Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
LightsOn GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Augsburg HRB 28488
EUID
DED2102V.HRB28488
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
2 IN 468/24
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Michael Verken
Rolle
Sachwalter
Adresse
Pröllstraße 5, 86157 Augsburg
Telefon
+49(821)252 72-0
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
01.08.2024 , 11:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
17.09.2024
Berichtstermin
17.10.2024 , 10:00 Uhr
Prüfungstermin
17.10.2024 , 10:00 Uhr
Insolvenzplanverfahren
18.12.2025 , 13:30 Uhr
Aufhebung
15.02.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der LightsOn GmbH findet ein Verfahren zur Erörterung und Abstimmung des Insolvenzplans statt. Ein Termin zur Erörterung des Plans, zur Abstimmung sowie zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen ist für Donnerstag, den 18.12.2025, um 13:30 Uhr im Sitzungssaal 101, Am Alten Einlaß 1, 86150 Augsburg, anberaumt. Der Sachwalter ist mit der Zustellung der Ladungen und der Zusendung des Plans beauftragt. Das Verfahren ist nach rechtskräftiger Bestätigung des Insolvenzplans zum 15.02.2026 aufgehoben.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der LightsOn GmbH ist am 01.08.2024 um 11:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Es wird in Eigenverwaltung geführt, wobei Rechtsanwalt Michael Verken als Sachwalter bestellt ist. Die Forderungsanmeldung bei dem Sachwalter war bis zum 17.09.2024 mögl…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der LightsOn GmbH ist am 01.08.2024 um 11:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Es wird in Eigenverwaltung geführt, wobei Rechtsanwalt Michael Verken als Sachwalter bestellt ist. Die Forderungsanmeldung bei dem Sachwalter war bis zum 17.09.2024 möglich. Ein gemeinsamer Berichtstermin, Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung sowie Prüfungstermin fand am 17.10.2024 statt. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde ein Insolvenzplan erörtert und abgestimmt. Der Termin zur Erörterung des Insolvenzplans, der Stimmrechte der Gläubiger sowie zur Abstimmung über den Plan und die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen war am 18.12.2025 anberaumt. Das Verfahren ist nach rechtskräftiger Bestätigung des Insolvenzplans zum 15.02.2026 aufgehoben worden. Die Erfüllung des Insolvenzplans wird durch den Sachwalter überwacht.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 468/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
LightsOn GmbH, Karl-Drais-Straße 4 c, 86159 Augsburg, vertreten durch die Geschäftsführer Bretschneider Marco und Rill Volker Jürgen
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Registergericht Register-Nr.: HRB 28488
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
LECON…
2 IN 468/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
LightsOn GmbH, Karl-Drais-Straße 4 c, 86159 Augsburg, vertreten durch die Geschäftsführer Bretschneider Marco und Rill Volker Jürgen
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Registergericht Register-Nr.: HRB 28488
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
LECON RESTRUKTURIERUNG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Landsberger Straße 191, 80687 München, Gz.: LS-KK/KK-24-000158
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Das Verfahren wird nach rechtskräftiger Bestätigung des Insolvenzplans zum 15.02.2026 aufgehoben.
Die Erfüllung des Insolvenzplans wird durch den Sachwalter überwacht gem. §§ 260 Abs. 2, 284 Abs. 2 InsO.
Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 11.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 468/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
LightsOn GmbH, Karl-Drais-Straße 4 c, 86159 Augsburg, vertreten durch die Geschäftsführer Bretschneider Marco und Rill Volker Jürgen
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Registergericht Register-Nr.: HRB 28488
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
LECON…
2 IN 468/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
LightsOn GmbH, Karl-Drais-Straße 4 c, 86159 Augsburg, vertreten durch die Geschäftsführer Bretschneider Marco und Rill Volker Jürgen
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Registergericht Register-Nr.: HRB 28488
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
LECON RESTRUKTURIERUNG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Landsberger Straße 191, 80687 München, Gz.: LS-KK/KK-24-000158
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Terminsbestimmung:
Termin zur
- Erörterung des Insolvenzplans und der Stimmrechte der Gläubiger
- Abstimmung über den Insolvenzplan
- Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen
wird bestimmt auf
Donnerstag, 18.12.2025, 13:30 Uhr
Sitzungssaal 101, 1. OG, Am Alten Einlaß 1, 86150 Augsburg
Dieser Termin dient auch zur Prüfung evtl. weiterer nachträglich angemeldeter Forderungen.
