Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Lightword Productions GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
c/o Reuter, Hald & Partner, Böblinger Straße 245, 70199 Stuttgart
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Stuttgart HRB 766754
EUID
DEB8534.HRB766754
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
3 IN 200/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Eröffnung
01.05.2024 , 08:00 Uhr
Anzeige Masseunzulänglichkeit
02.05.2024
Forderungsanmeldefrist
22.05.2024
Einsichtnahme Unterlagen
29.05.2024
Berichtstermin
12.06.2024 , 10:00 Uhr
Prüfungstermin
12.06.2024 , 10:00 Uhr
Widerspruchsfrist Ende
10.11.2025
Gegenstand des Unternehmens
Die Konzeption, Realisierung und der Vertrieb von innovativen Anwendungen oder Dienstleistungsangeboten zur Kommunikation des Evangeliums, insbesondere mittels digitaler Medien und Spieleformaten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lightword Productions GmbH ist am 01.05.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dr. Philipp Grub, ist bestellt. Im Verfahren wurde Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 Abs. 1 InsO angezeigt. Ein Berichts- und Prüfungstermin sowie ein Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung sind für den 12.0elle.2024 um 10:00 Uhr im Sitzungssaal 2008/P in Ludwigsburg anberaumt. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen endete am 22.05.2024. Für nachträglich angemeldete gewöhnliche Insolvenzforderungen erfolgt die Prüfung im schriftlichen Verfahren bis zum 03.11.2025. Gläubiger haben die Möglichkeit, bis zum 10.11.2025 Widerspruch gegen die Forderungsanmeldungen beim Insolvenzgericht zu erheben.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lightword Productions GmbH ist am 01.05.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Philipp Grub bestellt worden. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen endete am 22.05.2024. Der Berichtstermin sowie der Prüfungstermi…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lightword Productions GmbH ist am 01.05.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Philipp Grub bestellt worden. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen endete am 22.05.2024. Der Berichtstermin sowie der Prüfungstermin sind am 12.06.2024 anberaumt worden. Am 02.05.2024 hat der Insolvenzverwalter angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen für das schriftliche Verfahren festgelegt, wobei eine Widerspruchsfrist bis zum 10.11.2025 bestand. Der Antrag auf Festsetzung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters liegt vor.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 200/24
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Lightword Productions GmbH, c/o Reuter, Hald & Partner, Böblinger Straße 245, 70199 Stuttgart, vertreten durch den Geschäftsführer Amin Josua
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 766754
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächt…
3 IN 200/24
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Lightword Productions GmbH, c/o Reuter, Hald & Partner, Böblinger Straße 245, 70199 Stuttgart, vertreten durch den Geschäftsführer Amin Josua
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 766754
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Menold Bezler Partnerschaft mbB, Stresemannstraße 79, 70191 Stuttgart, Gz.: 313/2024
|
1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit am 01.05.2024 um 08.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Philipp Grub
Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart
Telefon: 0711 966890
Telefax: 0711 9668919
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 22.05.2024 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am 29.05.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Mittwoch, 12.06.2024, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal 2008/P, EG, Schorndorfer Straße 28, 71638 Ludwigsburg
Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Mittwoch, 12.06.2024, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal 2008/P, EG, Schorndorfer Straße 28, 71638 Ludwigsburg
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Ludwigsburg
Schorndorfer Straße 39
71638 Ludwigsburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zu Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenzgericht - 01.05.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 200/24
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Lightword Productions GmbH, c/o Reuter, Hald & Partner, Böblinger Straße 245, 70199 Stuttgart, vertreten durch den Geschäftsführer Amin Josua
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 766754
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächt…
3 IN 200/24
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Lightword Productions GmbH, c/o Reuter, Hald & Partner, Böblinger Straße 245, 70199 Stuttgart, vertreten durch den Geschäftsführer Amin Josua
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 766754
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Menold Bezler Partnerschaft mbB, Stresemannstraße 79, 70191 Stuttgart, Gz.: 313/2024
|
hat der Insolvenzverwalter mit Schreiben vom 01.05.2024, hier eingegangen am 02.05.2024, angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.
Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenzgericht - 02.05.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 200/24
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Lightword Productions GmbH, c/o Reuter, Hald & Partner, Böblinger Straße 245, 70199 Stuttgart, vertreten durch den Geschäftsführer Amin Josua
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 766754
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächt…
3 IN 200/24
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Lightword Productions GmbH, c/o Reuter, Hald & Partner, Böblinger Straße 245, 70199 Stuttgart, vertreten durch den Geschäftsführer Amin Josua
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 766754
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Menold Bezler Partnerschaft mbB, Stresemannstraße 79, 70191 Stuttgart, Gz.: 313/2024
|
1. Die Prüfung der bis 03.11.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 10.11.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
|
Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenzgericht - 13.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 200/24
________________________________________________________________________
Lightword Productions GmbH, c/o Reuter, Hald & Partner, Böblinger Straße 245, 70199 Stuttgart, vertreten durch den Geschäftsführer Amin Josua
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 766754
- Schuldnerin…
3 IN 200/24
________________________________________________________________________
Lightword Productions GmbH, c/o Reuter, Hald & Partner, Böblinger Straße 245, 70199 Stuttgart, vertreten durch den Geschäftsführer Amin Josua
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 766754
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Menold Bezler Partnerschaft mbB, Stresemannstraße 79, 70191 Stuttgart, Gz.: 313/2024
________________________________________________________________________
Der Insolvenzverwalter hat die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen als vorläufiger Insolvenzverwalter beantragt.
Dem Antrag liegt eine Berechnungsmasse in Höhe von 74.572,45 € EUR zugrunde.
Es wird ferner die Auslagenpauschale mit 350 € je angefangenen Monat beantragt.
Der Antrag kann innerhalb von 3 Wochen auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Ludwigsburg - Insolvenzgericht - eingesehen werden.
Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenzgericht - [ 01.10.2024]
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.