRB53215
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Mainz
Aktenzeichen
280 IN 104/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
02.07.2026 , 09:00 Uhr
Aufhebung vorläufiger Maßnahmen
27.07.2026
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
11.09.2026 , 11:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Großhandel, Einzelhandel sowie Im- und Export von Konsumgütern des täglichen Bedarfs.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Handel
Subbranche
Großhandel
Geschäftstätigkeit
Großhandel, Einzelhandel sowie Im- und Export von Konsumgütern des täglichen Bedarfs
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Gull Markt GmbH ist am 02.07.2026 mit der Anordnung der vorläufigen Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin durch das Amtsgericht Mainz fortgesetzt worden. Mit dieser Maßnahme sind Verfügungen der Schuldnerin nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Johannes Hancke bestellt worden. Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, Leistungen nur unter Beachtung des Beschlusses zu erbringen. Gegen die Entscheidung kann die Antragsgegnerin sowie gegebenenfalls Gläubiger innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen ab Zustellung oder Verkündung sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Mainz einlegen.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Am 02.07.2026 ist im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Gull Markt GmbH die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Johannes Hancke bestellt worden. Verfügungen der Antragsgegnerin bedürfen der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwal…
Am 02.07.2026 ist im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Gull Markt GmbH die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Johannes Hancke bestellt worden. Verfügungen der Antragsgegnerin bedürfen der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters. Die Schuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten. Am 27.07.2026 ist der Beschluss über die vorläufige Verwaltung vom 02.07.2026 aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung · Vorläufige Maßnahmen
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gull Markt GmbH wurde vom Amtsgericht Mainz behandelt. Zunächst war am 02.07.2026 die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Johannes Hancke zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Dieser Beschluss ist jedoch bereits am 27.07.2026 wie…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gull Markt GmbH wurde vom Amtsgericht Mainz behandelt. Zunächst war am 02.07.2026 die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Johannes Hancke zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Dieser Beschluss ist jedoch bereits am 27.07.2026 wieder aufgehoben worden. Am 11.09.2026 wurde im Insolvenzantragsverfahren erneut die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Dr. Johannes Hancke erneut zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Das Verfahren befindet sich aktuell in der Phase der vorläufigen Maßnahmen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
280 IN 32/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Gull Markt GmbH, vertr. d. d. GF Rahim Khuja, Große Bleiche 1, 55116 Mainz (AG Mainz, HRB 53215), ist am 02.07.2026 um 09:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur m…
280 IN 32/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Gull Markt GmbH, vertr. d. d. GF Rahim Khuja, Große Bleiche 1, 55116 Mainz (AG Mainz, HRB 53215), ist am 02.07.2026 um 09:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Johannes Hancke, Kaiserstraße 39, 55116 Mainz, Tel.: 06131/3270-400, Fax: 06131/3270-409, E-Mail: mainz@hezel-hancke.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Mainz, Diether-von-Isenburg-Straße, 55116 Mainz einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Mainz, 02.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
280 IN 32/26 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gull Markt GmbH, vertr. d. d. GF Rahim Khuja, Große Bleiche 1, 55116 Mainz (AG Mainz, HRB 53215), ist am 27.07.2026 Uhr der Beschluss über die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin vom 02.07.2026 aufgehoben worden.
Amtsgericht Mainz, 27.07…
280 IN 32/26 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gull Markt GmbH, vertr. d. d. GF Rahim Khuja, Große Bleiche 1, 55116 Mainz (AG Mainz, HRB 53215), ist am 27.07.2026 Uhr der Beschluss über die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin vom 02.07.2026 aufgehoben worden.
Amtsgericht Mainz, 27.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
280 IN 104/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Gull Markt GmbH, vertr. d. d. GF Rahim Khuja, Große Bleiche 1, 55116 Mainz (AG Mainz, HRB 53215), ist am 11.09.2026 um 11:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur …
280 IN 104/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Gull Markt GmbH, vertr. d. d. GF Rahim Khuja, Große Bleiche 1, 55116 Mainz (AG Mainz, HRB 53215), ist am 11.09.2026 um 11:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Johannes Hancke, Kaiserstraße 39, 55116 Mainz, Tel.: 06131/3270-400, Fax: 06131/3270-409, E-Mail: mainz@hezel-hancke.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Mainz, Diether-von-Isenburg-Straße, 55116 Mainz einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Mainz, 11.09.2026
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