Besonderer Prüfungstermin (§ 177 InsO) und Erörterungs- und Abstimmungstermin werden insoweit gem. § 236 InsO verbunden.
Die Insolvenzgläubiger, die Forderungen angemeldet haben, die etwaigen absonderungsberechtigten Gläubiger, der Sachwalter, die Schuldnerin und deren Gesellschafter werden hiermit zu diesem Termin geladen.
Mit der Ladung ist ein Abdruck des Plans übersenden.
Gemäß §§ 8 Abs. 3 analog, 4 InsO, 184 Abs. 2 ZPO wird der Sachwalter mit der Zustellung der Ladungen zum Erörterungs- und Abstimmungstermin sowie nachträglichen Prüfungstermin beauftragt sowie mit der Zusendung des Insolvenzplans an die Insolvenzgläubiger und die Gesellschafter der Schuldnerin.
Der Insolvenzplan ist mit seinen Anlagen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten niederzulegen, § 234 InsO.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können der vollständige Insolvenzplan und die eingegangenen Stellungnahmen eingesehen werden.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten über das Ergebnis des Prüfungstermins keine Benachrichtigung.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Forderungsanmeldungen und der vollständige Insolvenzplan und die eingegangenen Stellungnahmen eingesehen werden.
Die Schuldnerin ist berechtigt, einzelne Regelungen des Insolvenzplans auf Grund der Erörterung im Termin inhaltlich zu ändern. Über den geänderten Plan kann noch in demselben Termin abgestimmt werden (§ 240 InsO).
Gläubiger, die an dem Erörterungs- und Abstimmungstermin teilnehmen und über den Insolvenzplan abstimmen, werden gebeten, ein Ausweisdokument sowie bei Vertretung eine Vollmacht mitzubringen.
Die sofortige Beschwerde gegen die gerichtliche Bestätigung des Plans ist nur zulässig, wenn der Beschwerdeführer dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen hat, gegen den Plan gestimmt hat und glaubhaft macht, dass er durch den Plan wesentlich schlechtergestellt wird, als er ohne einen Plan stünde, und dass dieser Nachteil nicht durch eine Zahlung aus den in § 251 Abs. 3 InsO genannten Mitteln ausgeglichen werden kann(§ 253 Abs. 3, Abs. 2 Nrn. 1 und 2 InsO).
Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 10.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 468/24
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In dem Verfahren über den Antrag d.
LightsOn GmbH, Karl-Drais-Straße 4 c, 86159 Augsburg, vertreten durch die Geschäftsführer Bretschneider Marco und Rill Volker Jürgen
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Registergericht Register-Nr.: HRB 28488
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
LECON RESTRUKTUR…
2 IN 468/24
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In dem Verfahren über den Antrag d.
LightsOn GmbH, Karl-Drais-Straße 4 c, 86159 Augsburg, vertreten durch die Geschäftsführer Bretschneider Marco und Rill Volker Jürgen
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Registergericht Register-Nr.: HRB 28488
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
LECON RESTRUKTURIERUNG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Landsberger Straße 191, 80687 München, Gz.: LS-KK/KK-24-000158
Geschäftszweig/Beschäftigung: Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Internet und Personalberatungen
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
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1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.08.2024 um 11.00 Uhr eröffnet.
2. Es wird Eigenverwaltung angeordnet.
3. Zum Sachwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Michael Verken
Pröllstraße 5, 86157 Augsburg
Telefon: +49(821)252 72-0
Telefax: +49(821)252 72-51
Email: augsburg@anchor.eu
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 17.09.2024 bei dem Sachwalter schriftlich anzumelden.
Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen; der Sachwalter kann einen gängigen elektronischen Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat vorgeben. Der Sachwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Sachwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen.
Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
5. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Sachwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, für den Fall der Aufhebung der Eigenverwaltung die Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 272 (Aufhebung einer Eigenverwaltung), 276 (besonders bedeutsame Rechtshandlungen), 277 (Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit durch Sachwalter) und 284 (Beauftragung des Sachwalters oder des Schuldners, einen Insolvenzplan auszuarbeiten) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Donnerstag, 17.10.2024, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal 101, 1. OG, Am Alten Einlaß 1, 86150 Augsburg
Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
6. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Donnerstag, 17.10.2024, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal 101, 1. OG, Am Alten Einlaß 1, 86150 Augsburg
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
7. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Sachwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
8. Der Sachwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 22.05.2024 beim Insolvenzgericht Augsburg eingegangen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Augsburg
Am Alten Einlaß 1
86150 Augsburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 02.08.2024
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